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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: | Haushaltsstelle: | Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt folgende Vertrauenspersonen in den Ausschuss für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013:
a) beim Amtsgericht Herne:
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b) beim Amtsgericht Herne-Wanne:
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Sachverhalt:
Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) tritt für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen bei dem Amtsgericht ein Ausschuss zusammen. Der Ausschuss besteht aus der Richterin / dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzender / Vorsitzendem, einer Verwaltungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten sowie 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer / Beisitzerinnen .
Die Vertrauenspersonen werden von den Vertretungen der Gemeinde mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt. Als Vertrauenspersonen für die Ausschüsse bei den jeweiligen Amtsgerichten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sind für die Amtszeit vom 01. Januar 2005 bis 31. Dezember 2008 vom Rat der Stadt folgende Personen (es waren jeweils 10 Personen zu benennen) gewählt worden:
für den Amtsgerichtsbezirk Herne:
für den Amtsgerichtsbezirk Herne-Wanne:
1. Frau Manuela Lukas
Der Termin für die Wahl der Vertrauenspersonen ist gemäß Runderlass für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen auf den 31. Mai 2008 festgelegt.
Der Oberbürgermeister
Schiereck
Anlagen:
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