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Vorlage - 2008/0274  

Betreff: Ausbau der Bochumer Straße - L 551 - von der Stadtgrenze Herne / Bochum bis nördlich des Knotenpunktes (Bochumer Straße 220)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr SablinskiAktenzeichen:53/2
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
05.06.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
24.06.2008 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 

Zu Beschlussvorschlag 1:

 

Ausgaben:

20 % Eigenanteil der Baukosten einschl. Grunderwerb in Höhe von ca. 805.000,00 €

 

               = ca. 161.000,00 €

 

 

Zu Beschlussvorschlag 2:

 

Ausgaben:

Sind im Beschlussvorschlag

1 enthalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

660.950.610.9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung:

 

 

1.         Den Umbau der Bochumer Straße von der Stadtgrenze Bochum bis Haus 220 – nördlich der Südstraße – gemäß den Planunterlagen der Verwaltung - Planungsstand

05. Mai 2006 - sowie der nachfolgenden Baubeschreibung, vorbehaltlich der Mittelbewilligung gemäß den Förderrichtlinien „Stadtverkehr“.

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt:

 

2.         Die Entnahme eines geschützten Spitzahorns (Stammumfang 85 cm) südlich der Zufahrt Hornbach.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Allgemeines

 

Die Aufnahme des unterirdischen Stadtbahnbetriebes im Jahre 1989 und der damit verbundene Wegfall der Straßenbahnlinie über die Bochumer Straße und Herner Straße eröffnet Möglichkeiten zu einer grundsätzlichen Umgestaltung des Straßenraumes.

 

Die Stadt Bochum beabsichtigt, im Anschluss an den bereits fertiggestellten Bauabschnitt der Herner Straße zwischen der Anschlussstelle A 40 und Brückstraße, den weiteren Ausbau der Herner Straße bis zur Stadtgrenze in zwei Bauabschnitten durchzuführen.

 

Aus verkehrstechnischen Gründen bietet sich ein weiterführender Ausbau auf dem Stadtgebiet Herne bis nördlich der Einmündung Südstraße - Haus Nr. 220 - an. Der Ausbau der Bochumer Straße bildet zusammen mit dem Ausbauabschnitt der Herner Straße einen sinnvollen Netzabschnitt, mit dem u. a. ein wesentlicher  Teil der im Radverkehrsplan ausgewiesenen Nord-Süd-Route des überörtlichen Alltagsradwegenetzes von Recklinghausen über Herne nach Bochum hergestellt werden kann.

 

Zur Erzielung eines einheitlichen Straßenabschnitts ist ein zeitnaher Ausbau beider Bauabschnitte (Herner Straße und Bochumer Straße) in Abstimmung mit der Stadt Bochum vorgesehen.

 

 

1. Begründung zu Beschlussvorschlag 1

 

Lage im Netz:

 

Die L 551 Bochumer Straße / Herner Straße ist eine wichtige Verbindungsstraße im regionalen Straßennetz zwischen den Zentren Bochum und Herne. Der Straßenzug erfüllt somit eine Zubringerfunktion zu den beiden Innenstädten. Darüber hinaus dient die Bochumer Straße den angrenzenden Stadtquartieren mit ihren vielfältigen Nutzungen als Haupterschließungsstraße. In den Handlungsempfehlungen zum Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Herne ist der Abschnitt der Bochumer Straße von der Stadtgrenze Bochum bis zum Knoten Hölkeskampring / Westring als Tempo 50-Hauptverkehrsstraße ausgewiesen. Die Verkehrsbelastung der Bochumer Straße liegt derzeit bei ca. 9.000 KFZ / 24 h und Richtung. Neben der Funktion für den städtischen und regionalen Kraftfahrzeugverkehr übernimmt der Straßenzug Bochumer Straße / Herner Straße auch eine bedeutende Funktion im Radwegenetz. Als Radiale stellt er eine direkte, gradlinige Verbindung mit optimaler Orientierbarkeit zwischen den zentralen Bereichen Herne und Bochum dar. Ferner ist der Straßenzug insgesamt Bestandteil des landesweiten Radwegenetzes.

 

Beschreibung der vorhandenen Situation:

 

Die Bochumer Straße ist heute durch ihren allgemein schlechten Straßenzustand mit dem von Provisorien geprägten Ausbauzustand gekennzeichnet. Sie wird damit ihrer Bedeutung, die sie im Straßennetz hat, nur unzureichend gerecht. Der bauliche Zustand ist insgesamt unbefriedigend. Der Fahrbahnbelag ist uneinheitlich und weist zum Teil schwere Mängel auf. Die Lärmentwicklung infolge des Pflasterbelages und der baulichen Oberflächenschäden sowie der nicht mehr benötigten Straßenbahnschienen in der Straßenmitte hinterlassen bei den Nutzern ein unangenehmes Erscheinungsbild am Ortseingang beider Städte. Für Anlieger bestehen aufgrund der beschriebenen Mängel Defizite bei der Wohn- und Aufenthaltsqualität.

 

Eine verkehrssichere Führung des Radverkehrs ist nicht vorhanden.

 

 

1.1 Beschreibung der geplanten Maßnahme

 

Baustrecke:

 

Der Bauabschnitt der Bochumer Straße hat eine Länge von ca. 245 m.

 

Verkehrsführung / Querschnittsaufteilung:

 

Die Bochumer Straße erhält im Bauabschnitt einen Fahrbahnquerschnitt mit jeweils einer Richtungsfahrspur von 3,25 m Breite. Linksabbiegespuren sind vorgesehen an der Stadtgrenze Bochum zum östlich gelegenen Industriegebiet sowie in Bochum aus südlicher Richtung zur westlich gelegenen Autowaschanlage. Die Aufstelllängen der Linksabbiegespuren sind so gewählt, dass kein Rückstau in den einspurigen Richtungsfahrbahnen zu erwarten ist.

 

Die Radverkehrsführung erfolgt über jeweils 2,00 m breite Radfahrstreifen neben den Richtungsfahrbahnen.

 

Knotenpunkt Bochumer Straße / Südstraße / Parkplatz Hornbach:

 

Allgemein:

 

Die Kreuzung Bochumer Straße / Südstraße / Zufahrt Hornbach liegt im Bauabschnitt Bochumer Straße / Herner Straße - L 551 -. Der Knoten ist zurzeit als vierarmige Kreuzung ausgebaut; der Verkehrsablauf wird durch eine Lichtsignalanlage gesteuert. Die Lichtsignalanlage müsste bei einem Umbau des Knotens erneuert und in die übergeordnete Steuerung integriert werden. Zur Verbesserung der Verkehrssituation an diesem Knotenpunkt wurde geprüft, inwieweit ein in etwa kostenneutraler Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz von der Leistungsfähigkeit her machbar und geometrisch durchführbar ist.

 

Die Überprüfung zeigt, dass der Kotenpunkt für den Umbau zu einem Kreisverkehrsplatz geeignet ist. Die geometischen Ausgangsbedingungen sind aufgrund des heute sehr großzügigen Ausbaustandards günstig, so dass die Anlage eines ausreichend großen, einspurig zu befahrenden Kreisverkehrsplatzes mit einem Außendurchmesser von 30,00 m möglich ist. Mit Ausnahme des Firmengrundstücks „Hornbach“ sind keine Eingriffe in benachbarte Privatgrundstücke erforderlich. Der Umbau des Knotenpunktes wird nach ersten Gesprächen von der Marktleitung der Hornbachfiliale positiv gesehen, zumal sich der geringe Eingriff lediglich auf den Zu- und Abfahrtsbereich zum Kundenparkplatz beschränkt.

 

Verkehrsuntersuchungen aus dem Jahre 2005 an vergleichbaren Knoten im Zuge der Bochumer Straße haben ergeben, dass die zu erwartenden Wartezeiten bei einem Umbau zum Kreisverkehrsplatz an allen Zufahrten unter denen der heutigen Lichtsignalanlage liegen werden und außerhalb der Verkehrsspitzen kaum noch wahrzunehmende Verlustzeiten und Rückstaulängen auftreten werden.

 

 

Knotenpunktentwurf:

 

Die Planung des Kreisverkehrsplatzes beinhaltet die folgenden Entwurfsgrundlagen:

 

Außendurchmesser                           30,00 m

Kreisfahrbahnbreite                             7,50 m

Durchmesser der Kreisinsel             15,00 m

 

Fahrbahnbreite

-            Knotenpunktzufahrt                  3,50 m

-            Knotenpunktausfahrt                5,50 m

 

Ausrundungsradius

 

-            Knotenpunktzufahrt Korbbogen       10/5/15 m

-            Knotenpunktausfahrt  Korbbogen    10/5/15 m

 

 

Querneigung der Kreisfahrbahn                   ca.  – 2,5 %

 

Breite der Fahrbahnteiler

-           mit Überquerungsmöglichkeit für Radfahrer           2,50 – 5,50 m

 

 

Aus Kosten- und Unterhaltungsgründen soll auf die Auspflasterung des Innenringes verzichtet werden. Die aus Gründen der Verkehrssicherheit gewünschte Ablenkung der in den Kreis einfahrenden Fahrzeuge ist durch die Größe der Kreisinsel gewährleistet.

 

Begrünung:

 

Die Kreisinsel wird begrünt. Die Grünfläche wird ca. 80 cm überhöht angelegt.

 

Entwässerung:

 

Für die Entwässerung der Insel wird eine 50 cm breite Entwässerungsmulde mit einem Stich von 10 cm vorgesehen. Die Entwässerung der Verkehrsflächen erfolgt über die Anpassung der Straßenabläufe in den vorhandenen Abwasserkanal.

 

Radwegführung / Fußgängerführung:

 

Aufgrund der Verkehrsbelastung (DTV ~ 22.000 KFZ / 24 h) wird der Radverkehr im Knotenbereich außerhalb des Kreises im Separationsprinzip geführt. Der Radverkehr aus den Zufahrtsstraßen wird über Rampen auf die verbreiterten Nebenanlagen des Kreisverkehrsplatzes geführt und über gepflasterte Radwege zu den Querungsstellen bzw. über Rampen hinter dem Knotenpunkt auf die geplanten Radfahrstreifen gelenkt. Die Querungsstellen für Fußgänger und Radfahrer liegen in einem Abstand von ca. 4,00 m vom Außendurchmesser der Kreisfahrbahn.

 

 

Die zur Querung vorgesehenen Furte haben eine Breite von insgesamt 6,00 m. Die Fußgängerquerungsstellen werden in Form von Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) markiert. Auf eine Anordnung von VZ 350 soll aufgrund der Nähe der Überwege zu den Knotenpunktausfahrten und Zufahrten verzichtet werden.

 

Oberbau:

 

Die verschiedenen Fahrbahnbeläge werden bis auf den vorhandenen Oberbau aufgenommen. Der vorhandene Oberbau wird vor Einbau der neuen bituminösen Deckschichten profiliert und ggf. verstärkt.

 

Nebenanlagen (Parken / Radverkehr / Gehen):

 

Am westlichen Fahrbahnrand (Fahrtrichtung Bochum) ist zwischen Stadtgrenze und Südstraße ein Parkstreifen in 2,00 m Breite vorgesehen. Der Parkstreifen erhält einen Oberflächenbelag aus Betonverbundsteinpflaster - anthrazit -.

 

Im gesamten Bauabschnitt erfolgt die Radwegführung – mit Ausnahme im Knoten Bochumer Straße / Südstraße - über 2,00 m breite Radfahrstreifen neben den Richtungsfahrbahnen. Die Trennung erfolgt durch eine dauerhafte Fahrbahnmarkierung.

 

Auf der westlichen Seite wird der vorhandene Gehweg entsprechend der Umgestaltungsmaßnahme angepasst. Der Gehweg wird baulich durch eine Bordanlage vom Parkstreifen getrennt und erhält einen Oberflächenbelag aus Betonsteinpflaster 10/20/8 cm – grau. Im Bereich der Fußgängerquerungsstellen (Knoten Südstraße) erhalten die Mittelinseln eine ausreichende Breite, um den Aufenthalt von querenden Fußgängern und Radfahrern zu ermöglichen.

 

Die im Bauabschnitt bestehende Lichtzeichenanlage am Knotenpunkt Südstraße wird demontiert.

 

Behindertenbelange:

 

Zur Kennzeichnung der Fußgängerüberwege sind an den Querungsstellen optische und taktile Warnstreifen (Aufmerksamkeitsfelder) vorgesehen. Die Bordsteinkante beträgt im FG-Querungsbereich 3 cm und im Bereich der Radwegeübergänge 0,5 cm.

 

Die Planung ist insgesamt mit dem Arbeitskreis „Barrierefreies Bauen“ des Beirates für Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) der Stadt Herne abgestimmt.

 

Beleuchtung:

 

Die Leuchtstandorte befinden sich auf den Mittelinseln. Die vorhandenen Leuchtmaste werden entsprechend der Planung versetzt bzw. erneuert und erhalten der aktuellen Lichttechnik angepasste Leuchtkörper. Der Kreisverkehrsplatz erhält eine DIN-gerechte Ausleuchtung. Die vorhandenen Oberleitungsmasten werden im Zuge der Baumaßnahme demontiert.

 

Oberflächenentwässerung:

 

Die Entwässerung der Verkehrsflächen erfolgt über Straßeneinläufe 50/50 Klasse C mit Anschluss an den Entwässerungskanal. Eine ausreichende Längs- und Querneigung der Fahrbahn und der Nebenanlagen ist gewährleistet.

 

 

Kanalerneuerung:

 

Das Einzugsgebiet 20 „Bochum“ besteht hauptsächlich aus den Mischwasserkanälen der Strehlener Straße, des Stettiner Weges, der Riemker Straße, der Südstraße und teilweise der Bochumer Straße. Dieses entwässert mit seiner Vorflut Richtung Bochum über die Bochumer Straße (in Herne) und Herner Straße (in Bochum) zum Dorneburger Mühlenbach.

Die Stadt Bochum beabsichtigt, den Kanal im Bereich der Herner Straße auf Bochumer Stadtgebiet von der Veimannstraße bis zur Stadtgrenze Bochum / Herne zu erneuern. Für diese Kanalerneuerung wird zwischen der Stadt Bochum und der Stadtentwässerung Herne eine Vereinbarung für die Planung, Durchführung und Finanzierung geschlossen. Die o. g. Kanalerneuerung bietet die Möglichkeit, den derzeitig vorhandenen, hydraulisch unterbemessenen Kanalquerschnitt DN 800 auf einer Länge von ca. 10 m ab der Stadtgrenze Bochum / Herne in Richtung Norden auf einen Kanalquerschnitt DN 1000 zu erweitern.

Die Baumaßnahme wird mit der Kanalerneuerung koordiniert.

 

Begrünung / Ausgleichsmaßnahmen:

 

Die großzügig dimensionierten Mittelinseln werden mit niedrigen Gewächsen begrünt und zur horizontalen Gliederung des Straßenraumes zusätzlich mit Bäumen versehen.

 

Im Rahmen der Baumaßnahme müssen 6 Bäume gefällt werden. Eine entsprechender Ausgleich erfolgt durch die Neuanpflanzung von 9 Bäumen im Bauabschnitt.

 

Versorgungsleitungen:

 

Die Ausbauplanung ist mit den Versorgungsunternehmen abgestimmt, so dass im Zuge der Realisierung auch Anpassungsarbeiten am Versorgungsnetz zeitgleich durchgeführt werden.

 

Grunderwerb:

 

Grunderwerb muss in geringem Umfang im Knoten Bochumer Straße / Südstraße durchgeführt werden und ist aus den Planunterlagen ersichtlich. Schwierigkeiten werden nicht erwartet, da die Maßnahme mit der Marktleitung der Hornbachfiliale im Zuge der Planerstellung abgestimmt wurde.

 

 

1.2 Sonstiges (Finanzierung, Durchführung, Bauzeit)

 

Finanzierung:

 

Die Baukosten betragen einschließlich der Beleuchtung und Begrünung ca. 805.000,00 €. Die Maßnahme ist zu 80 % aus Bundes- und Landesmitteln förderfähig. Für die Stadt Herne verbleibt somit die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von ca. 161.000,00  €. Dies entspricht 20 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2008 eingestellt. Ein entsprechender Antrag auf Bereitstellung der Fördermittel erfolgte im Mai 2006.

Beiträge nach § 8 KAG können für die Maßnahme nicht erhoben werden.

 

Durchführung:

 

Die Realisierung des Bauabschnitts Bochumer Straße ist, vorausgesetzt der Mittelbewilligung und Bereitstellung der Haushaltsmittel, für 2009 vorgesehen.

 

 

2. Begründung zu Beschlussvorschlag 2

 

Im Zuge der Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes im Knoten Bochumer Straße / Südstraße / Hornbachzufahrt ist die Entnahme eines geschützten Spitzahorns (Stammumfang 85 cm) erforderlich. Ein Ausgleich erfolgt im Bauabschnitt.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

(Terhoeven)

 Stadtrat

Anlage

Anlage

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan Bochumer Straße (108 KB) PDF-Dokument (98 KB)