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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
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Beschlussvorschlag:
1.
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
205 – Pfählerstraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S 2141) und der Berichtigung vom
16.02.1998 (BGBl. I S. 137).
Der Geltungsbereich wird begrenzt
durch die Eisenbahntrasse der DB-AG im Norden, die Trasse der ehemaligen
Zechenbahn sowie im weiteren Verlauf die Mulvanystraße im Osten, die
Mulvanystraße im Süden und den Grenzweg im Westen.
Die genaue Abgrenzung des
Geltungsbereiches ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan bzw. dem
Katasterplan.
2.
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung
und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
Die ehemalige Herner Herdfabrik hat bereits vor einigen
Jahren ihre betrieblichen Aktivitäten am Grenzweg aufgegeben. Ein Teilbereich
dieses Grundstückes wird derzeitig von einer Bauträgergesellschaft für
Wohnbauzwecke mobilisiert.
Im unmittelbaren Anschluss an diese Fläche befindet sich ein
weiteres, früher einmal wohnlich genutztes Grundstück. Der Eigentümer dieses
Grundstückes hat ebenfalls die Absicht, hier weitere Wohnbebauung zu
entwickeln.
Da der Gesamtstandort eine Reihe bisher ungelöster Konflikte
beinhaltet und darüber
hinaus eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung zu
befürchten ist, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
(Stadtrat)
Anlagen:
- Übersichtsplan M. 1:5000
- Katastergrundlage mit
Geltungsbereich