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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0253  

Betreff: Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 190 - Roonstraße-Nord -, Stadtbezirk Herne-Mitte
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schmid, Volker - 52/2 -
Federführend:FB 52 - Vermessung und Kataster Beteiligt:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Schmid, Volker   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
06.05.2008 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
05.06.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.06.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
17.06.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

./.

./.

./.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 190 - Roon-straße-Nord -, Stadtbezirk Herne-Mitte.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2001 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 190 - Roonstraße-Nord - beschlossen.

 

Das Plangebiet wird begrenzt durch die BAB 42 im Norden, die Eschstraße im Osten, die Roonstraße im Süden und die Bahnhofstraße im Westen.

 

Der Bebauungsplan soll nach den Neuregelungen des § 9 Abs. 2 a BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Er wird die Zulassung von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Warensortimenten regeln.

 

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan wurde bereits ein Nutzungsänderungsantrag (Elektrogroßhandel zu einem Textildiscountmarkt) mit Bescheid vom 04.07.2007 zurückgestellt.

 

Vor diesem Hintergrund ist es nunmehr dringend geboten, das Sicherungsinstrument der Veränderungssperre zu beschließen, um zu verhindern, dass durch Errichtung, Änderung oder Beseitigung genehmigungsbedürftiger baulicher Anlagen die Erreichung wesentlicher Ziele des Bebauungsplanes erschwert oder unmöglich gemacht werden.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VS 190 - Satzung (25 KB) PDF-Dokument (9 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich VS 190 - Satzungsplan (895 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich VS 190 - Übersichtsplan (1097 KB)