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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
1. Veranlassung
Die Beschwerde
richtet sich gegen die Parkplatzordnung sowie die Art und Weise der
Benutzungsmöglichkeiten.
2. Beschreibung
Situation
Im Zuge der Umsetzung des 1996 erstellten Einzelhandelsgutachtens wurde der nördliche Teil der Fußgängerzone in Wanne (Hauptstraße) von 1999 bis 2000 umgestaltet und u. a. mit Bäumen, neuen Leuchten und Bänken sowie teilweise mit neuem Pflasterbelag versehen. Die Umgestaltung war der erste Schritt in einer dreistufig konzipierten Maßnahme zur Stärkung des Einzelhandels in diesem Abschnitt. In den gemeinsam mit dem Einzelhandel erarbeiteten Verträgen wurde festgelegt, dass die Umsetzung weiterer Stufen von der Entwicklung der Ladenleerstandsquote abhängig sei.
Die Beschlussfassung zur „Verkehrsfreigabe der Fußgängerzone Hauptstraße, zwischen Claudius-/Parkstraße und Lortzing-/Kolpingstraße“ erfolgte am 24.05.2007.
Im Vorfeld der Beschlussfassung zur Verkehrsfreigabe der Hauptstraße fand eine Sondersitzung der Bezirksvertretung Wanne am 17.April 2007 zur Information der betroffenen Anlieger und aller interessierten Bürger statt. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie während der Einwendungsfrist bis zum 25. April 2007 konnten alle Bürger ihre Anregungen und Bedenken zu der Planung äußern.
Aufgrund mehrerer Bürgeranfragen in den letzten Monaten zur Parkplatzauslastung und der gefahrenen Geschwindigkeiten im verkehrsberuhigten Bereich, sah sich die Verwaltung veranlasst, einen Zwischenbericht zu den begleitenden Untersuchungen hinsichtlich der Verkehrssituation in den politischen Gremien vorzustellen. Diese Thematik wurde am 01.04.08 in der BV Wanne, am 08.04.08 im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung in Form eines Sachstandsberichtes vorgetragen und erörtert.
Die Beurteilung, ob die Erfolgsfaktoren entsprechend der aufgestellten Erwartungen eingetreten sind, trifft der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung auf Empfehlung der Bezirksvertretung Wanne (mit Vertretern der Bezirkspolitik, Verwaltung, örtlichen Werbegemeinschaften und Hauseigentümer) nach einer längerfristigen Beobachtung von 1-2 Jahren.
Sachstandsbericht
Bei der Einrichtung eines verkehrberuhigten Bereiches wurde der entsprechende Straßenabschnitt mit den Verkehrszeichen 325/326 (Beginn bzw. Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches) gekennzeichnet. Das bedeutet für alle Verkehrsteilnehmer sich entsprechend der damit verbundenen Verkehrsregeln zu verhalten. Fußgänger dürfen in diesem Bereich die Straße in voller Breite nutzen, aber den Fahrverkehr nicht behindern. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) einhalten. Das Parken ist außerhalb von dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
Die Befahrung des Straßenabschnittes der Hauptstraße zwischen Claudius- und Kolpingstraße erfolgt im Einrichtungsverkehr von Süd nach Nord, mit Ausnahme des Radverkehrs.
Nach Freigabe der Fußgängerzone Hauptstraße für den Fahrzeugverkehr im September 2007 haben Mitarbeiter des Fachbereiches Öffentliche Ordnung und Sport umfangreiche Kontrollen, zu unterschiedlichen Tageszeiten und an mehreren Tagen in der Woche, durchgeführt, um die Belegung der Parkplätze zu prüfen und zu dokumentieren.
Bei den vom Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport durchgeführten Kontrollen ergab sich folgendes Parkverhalten:
Von den 32 markierten Stellplätzen waren durchschnittlich jeweils 1/3 mit Anwohnerausweis, 1/3 der Parkplätze waren nicht beparkt und das restliche Drittel war mit und ohne Parkschein beparkt. Bei den örtlichen Kontrollen waren jeweils genügend freie Parkplätze vorhanden.
Ähnliche Ergebnisse wurden vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Verkehrslenkung, bei Parkkontrollen ermittelt.
Eine weitere Maßnahme war die Aufstellung von Geschwindigkeitsmessgeräten durch den Fachbereich Tiefbau und Verkehr in der Zeit vom 13.02.2008 bis 18.02.2008.
Die Standorte befanden sich vor dem Haus Hauptstraße 280 (zwischen Claudiusstraße und Hermannstraße) und vor Haus Nr. 290 (zwischen Hermannstraße und Mozartstraße), gemessen in Fahrtrichtung Norden.
Es wurden folgende Werte ermittelt:
Im Bereich zwischen Claudiusstraße – Hermannstraße: vm 17,5 km/h, v15 10,5 km/h, v85 25,7 km/h
Im Bereich Hermannstraße – Mozartstraße: vm 18,4 km/h, v15 11,3 km/h, v85 26,6 km/h
3. Weitere
Vorgehensweise
Die Mitarbeiter des Fachbereiches Öffentliche Ordnung und Sport sind weiterhin verstärkt vor Ort, um den Parkverkehr zu überwachen. Geschwindigkeitsmessungen werden in Abständen wiederholt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlagen:
Bürgereingabe Roland Geisler, Ernteweg 20, 59174 Kamen
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Hauptstraße_1 (5915 KB) | |||
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2 | öffentlich | Hauptstraße_2 (5947 KB) |