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Vorlage - 2003/0636  

Betreff: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 205 - Pfählerstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
16.09.2003 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
01.10.2003 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
07.10.2003 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 

-

 

-

 

-

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 205 – Pfählerstraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S 2141) und der Berichtigung vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137).

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Eisenbahntrasse der DB-AG im Norden, die Trasse der ehemaligen Zechenbahn sowie im weiteren Verlauf die Mulvanystraße im Osten, die Mulvanystraße im Süden und den Grenzweg im Westen.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan bzw. dem Katasterplan.

 

2.      Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die ehemalige Herner Herdfabrik hat bereits vor einigen Jahren ihre betrieblichen Aktivitäten am Grenzweg aufgegeben. Ein Teilbereich dieses Grundstückes wird derzeitig von einer Bauträgergesellschaft für Wohnbauzwecke mobilisiert.

 

Im unmittelbaren Anschluss an diese Fläche befindet sich ein weiteres, früher einmal wohnlich genutztes Grundstück. Der Eigentümer dieses Grundstückes hat ebenfalls die Absicht, hier weitere Wohnbebauung zu entwickeln.

 

Da der Gesamtstandort eine Reihe bisher ungelöster Konflikte beinhaltet und darüber

 

 

hinaus eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung zu befürchten ist, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)

Anlagen:

Anlagen:

 

- Übersichtsplan M. 1:5000

- Katastergrundlage mit Geltungsbereich