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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0259  

Betreff: Haushaltssatzung 2008, Investitionsprogramm 2007 bis 2011, Haushaltssicherungskonzept 2008, vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Axmann - 25 45
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Roesler, Melanie  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
29.04.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herne

 

·         die Haushaltsatzung 2008 und das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum bis 2011 auf der Grundlage des Haushaltsplanentwurfs und der vorgelegten Änderungslisten (unter Berücksichtigung der von ihm selbst vorgeschlagenen Änderungen) zu beschließen,

·         das Haushaltssicherungskonzept unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen zu beschließen,

·         die Verwaltung zu beauftragen, das Haushaltssicherungskonzept 2008 unter Berücksichtigung aller Änderungen redaktionell zu überarbeiten und neu zu fassen,

·         die Verwaltung zu ermächtigen, die vorläufige Haushaltsführung in 2008 auf der Grundlage der beschlossenen Haushaltsansätze vorzunehmen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 13. November 2007 in den Rat der Stadt Herne eingebracht.

 

Der Haushaltsplan 2008 und das Investitionsprogramm bis 2011 wurden von den Fachausschüssen des Rates der Stadt Herne auf der Grundlage der Entwürfe und zwischenzeitlich vorhandener Änderungsmeldungen bzw. -anträge beraten.

 

Die Ausschüsse und Bezirksvertretungen haben entsprechende Empfehlungsbeschlüsse, gegebenenfalls ergänzt um eigene Änderungsbeschlüsse, jeweils für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gefasst.

 

Die Änderungsvorschläge der genannten Gremien und der Verwaltung sind in den Zusammenstellungen dargestellt, die diesem Beschlussvorschlag als Anlage beiliegen (Anlagen 3 und 5). Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen sind in den Übersichten, die den Änderungslisten des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts vorgeheftet sind, berücksichtigt (Anlagen 2 und 4).

 

Verwaltungshaushalt

 

Nach dem derzeitigen Stand der Änderungen zum Entwurf erhöht sich der Fehlbedarf gegenüber dem Entwurf zum Haushalt der Stadt Herne um 960.600 Euro auf rd. 142,9 Mio. Euro. Die Verschlechterung setzt sich aus Mindereinnahmen in Höhe von rd. 25,2 Mio. Euro und den gegenüberstehenden Minderausgaben im Umfang von rd. 24,3 Mio. Euro zusammen. Die genauen Zahlen ergeben sich aus der Anlage 2.

 

In diesen Änderungen sind auch jene enthalten, welche sich aus der Ausgliederung der Stadtentwässerung ergeben. Von den in der Anlage 3 erfassten Änderungen weisen die folgenden, über die Ausgliederung der Stadtentwässerung hinausgehenden, einen bedeutenderen Umfang auf:

 

Die Personalausgaben (entsprechend dem ehemaliger Sammelnachweis A) steigen gegenüber dem Entwurf um insgesamt rund 1,5 Mio. Euro auf 104,2 Mio. Euro an, obwohl durch die Ausgliederung der Stadtentwässerung eine Entlastung bei den Personalausgaben im Unterabschnitt 700 in Höhe von rd. 2,5 Mio. Euro eingetreten ist. Die Ursache liegt im wesentlichen in der Berücksichtigung der tariflichen Steigerungen und der Erhöhung der Beamtenbesoldungen.

 

Im Zusammenhang mit der Einführung des integrativen Softwareverfahrens SAP und des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) fallen für Dienstleistungskosten SAP und Zahlungen für externe IV-Leistungen Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt rund 236.000 Euro an.

 

Zur Optimierung des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 wurde ein Beratungsunternehmen eingeschaltet. Für diese Leistungen wurde ein Ansatz von 190.000 Euro kalkuliert.

 

Im Einzelplan 4 -Soziale Sicherung- fallen die folgenden Veränderungen ins Auge:

 

Die veranschlagten Mittel für laufende Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen steigen um rund 0,2 Mio. Euro an.

 

Für den Bereich der Asylbewerberleistungen wird mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 0,4 Mio. Euro gerechnet. Bei den Betreuungskosten und Kautionen sowie den Mieten in Privatunterkünften wird mit Steigerungen gerechnet. Die Mieten für die Unterbringung in Wohncontainern sinken dagegen.

 

Im Bereich Pflegewohngeld ist mit einem Mehraufwand in Höhe von 0,2 Mio. Euro zu rechnen.

 

Die Einnahmen aus der Leistungsbeteiligung für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende sinken  wegen der Verringerung der Bundesbeteiligung von 31,2 auf 28,2 v.H. um rund 1,5 Mio. Euro. Demgegenüber wird mit Minderausgaben in diesem Bereich von rund 1,2 Mio. gerechnet, so dass sich eine Belastung von 0,3 Mio. Euro ergibt.

 

Im Bereich der Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz innerhalb und außerhalb von Einrichtungen wird mit einem Mehraufwand von insgesamt 0,3 Mio. Euro gerechnet.

 

 

Bei den Gewinnanteilen (ewmr) ist gegenüber dem Entwurf mit Mehreinnahmen im Umfang von 0,1 Mio. Euro zu rechnen. In den Folgejahren wird mit ansteigenden Ausschüttungen gerechnet.

 

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird gegenüber dem Entwurf um rund 0,2 Mio. geringer kalkuliert. Die Einnahmeentwicklung wird den Orientierungsdaten des Landes angepasst.

 

Die Schlüsselzuweisungen des Landes steigen gemäß dem vorliegenden Bescheid gegenüber dem Entwurf um rund 1,6 Mio. Euro an.

 

Die Gemeinden erhalten in 2008 und voraussichtlich auch in den Folgejahren durch das Land eine Rückzahlung der durch Gerichtsbeschluss festgestellten Überzahlungen bei der Finanzierungsbeteiligung Ost. Für 2008 werden vorerst Abschläge auf diese Rückzahlungen geleistet, die sich für die Stadt Herne im konsumtiven Bereich (Verwaltungshaushalt) auf rund 6,8 Mio. Euro belaufen.

 

Aufgrund des Bescheides der Bezirksregierung Arnsberg fällt die Kompensationsleistung Familienleistungsausgleich um rund 0,1 Mio. Euro niedriger aus als im Entwurf veranschlagt.

 

Die Stadt Herne erhält in 2008 eine Rückzahlung geleisteter Gewerbesteuerumlagen aus 2007  im Umfang von rund 0,4 Mio. Euro.

 

Die Landschaftsumlage sinkt gegenüber den Ansätzen im Entwurf um rund 1,2 Mio. Euro. Grund hierfür ist in erster Linie eine Senkung des Umlagesatzes durch den LWL auf 14,6 %.

 

Die für 2008 veranschlagten Zinsleistungen sinken  gegenüber dem Entwurf um insgesamt rund 5,3 Mio. Euro. Davon sind Zinsen für Kassenkredite in Höhe von 3,6 Mio. Euro und Zinsen an private Unternehmen für längerfristige Kredite in Höhe von 1,7 Mio. Euro betroffen. Die Ursache liegt in vorzeitig zurückgezahlten Krediten im Rahmen der Ausgliederung der Stadtentwässerung.

 

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt  sinkt wegen der Anpassung an die gezahlten Tilgungsleistungen um rund 0,7 Mio. Euro.

 

 

 

Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm

 

Die Ansätze im Vermögenshaushalt steigen in 2008 zum derzeitigen Stand gegenüber dem Entwurf in Einnahmen und Ausgaben um 118,9 Mio. Euro auf insgesamt rund 261,9 Mio. Euro an.

 

In diesen Beträgen sind allerdings auch die Veränderungen im Vermögenshaushalt im Rahmen der Ausgliederung der Stadtentwässerung enthalten. So ist u.a. jeweils auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite ein Betrag jeweils in Höhe von rund 121,2 Mio. Euro veranschlagt. Dies sind die Einnahmen aus der Veräußerung des Anlagevermögens und des beweglichen Vermögens im Rahmen der Ausgliederung der Stadtentwässerung, die nach den Forderungen der Bezirksregierung Arnsberg vollständig der Schuldentilgung dienen.

 

Des Weiteren fließen der Stadt Herne im Rahmen der Ausgliederung der Stadtentwässerung durch die Kaufpreiszahlung für die Gesellschaftsanteile Stadtentwässerung und die Zahlungen für das Nutzungsrecht für den öffentlichen Verkehrsraum im Vermögenshaushalt Einnahmen im Umfang von rund 18 Mio. Euro zu, die der Finanzierung von Investitionen dienen. Von diesen 18 Mio. Euro sind für 2008 3,5 Mio. Euro, für 2009 6,5 Mio. Euro und für 2010 8 Mio. Euro veranschlagt.

 

Der finanzwirtschaftliche Kreditbedarf ändert sich gegenüber dem Entwurf im Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm wie folgt (negative Zahlen in Zeile Aktuell bedeuten Unterschreitungen der Vorgabe der Nulllinie für den finanzwirtschaftlichen Kreditbedarf durch die Bezirksregierung Arnsberg):

 

 

2008

2009

2010

2011

Entwurf:

2.922.900

3.817.000

3.272.400

2.097.100

Änderungen:

-1.018.300

-4.959.200

-6.272.100

1.347.900

Aktuell:

1.904.600

-1.142.200

-2.999.700

3.445.000

 

Die Gesamtübersicht über den Vermögenshaushalt und die Berechnungen zu den vorgenannten Werten zum aktuellen Stand ergeben sich aus der Anlage 4.

 

Die Vorgabe der Bezirksregierung, den finanzwirtschaftlichen Kreditbedarf auf Null herunterzuführen, wird somit im Planungsjahr sowie im Finanzplanungsjahr 2011 noch erheblich überschritten. In 2009 und 2010 wird die Limitierung eingehalten.

 

 

Allgemeine Rücklage

 

Der Bestand der allgemeinen Rücklage beläuft sich Anfang 2008 (nach Plan) auf 8.560 TEuro. Planmäßige Entnahmen bzw. Zuführungen sind nicht vorgesehen.

 

 

Schulden aus Krediten

 

 

 

Beträge in T-Euro

Stand Ende 2006

 

301.240

 

 

 

Veranschlagte Kreditaufnahmen in 2007 (nach Plan)

+

14.604

Veranschlagte Tilgung von Krediten in 2007(nach Plan)

-

5.624

nachrichtlich: zu erstattender Tilgungsanteil Darlehen Bäderwesen

 

40

 

 

 

Stand nach Plan Ende 2007

 

310.220

 

 

 

Veranschlagte Kreditaufnahmen in 2008

+

8.465

Veranschlagte ordentliche Tilgung von Krediten in 2008

-

3.914

Veranschlagte außerordentliche Tilgung von Krediten 2008

-

121.168

nachrichtlich: Zu erstattender Tilgungsanteil Darlehen Bäderwesen

 

40

 

 

 

Stand nach Plan Ende 2008

 

193.603

 

 

 

 

Der geplante Schuldenabbau (initiiert durch die Veräußerung des Kanalvermögens)  in 2008 beläuft sich somit auf 116.617 TEuro.

 

 

Haushaltssicherungskonzept

 

Für das Jahr 2006 hat die Bezirksregierung die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes am 27.09.2006 versagt. Nach den Vorgaben des Innenministeriums (Stichwort: Handlungsrahmen) dürfen die Aufsichtsbehörden in einem solchen Fall erst nach einem Zeitablauf von mindestens zwei Jahren in der vorläufigen Haushaltswirtschaft einen „Neustart" in ein HSK genehmigen. U.a. aus diesem Grunde hat die Bezirksregierung auch die Genehmigung des Haushalts­sicherungskonzeptes 2007 am 14.08.2007 versagt.

 

Ein „Neustart“ wäre somit zum Haushaltsjahr 2008 erstmals wieder zulässig.

 

Der bisherige Verwaltungsentwurf des HSK 2008 sieht den originären Haushaltsausgleich im Jahr 2010 vor. Es entspricht dem Ausgleichsjahr des nicht genehmigten HSK 2007.

 

Diese Vorlage informiert über zwingende Änderungen zum HSK. Ziel ist weiterhin, den Ausgleich innerhalb des gesetzlichen Rahmens  trotz dieser Änderungen im HSK und in der Finanzplanung, die sich aus den Veränderungs­nachweisen ergeben, darzustellen.

 

Gemäß § 75 Abs. 4 GO NRW a.F. muss aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgehen, dass spätestens im vierten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr die Einnahmen die Ausgaben decken werden.

 

Das überarbeitete HSK 2008 sieht unter Einbeziehung aller Maßnahmen den originären Ausgleich im Jahr 2011 vor und entspricht somit den gesetzlichen Vorgaben. Es ist genehmigungsfähig.

 

 

Änderungen bestehender HSK-Maßnahmen

 

Nr. 2.4            Konsolidierungsbeitrag Gebäudemanagement

                       

Diese Maßnahme ist seit Jahren Bestandteil des Herner HSK. Die bei der Gründung des GMH erhofften Synergieeffekte sollten zum Teil auch dem kommunalen Haushalt zugute kommen. Neben der Erwirtschaftung zusätzlicher Mittel zum Abbau des Instandsetzungs­rückstaus sollten auch dem Haushalt Mittel zugeführt werden zum Ausgleich der in früheren Jahren gegebenen Möglichkeiten, die Mittelbewirtschaftung über den Haushalt zu begrenzen.

 

Seitens der Bezirksregierung wird bemängelt, dass bisher keine Mittelzuführungen an die Stadt erfolgten, und die Ernsthaftigkeit der Maßnahme wird bezweifelt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme ersatzlos zu streichen.

 

Nr. 2.5             Hebesatzanhebung Gewerbesteuer

 

Der Hebesatz der Gewerbesteuer soll um 10 Prozentpunkte ( = rd. 2 v.H.) erhöht werden. Diese Erhöhung wurde wegen der positiven Steuerentwicklung im Jahr 2008 ausgesetzt.

 

Die Bezirksregierung stuft diese Maßnahme ohne einen konkreten Ratsbeschluss über die Steuererhöhung als nicht belastbar ein.

 

Angesichts der ab 2008 eingeführten Unternehmenssteuerreform und der hieraus noch nicht vollständig erkennbaren Auswirkungen auf die Gewerbesteuer empfiehlt die Verwaltung, diese Maßnahme vorerst aus dem HSK zu entfernen.

 

Nr. 2.8             Hundesteuer: Besteuerungsbasis verbreitern

 

Bei der Hundesteuer ist keine Erhöhung der Steuersätze, sondern die Erzielung einer größeren Steuergerechtigkeit beabsichtigt. Die bisher vermutete hohe Anzahl unangemeldeter Hunde soll durch geeignete Maßnahmen vermindert werden.

 

Nach Stabilisierung der Veranlagungsprogramme soll Ende 2008 - Anfang 2009 eine Informations- oder Abfrageaktion gestartet werden.

 

 

Nr. 3.1 volle Nutzung der altersbedingten Fluktuation

 

Die Personalausgaben 2008 wurden aktuell auf der Basis der ersten Monatsabrechnungen 2008 überplant. Diese Planung berücksichtigt somit alle abgewickelten Personalveränderungen aus dem Personalquotierungsverfahren bis einschließlich 2007.

Das HSK berücksichtigt daher nur noch die ab 2008 wirksamen Personalveränderungen aus dem Quotierungsverfahren.

 

 

Nr. 5.6            Zinsersparnis durch Veräußerung von Beteiligungen

 

Die Maßnahme steht bisher mit jährlich 1 Mio. €  im HSK.

Zur Sicherung der Finanzierung unaufschiebbaren Sanierungsbedarfs an städtischen Gebäuden und Einrichtungen soll eine Beteiligung anteilig veräußert werden. Für die zusätzlich erforderliche Schuldentilgung werden keine Erlöse zur Verfügung stehen.

 

Die Maßnahme kann nicht zur Haushaltssicherung umgesetzt werden.

 

 

Neue HSK-Maßnahmen

 

 

Mit einem anerkannten Beratungsunternehmen wurde die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungsgutachtens vereinbart.

Neue Erkenntnisse und HSK-Maßnahmen sollen nach Möglichkeit noch zum Genehmigungsprozess des HSK 2008 bereitgestellt werden.

 

 

Vorläufige Haushaltsführung

 

Die Haushaltssatzung 2008 kann erst nach Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Bezirksregierung bekanntgemacht werden und in Kraft treten.

 

Ob eine Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Bezirksregierung Arnsberg in 2008 erfolgen wird, steht zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sollte die Genehmigung wider Erwarten nicht erfolgen, sind auch in 2008 Beschränkungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem.  § 81 GO a.F. bis zum Jahresende vorgezeichnet.

 

Mit der Ermächtigung des Rates sollen die mit der Haushaltssatzung beschlossenen Haushaltsansätze als planmäßig gelten, erst über diese Ansätze hinaus sind dann die Regelungen bezüglich über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellung anzuwenden.

 

 

Hinweis: Diese Vorlage wurde unter der Terminvorgabe erstellt, dass sie den Fraktionen für Ihre Beratungen rechtzeitig zur Verfügung steht und um das formelle Einladungsverfahren für den Haupt- und Finanzausschuss einhalten zu können.

 

                        Es liegen derzeit der Verwaltung noch Prüfaufträge für Maßnahmen im Vermögenshaushalt vor, welche ggf. eine Tischvorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich machen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Bornfelder

(Stadtdirektor)

 

 

 

Anlagen                                                                                                           Seite(n):

 

1.        Haushaltssatzung                                                                        1   -    3

2.        Übersicht über den Verwaltungshaushalt                                                      4

3.        Liste der Änderungen zum Entwurf im Verwaltungshaushalt                          5   -  59      

4.        Übersicht über den Vermögenshaushalt                                                     60              

5.        Liste der Änderungen zum Entwurf im Vermögenshaushalt                               61   -  88  

6.        Liste mit den Änderungen zu den Haushaltsplanvermerken                                89   -  91

7.      Finanzplan für den Planungszeitraum bis 2015 einschl. HSK-Maßnahmen   92   -  95

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Haushaltssatzung 2008 (25 KB) PDF-Dokument (11 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Übersicht Verwaltungshaushalt (25 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Änderungen Verwaltungshaushalt (1105 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Übersicht Vermögenshaushalt (28 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5_Änderungen Vermögenshaushalt (570 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6_Änderungen bei den Haushaltsplanvermerken (21 KB) PDF-Dokument (12 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 7_Finanzplan einschl. HSK-Maßnahmen (92 KB) PDF-Dokument (24 KB)