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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
keine |
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss benennt die nachfolgenden Kindertageseinrichtungen für die Weiterentwicklung zu Familienzentren ab dem 01.08.2008:
1. Verbund
Städtische Kindertageseinrichtung Königstr. 43
Evangelische Kindertageseinrichtung Richard-Wagner-Str. 8 a
Katholische Kindertageseinrichtung Veilchenweg 55
2. Verbund
Katholische Kindertageseinrichtung Düngelstr. 37
Katholische Kindertageseinrichtung Franz-Düwell-Str. 6
Evangelische Kindertageseinrichtung Straßburger Str. 7
3. DPWV Kindertageseinrichtung Juri-Gerus-Weg 5
4. Verbund
Evangelische Kindertageseinrichtung Diedrichstr. 5
Städtische Kindertageseinrichtung Horsthauser Str. 169
5. Verbund
DPWV Kindertageseinrichtung Friedrich-Brockhoff-Str. 23
Evangelische Kindertageseinrichtung Sternstr. 30
Städtische Kindertageseinrichtung Unser-Fritz-Str. 107
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Absicht, bis zum Jahr 2012 insgesamt 3.000 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Auch der Zusammenschluss von mehreren Kindertageseinrichtungen zu einem Verbund kann sich zu einem gemeinsamen Familienzentrum entwickeln.
Familienzentren sollen insbesondere die kinder- und familienorientierten Leistungen bündeln, qualitativ weiter entwickeln und allen Familien des jeweiligen Sozialraumes ein ganzheitliches Angebot über die Kindertageseinrichtung „aus einer Hand“ anbieten. Das nicht lediglich auf trägerspezifische Zielgruppen auszurichtende Angebot soll niedrigschwellig und umfassend angelegt werden und gut zugänglich – auch für Familien mit Migrationshintergrund – sein.
Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI) hat die PädQuis GmbH mit der wissenschaftlichen Begleitung des Gesamtprojektes beauftragt. PädQuis hat zur Zertifizierung der Familienzentren fachliche Standards entwickelt. Das MGFFI macht insbesondere die dauerhafte finanzielle Förderung von Familienzentren mit Landesmitteln von dieser Zertifizierung abhängig.
Familienzentren werden ab dem 01.08.2007 mit einem jährlichen Landeszuschuss in Höhe von 12.000,00 € gefördert. Besteht ein Familienzentrum als Verbund aus mehreren Kindertageseinrichtungen, wird der o.a. Landeszuschuss zu gleichen Teilen an die beteiligten Kindertageseinrichtungen ausgezahlt.
Das MGFFI hat den Jugendämtern im Februar 2007 mitgeteilt, wie viele Kindertageseinrichtungen im jeweiligen Jugendamtsbezirk zum Familienzentrum werden können. Für den Jugendamtsbezirk Herne wurde eine Zahl von 25 Familienzentren festgelegt.
Berechnungen zur Aufteilung der 25 Familienzentren auf die 4 Herner Stadtbezirke erfolgten unter Zugrundelegung der jeweiligen Bevölkerungszahl sowie der jeweiligen Anzahl der in Kindertageseinrichtungen zu betreuenden 0 – 6jährigen Kinder.
Beide Berechnungen ergaben übereinstimmend folgende Aufteilung:
Das MGFFI hat darauf hingewiesen, dass die Gestaltung der örtlichen Infrastruktur in der kommunalen Planungsverantwortung liegt. Die Auswahl der zukünftigen Familienzentren soll daher durch Beschluss des örtlichen Jugendhilfeausschusses erfolgen.
Aufgrund der Entscheidung des MGFFI bei der Auswahl der Kindertageseinrichtungen für das Pilotprojekt im Jahr 2006 sowie des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 30.05.2007 (2007/0344) haben die aus der Anlage 1 ersichtlichen Kindertageseinrichtungen die Entwicklung zum Familienzentrum aufgenommen bzw. sind bereits als Familienzentrum zertifiziert.
Die städtische Kindertageseinrichtung Lackmanns Hof 85 nimmt mit Zustimmung des MGFFI und der örtlichen Arbeitsgemeinschaft der Tageseinrichtungen für Kinder (AGTE) die Tätigkeit als Familienzentrum ab November 2007 gemeinsam mit der im gleichen Einzugsbereich liegenden städtischen Kindertageseinrichtung Kaiserstr. 72 wahr.
Mit Schreiben vom 01.02.2008 wurde das Jugendamt dazu aufgefordert, dem Landesjugendamt Münster die 5 weiteren örtlichen Kindertageseinrichtungen bzw. Verbünde zu benennen, die ab dem 01.08.2008 mit der Entwicklung zum Familienzentrum beginnen möchten.
Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie hat daraufhin die Mitglieder der AGTE gebeten, die Kindertageseinrichtungen ihres Zuständigkeitsbereiches über den o.a. Sachverhalt zu informieren und zu klären, welche Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2008 die Entwicklung zum Familienzentrum aufnehmen möchten.
In der Sitzung der AGTE am 09.04.2008 haben die Mitglieder einstimmig den im Beschlussvorschlag enthaltenen gemeinsamen Vorschlag für die Benennung der 5 weiteren Familienzentren beschlossen.
Kriterien für diesen Vorschlag waren insbesondere:
1. eine sozialraumorientierte Schwerpunktsetzung und Verteilung,
2. die Gewährleistung der erforderlichen Standards zur späteren Zertifizierung sowie
3. die Belange der örtlichen Trägervielfalt.
Die bisherigen Erfahrungen aus der Praxis der derzeitigen Familienzentren haben gezeigt, dass der Verbund von mehreren Kindertageseinrichtungen eines gemeinsamen Einzugsbereiches auch bei unterschiedlicher Trägergruppenzugehörigkeit Vorteile bietet. Die Bedürfnisse der Familien eines Einzugsbereiches können so gemeinsam abgedeckt werden. Jede beteiligte Kindertageseinrichtung kann ihre trägerspezifischen Erfahrungen und qualitativen Schwerpunkte in die gemeinsame Arbeit einbringen.
Die Tätigkeiten der Herner Familienzentren werden von Anfang an durch die pädagogischen Fachberaterinnen der örtlichen Trägergruppen angeleitet und begleitet.
Die Verwaltung begrüßt den gemeinsamen Vorschlag der AGTE ausdrücklich und legt ihn hiermit dem Jugendhilfeausschuss mit der Bitte um Zustimmung zur Beschlussfassung vor.
Die nach Zustimmung dieses Beschlussvorschlages als Familienzentrum tätigen Kindertageseinrichtungen sind aus der Anlage 2 ersichtlich.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
1. Familienzentren in Herne – Stand 01.08.2007
2. Familienzentren in Herne – Stand 01.08.2008
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Familienzentren in Herne (20 KB) | (8 KB) |