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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung rechtzeitig die geplanten verkehrsleitenden Straßenmarkierungen der noch zu bauenden oder in Bau befindlichen Teilabschnitte auf der Hauptstraße vor der Ausführung der Arbeiten vorzustellen.
Sachverhalt:
Verkehrsteilnehmer beanstanden, dass in den bereits fertig gestellten Abschnitten durch die durchgezogene Linie die Erreichbarkeit der Grundstückseinfahrten je nach Fahrtrichtung nicht gegeben ist, oder bei der Ausfahrt vom Grundstück eine Fahrtrichtung unzumutbarerweise vorgegeben ist.
Diese Situation besteht zurzeit ebenfalls an der dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehenden Neue Kampstraße. Diese Planungen (Plan-Nr. 9, Index A) sind offensichtlich aufgrund der Intervention der CDU-Fraktion in den Plänen geändert, wenn im Moment auch noch nicht ausgeführt worden.
Die Information der Bezirksvertretung ist
notwendig, um bei Bedarf vor den Markierungsarbeiten gemeinsam mit der
Verwaltung die notwendige Verkehrsführung im Sinne der Eickeler Bürger zu
prüfen.