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Sachverhalt:
Verfahrensstand:
Die Stadt Herne hat mit den Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gebildet und stellt einen regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) auf. Der RFNP übernimmt gleichzeitig die Funktion des Flächennutzungs- und Regionalplans.
Die Räte der beteiligten Städte (Rat der Stadt Herne am 18.09.2007) haben im Herbst 2007 den Erarbeitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gefasst.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Zeitraum vom 13.11.2007 bis 13.02.2008 durch öffentliche Auslegung des RFNP-Vorentwurfs erfolgt. Zudem wurden in allen Städten Bürgerversammlungen durchgeführt. In Herne haben diese zwischen dem 22. und 29.11.2007 im Rahmen der Sitzungen der Bezirksvertretungen stattgefunden. Von Herner Bürgern wurden dabei nur in sehr geringem Umfang Anregungen bzw. Bedenken vorgebracht.
Parallel wurden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Mit denjenigen Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die gemäß § 1 der Planverordnung zum Landesplanungsgesetz raumordnerische Belange zu vertreten haben, wurden am 13. bis 14.03. und am 21.04.2008 Erörterungstermine mit dem Ziel eines Meinungsausgleichs zu den vorgebrachten Anregungen durchgeführt.
Der insbesondere gemäß der Beteiligungsergebnisse überarbeitete Plan wird ab August 2008 für den Auslegungsbeschluss erneut in die Gremien eingebracht. Die Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss RFNP erfolgt am 12.08.2008, die Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Herne ist für den 19.08.2008, die Beschlussfassung des Rates am 23.09.2008 vorgesehen.
Im Anschluss wird die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die Dauer von zwei Monaten durchgeführt. Der abschließende Planbeschluss ist für Mai 2009 vorgesehen. Im Anschluss ist der RFNP zur Genehmigung beim für Raumordnung zuständigen Wirtschaftsministerium des Landes NRW einzureichen.
Der Auslegungsbeschluss bedeutet eine faktische Vorfestlegung der Inhalte des RFNP, da anschließend gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wesentliche, die Grundzüge der Planung betreffende Änderungen ohne die Durchführung einer erneuten förmlichen Bürger- und Trägerbeteiligung nicht mehr möglich sind.
Planungsinhalte:
Zwischen dem RFNP-Vorentwurf und dem RFNP-Entwurf ergeben sich durch die Beteiligungsergebnisse, die verwaltungsinterne Überprüfung der Inhalte und bestimmte plansystematische Überlegungen eine Reihe redaktioneller Änderungen. Darüber hinausgehende, im engeren Sinne planerische Änderungen betreffen in Herne nur wenige Bereiche.
Die vorgesehenen Änderungen zum RFNP-Entwurf und ein Überblick zu den Bauflächenpotenzialen in Herne werden auf der Sitzung durch die Verwaltung in einer Präsentation vorgestellt.
Anlagen: