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Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Entwurf des
Schulentwicklungsplanes 2006 – 2012 Sekundarstufen I und II (Teilplan
Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen) zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, auf
dieser Grundlage das weitere Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren gemäß §§ 76
und 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW durchzuführen.
Sachverhalt:
Die Stadt Herne ist gemäß § 80 Schulgesetz NRW
(SchulG) verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen
und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes für ihren Bereich
eine mit den Planungen benachbarter
Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Diese muss
hinsichtlich des Inhaltes folgende Mindestanforderungen berücksichtigen:
Weitergehende Anforderungen – insbesondere auch an
den Planungszeitraum – werden in diesem Zusammenhang nicht (mehr) formuliert.
Die Schulentwicklungsplanung ist der Schulaufsichtsbehörde im Übrigen im Rahmen
von Genehmigungsverfahren gemäß § 81 Abs. 3 SchulG – Errichtung, Änderung und
Auflösung von Schulen – anlassbezogen darzulegen.
Schule und Schulträger wirken bei der Entwicklung
des Schulwesens auf örtlicher Ebene zusammen (§ 76 SchulG). Die Schule ist vom
Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu
beteiligen; hierzu gehört u.a. die Aufstellung und Änderung von
Schulentwicklungsplänen. Im Rahmen dieser Beteiligung entscheiden die
Schulkonferenzen der jeweiligen Schulen über Vorschläge und Anregungen an den
Schulträger (§ 65 SchulG).
Es ist beabsichtigt, den vorliegenden Entwurf des
Schulentwicklungsplanes 2006 – 2012 Sekundarstufen I und II (Teilplan Hauptschulen, Realschulen,
Gymnasien, Gesamtschulen) nach seiner Einbringung in das vorgeschriebene
Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren zu geben. Darüber hinaus sollen die
Schulaufsichtsbehörden, die betroffenen Lehrerverbände /- vertretungen sowie
der Ausschuss für den Schulsport in der Stadt Herne um deren Einschätzung
gebeten werden. Die hieraus insgesamt resultierenden Stellungnahmen werden in
das sich anschließende Beratungsverfahren der bürgerschaftlichen Gremien
eingebracht. Nach seiner Beschlussfassung durch den Rat der Stadt soll der
Schulentwicklungsplan mit seinen schulformbezogenen Ausführungen an die Stelle
des Schulentwicklungsplanes 1997 treten.
Der Planentwurf ist mit separater Post allen
Mitgliedern des Rates der Stadt, des Schulausschusses sowie der
Bezirksvertretungen übersandt worden.
Der weitere Verfahrensablauf zur Beschlussfassung
des Schulentwicklungsplanentwurfes in den bürgerschaftlichen Gremien sieht
Beratungen im Schulausschuss, im Jugendhilfeausschuss, im Ausschuss für Planung
und Stadtentwicklung, im Integrationsrat, in den Bezirksvertretungen der Stadtbezirke
sowie dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt vor.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Entwurf Schulentwicklungsplan 2006-2012 Stand 14.03.08 pdf (10730 KB) |