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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, die Durchfahrt von der Hauptstraße in die Straße Eickeler Markt durch Entfernen oder Versetzen der Durchfahrt-Verboten-Schilder zuzulassen.
Sachverhalt:
Die jetzige Verkehrsregelung sieht keine bauliche Wendemöglichkeit vor, was ständig zum Wenden auf der Hauptstraße mit allen Behinderungen und Gefährdungen führt.
Der Hinweis auf die fehlende Wendemöglichkeit in Höhe des Schultenhofs und der Burgstraße verbessert die Situation nicht, da Liefer- und Kundenverkehr die Hauptstraße befährt.
Im Rahmen der anstehenden Änderung der Verkehrsführung kann diese Maßnahme sicherlich ohne großen Aufwand, eventuell durch ergänzende verkehrslenkende Maßnahmen, erfolgen.