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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
XXX |
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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt gem§ 6 Abs. 6 Schulgesetz NRW-SchulG für die Städtische Ganztagshauptschule Neustraße, Neustraße 16, 44623 Herne, gelegen im Stadtbezirk Herne-Mitte, folgenden Schulnamen / folgende Schulbezeichnung:
„Hans-Tilkowski-Schule“
Städtische erweiterte Ganztagshauptschule
Neustraße 16
44623 Herne
Sachverhalt:
Die Schulkonferenz der Hauptschule Neustraße hat mit Schreiben vom 17.12.2007 beantragt, den Schulnamen „Hans-Tilkowski-Schule“ führen zu dürfen. Hinsichtlich der Begründung wird auf das als Anlage beigefügte Schreiben der Schule verwiesen.
Gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz NRW-SchulG entscheidet der Schulträger über die Namensgebung. Der Schulname muss drei Bestandteile enthalten:
1. den Hinweis auf den Schulträger
2. die Angabe der Schulform / Schulstufen und
3. die Bezeichnung, die die Schule individuell benennt.
Mit der neuen Schulbezeichnung werden die im Schulgesetz geforderten Voraussetzungen erfüllt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Thierhoff
Stadträtin
Anlagen
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Schulname HS Neustraße (54 KB) | (32 KB) |