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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0273  

Betreff: Eintragung des jüdischen Friedhofes am Hoverskamp und der ehem. Direktorenvilla der Hibernia & Shamrock-Bergwerksgesellschaft Shamrockring 3, Stadtbezirk Herne-Mitte, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Ottey-Hall
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
05.06.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

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Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte nimmt die beabsichtigte Eintragung des jüdischen Friedhofes am Hoverskamp und der ehem. Direktorenvilla der Hibernia & Shamrock-Bergwerksgesellschaft Shamrockring 3, Stadtbezirk Herne-Mitte in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege von Denkmälern im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz) vom 11.03.1990 (GV NRW 1980 S 226/SGV NRW 224) zur Kenntnis

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Jüdischer Friedhof

Objektbeschreibung:

 

Der Friedhof, der am nördlichen Rand der Stadt Herne gelegen ist, war ursprünglich ein privater Begräbnisplatz von 12 jüdischen Familien aus Herne. Das Grundstück wurde 1878 erworben und ging 1893 in den Besitz der mittlerweile gegründeten jüdischen Gemeinde über.

Es handelt sich um einen kleinen Friedhof auf unregelmäßigem, spitzwinkelig zulaufendem Grundriss. Die Grundstücksgröße beträgt 932 qm. Er ist zum Teil durch eine geschlossene, hohe Backsteinmauer und in Teilbereichen durch einen Maschendrahtzaun eingefasst. An der nordwestlichen Seite gehören drei kleine Flurstücke außerhalb der Friedhofsmauer ebenfalls zu der Friedhofsanlage. Möglicherweise sollte hier einmal eine Trauerhalle errichtet werden.

Die verschiedenen gestalteten Grabsteine, der älteste stammt aus dem Jahr 1881, sind entlang zentraler Wegeführungen aufgestellt. Die Grabsteine sind zum größten Teil auf der Rückseite mit Grabinschriften beschriftet. Teilweise sind auch die ältesten erhaltenen Grabsteine (zweisprachig) in hebräisch und deutsch beschriftet.

In der Nähe des Einganges befindet sich ein Gedenkstein für die während des Nationalsozialismus 1933 – 1945 getöteten Juden. Bei dem Gedenkstein handelt es sich um einen hochgestellten rechteckigen Block aus Sandsteinquadern mit einer Inschrifttafel und einer aufgesetzten Steinplatte, die eine flache Steinschale trägt.

Auf dem jüdischen Friedhof fanden bis 1942 und vereinzelt wieder 1945 – 1959 Bestattungen statt. Viele Grabsteine tragen zum Teil irreparable Spuren der Zerstörung. 1974, 1975, 1979 und 2007 wurde der Friedhof geschändet.

Die auf dem Friedhof vorhandenen 114 Gräber sind mit niedrigen Steinen eingefasst. Ca. 91 Grabsteine sind noch erhalten.

Die gesamte Friedhofsanlage mit einem alten Bestand von Büschen ist gärtnerisch von hoher Qualität.

Denkmalwert ist der gesamte Friedhof mit den Grabsteinen, Stelen, Einfassungen und den Bepflanzungen.

Begründung des Denkmalwertes:

 

Die frühen jüdischen Friedhöfe lagen – wie andere Friedhöfe nach dem Mittelalter auch- außerhalb der Stadt. Diese Lage lässt sich mit der Weisung erklären, dass sich die Lebenden nicht mit den Toten innerhalb der Stadtmauern aufhalten dürfen.

Insbesondere wurden Grabsteine (Mazewa) nicht nur in hebräischer Sprache beschriftet, sondern auch in der jeweiligen Landessprache. Die Beschriftung erfolgte in der Regel auf der Rückseite des Grabsteins. Eine weitere Besonderheit bestand darin, dass auf der hebräisch beschrifteten Seite des Grabsteins nicht nur der Name des Toten selbst genannt wurde, sondern auch der Name seines Vaters. Dies stellt heute für die genealogische Forschung einen unschätzbaren Wert dar. Wie der Ausdruck „Haus der Ewigkeit“ schon andeutet, ist ein jüdisches Grab für die Ewigkeit gedacht. Er wird nicht eingeebnet und der Stein bleibt bestehen. Bei Platzmangel legt man eine Schicht Erde über ein Grab und bestattet einen Toten über dem anderen. Dies hängt mit dem jüdischen Glauben an die Auferstehung der Toten zusammen.

Weil im Tode alle Menschen gleich sind, finden sich bis Mitte des 18. Jahrhunderts gleichförmige Grabsteine. Erst mit den zunehmenden Rechten jüdischer Bürgerinnen und Bürger und der Angleichung der Kulturen beginnen die Juden ebenso prunkvolle Grabstätten zu errichten, wie es auch von christlichen Friedhöfen dieser Zeit bekannt ist. Die Ausschmückung der Grabstätten hat nach 1945 allerdings wieder abgenommen.

Zwei eingravierte Hände auf dem Grabstein zeigen, dass hier ein Kohen, ein Nachfahre der Tempelpriester begraben ist. Eine Kanne zeigt das Grab des Nachfahrens eines Leviten, eines Tempeldieners, an.

Da die Toten nicht mit gärenden, säuernden oder sonstigen Nebenprodukten der Zersetzung verunreinigt werden sollen, verzichtet man auf Blumenschmuck, statt dessen werden kleine Steine auf die Grabplatten gelegt. Die Gräber lässt man mit Efeu und Gras überwachsen. Nach dem Besuch des Friedhofes wäscht man sich die Hände, weil die Nähe der Toten kultisch unrein macht. Auch für nichtjüdische Männer ist es Pflicht, auf einem jüdischen Friedhof ebenso wie in einer Synagoge eine Kopfbedeckung zu tragen (Kippa oder Hut).

Die zahlreichen Verfolgungen und Vertreibungen des Mittelalters, die unsichere Lage in der Zeit vor den Napoleonischen Kriegen, als Juden in erster Linie Objekte fiskalischer Ausbeutung durch den jeweiligen Landesherren waren, vor allem aber die unmenschliche Barbarei während der nationalsozialistischen Herrschaft haben die jüdische Sachkultur in Deutschland und in Europa zum großen Teil vernichtet. Zudem führten der wirtschaftliche Aufschwung und die kulturelle Orientierungslosigkeit in der Zeit nach 1945 zur weiteren Vernichtung zahlreicher Objekte.

Als die am häufigsten erhaltenen Selbstzeugnisse jüdischen Lebens in Deutschland können die Friedhöfe gelten, von denen in NRW noch gut 2200 vorhanden sind. Der Friedhof ist eine der wichtigsten jüdischen Gemeindeeinrichtungen. In erster Linie vermitteln jüdische Friedhöfe einen Eindruck von der jahrhundertelangen Verwurzelung jüdischer Menschen in Deutschland und von den Schwierigkeiten jüdischen Lebens. Der lange Weg zur Emanzipation und Integration ist auch an der Grabkunst, an den Texten der Inschriften, an der Lage und Größe der Friedhöfe ablesbar. Schließlich ist auch das Ende der Gemeinden, die Ermordung der Menschen in der Shoah stets präsent; unbelegte und reduzierte Friedhofsflächen, zerschlagene und zerkratzte Steine, fehlende Inschriften, gestohlene Inschriftentafeln. Auch Erinnerungstafeln und Mahnmale für die in den Konzentrationslagern und Ghettos ermordeten Familienangehörigen halten das Andenken an die vielen Menschen wach, die kein würdiges Grab gefunden haben.

Jüdische Friedhöfe sind Orte, die in religiöser, kultur- und sozialgeschichtlicher sowie genealogischer Hinsicht wertvollste Informationen bergen. Sie sind immer auch wichtige Dokumente der örtlichen Geschichte. Von daher ist der hier zur Rede stehende jüdische Friedhof bedeutend für die Gemeinde Herne und die Geschichte des Menschen. Für ihre Erhaltung liegen wissenschaftliche Gründe in religions-, kultur- und sozialgeschichtlicher sowie in genealogischer Hinsicht vor. Auch volkskundliche Gründe sprechen für den Denkmalwert.

Im Anhörungsverfahren wurden von Seiten des Eigentümers keine Bedenken gegen die beabsichtigte Listeneintragung geäußert.


 

Shamrockring 3

Objektbeschreibung:

 

Bei der ehemaligen Direktorenvilla handelt es sich um ein zweigeschossiges Backsteingebäude mit Sandsteineinfassungen der Türen und Fenster unter einem Hauptsatteldach mit mehreren Nebendächern. Die Fassade ist flankiert von zwei Risaliten mit Stufengiebeln. Erker finden sich im EG an Fassade und Nordseite. Das Haus ist im Stil des Historismus im Wesentlichen neugotisch gehalten, allein die Giebel des nördlichen Risaliten sind barock geschweift. Über dem Haupteingang ist im Schlussstein das Wappen der Bergbauunternehmung „Hibernia & Shamrock-Bergwerkgesellschaft“ (1895) / „ Bergwerksgesellschaft Hibernia AG“ (1887) eingemeißelt: Schlägel und Eisen, teilweise bedeckt von einem Kleeblatt – dem „Shamrock“ als Wappen Irlands.

Das Haus ist in seiner ursprünglichen Fassung wohl 1875 oder kurz danach entstanden. Die „Hibernia & Shamrock-Bergwerksgesellschaft“, die zwei Jahre zuvor gegründet wurde und deren Gründer und Aufsichtsratsvorsitzender der Ire William Thomas Mulvany (1806 – 1885) war, verlegte 1875 ihren Unternehmenssitz von Berlin zur Zeche Shamrock 1/ 2 in Herne. Es mag sein, dass hier dann auch William Thomas Mulvany gelegentlich gewohnt hat und das Gebäude daher seinen hausintern überlieferten Namen „Mulvany-Haus“ trägt.

Die Familie lebte allerdings auf Gut Pempelfort bei Düsseldorf. 1872 erwarb Mulvany zusätzlich das Castrop-Rauxeler Haus Goldschmieding. Dieses Haus diente dann nach englischer Sitte als Sommersitz.

Die Villa diente jedenfalls nacheinander als Dienstwohnung der Generaldirektoren Bergassessor Gräff und Bergrath Behrens, beides bedeutende Persönlichkeiten in der Industriegeschichte.

Entsprechend der steigenden Wohn- und Repräsentationsansprüche der Direktoren wurde das ursprüngliche Gebäude mehrfach erweitert und umgebaut. Nach den Bauakten erhielt das Haus 1886 einen „ bewohnbaren Anbau“. Die Villa wurde im Jahre 1895 abermals erweitert. Die Neugestaltung der Eingangssituation und die beiden Risalittrakte gaben dem Gebäude sein heutiges Aussehen. Im Jahre 1903 kamen ein „vergrößertes Wohnzimmer“, ein „Billardzimmer“ und ein „vergrößerter Wintergarten“ hinzu.

Die Erweiterungsmaßnahmen von 1895 und 1903 betreute Bauwerksmeister Peter Otzen (1858 – 1909), von dem auch die Herner Baudenkmäler Bochumer Str. 32 und Neustr. 73 entworfen wurden.

1936 wurde das Haus zu einem Werkskasino umgebaut und erhielt als Anbauten einen Essraum, eine Kegelbahn und im Dachgeschoss eine Wohnung für den Verwalter.

1991 wurde das nun als „Casino“ bezeichnete Haus umfangreich erweitert und modernisiert. Es erhielt an seiner Rückseite einen sehr großen Gastronomie-Anbau, der im wesentlichen aus einer verglasten, eingeschossigen Stahlkonstruktion über einem halbkreisförmigen Grundriss besteht. Für diesen Anbau wurden andere Anbauten aus den Jahren zuvor wieder entfernt, so z. B. die Kegelbahn. Es sei hier noch einmal darauf hingewiesen, dass dieser Teil des Hauses, in Lageplänen der DSK als Haus 8.1 bezeichnet, nicht denkmalwert ist.

Der Umbau 1991 greift aber auch in den Altbau ein. Es wurde im Ortstermin mündlich berichtet, dass das Gebäude aufgrund statischer Schwächen der Decken und starker Gebrauchsspuren der wandfesten Ausstattung nahezu vollständig ausgeräumt wurde und dann nach historischem Vorbild neu ausgestattet wurde. Der Augenschein bestätigt diese Aussage. Tatsächlich entspricht das Haus im Inneren genau den Erwartungen, die man an ein Gebäude mit dieser Geschichte und Funktion hat. Nach dem Windfang betritt man eine doppelgeschossige Treppenhalle, von der man in einen großzügigen Wohnraum mit Kamin, Parkett und Wandtäfelung erreicht. Im Obergeschoss sind im alten Grundriss moderne Besprechungsräume entstanden. Die Decken sind durchweg neu. Die Türen und Fenster im Haus sind den historischen Vorbildern nachgebildet, einige Türen könnten noch original sein, die Haupt- und Nebentreppe sind renoviert erhalten. Die stärkste Veränderung erfuhr das Erdgeschoss wahrscheinlich durch den Küchentrakt, der einen großen Teil des EG einnimmt.

Der 1991er Umbau bewahrt trotz seines großen Umfanges den Charakter des Hauses u. E. nach so gut, dass auch unter denkmalpflegerischer Betreuung kein wesentlich anderes Ergebnis zu erwarten gewesen wäre.

Denkmalwert ist der unter dem vielgliedrigen historischen Steildach zusammengefasste Baukörper innen und außen.

 

Begründung des Denkmalwertes:

 

Das Gebäude ist bedeutend für die Stadt Herne, für das Ruhrgebiet und für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse.

 

Diese Zuordnungen ergeben sich daraus, dass das Gebäude ein Teil der Hauptverwaltung der bedeutendsten Bergbauunternehmen des Ruhrgebietes ist. Von dieser Hauptverwaltung gingen entscheidende Impulse für die Gründung der Montanindustrie im Ruhrrevier sowie zahllose weitere strategische und technische Entscheidungen aus. Von hier wird aber auch die vollständige Stilllegung des Bergbaus verwaltet. Das Haus selbst ist dabei ein authentischer Ort, an dem Entscheidungsträger wohnten oder tagten und bis heute tagen. Dies gilt für die Nutzung als Wohnhaus der Generaldirektoren der Hibernia AG als auch für die Nutzung als Casino seit 1936.

 

Die Zeche Shamrock wurde 1856 als Steinkohle-Bergwerk in Herne gegründet. Ihr Name, wie erwähnt, war abgeleitet vom irischen Nationalsymbol des Kleeblatts, engl. shamrock, da das Bergwerk von irischen und belgischen Kapitalgebern finanziert wurde und die Leitung der Gesellschaft unter irischer Führung von William Thomas Mulvany stand. Am 31. Oktober 1967 wurde die Zeche Shamrock stillgelegt.

 

Von 1897 bis 1975 führte die Stadt Herne als Erinnerung an das erste Bergwerk in ihren Grenzen ein Kleeblatt mit Schlägel und Eisen im Wappen, was die Bedeutung der Verwaltung und des Hauses für Herne auch i. S. des DSchG vor Augen führt.

 

Für die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes sprechen wissenschaftliche Gründe hinsichtlich der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte die im oben Angeführten bereits erwähnt sind. Es sei hier nur auf wenige wichtige Vorreiterpositionen der Hibernia AG aus ihrer Frühzeit hingewiesen.

 

Mulvany gründete in der Emschermulde nacheinander die Gewerkschaften Hibernia (Gelsenkirchen), Shamrock (Herne) und Erin (Castrop-Rauxel). Diese Bergwerke bildeten später die Grundlage für den Bergwerksbesitz der Hibernia AG.

Die 1854 gegründete Gewerkschaft Hibernia in Gelsenkirchen war die erste Gesellschaft, die Mulvany ins Leben rief. Ihren Namen erhielt sie nach der lateinischen Bezeichnung seines Heimatlandes. 1855 wurde mit dem Abteufen des ersten Schachtes direkt an der Köln-Mindener Eisenbahn begonnen. Mulvany engagierte englische Bergbauingenieure und Bergleute und baute die Schachtanlage nach englischen Maßstäben aus. Es wurden erstmals gusseiserne Tübbings als Schachtausbau verwendet, die Arbeiten schritten deutlich schneller voran als bei herkömmlicher Ausmauerung. 1858 konnte der Schacht 1 in Betrieb gehen. Schacht 1 wurde einer der ersten Schächte im Ruhrbergbau, der zur Seilfahrt genutzt wurde. Vorher wurde die Personenförderung ausschließlich über Fahrkünste abgewickelt.

 

Im Februar 1917 ging die Bergwerksgesellschaft Hibernia in den Besitz des Preußischen Staates über und wurde der Bergwerksdirektion Recklinghausen zugeschlagen. 1925 wird die Bergwerksdirektion Recklinghausen umgewandelt in die Aktiengesellschaft „Bergwerks-AG Recklinghausen“.

 

1935 wurden die Bergwerks-AG Recklinghausen und die Bergwerksgesellschaft Hibernia in der Bergwerksgesellschaft Hibernia AG zusammengefasst. Die Hibernia gründet das Hydrierwerk Scholven in Gelsenkirchen.

 

Das Gebäude ist bedeutend für die Stadt Herne, für das Ruhrgebiet und für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse.

 

Im Anhörungsverfahren wurden von Seiten des Eigentümers keine Bedenken gegen die beabsichtigte Listeneintragung geäußert.


 

Da hier ein öffentliches Interesse hinsichtlich religions-, kultur-, sozialgeschichtlicher, volkskundlicher, wissenschaftlicher sowie wirtschaftsgeschichtlicher Gründe besteht, liegen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Denkmalliste vor.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich Karten jüdischer Friedhof (151 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bilder jüdischer Friedhof (1539 KB)      
Anlage 4 3 öffentlich Karten Shamrockring (190 KB)      
Anlage 1 4 öffentlich Bild Shamrockring (623 KB)