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Vorlage - 2008/0069  

Betreff: Zukünftige Strukturen der Tageseinrichtungen für Kinder in Herne nach Einführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) zum Kindergartenjahr 2008/2009
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rusche, Tel. 3533
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Sukowski, Ivonne
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
31.01.2008 
des Jugendhilfeausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

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Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt den zwischen Verwaltung und der Arbeitsgemeinschaft der Tageseinrichtungen AGTE (AG gem. § 78 KJHG) abgestimmten Konzeptvorschlag zur zukünftigen Struktur der 64 Herner Tageseinrichtungen für Kinder als Grundlage für die Erarbeitung der Sitzungsvorlage zum Thema „Auswirkungen des neuen Kinderbildungsgesetzes - KiBiz für Herne“ für die Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 6. März 2008 zugrunde zulegen.

 

2.      Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dass die 64 Herner Tageseinrichtungen für Kinder auf Basis des beigefügten Strukturvorschlages - vorbehaltlich des endgültigen Beschlusses am 6. März 2008 und der Bewilligung des Landes - die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2008/2009 vornehmen.

 

3.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Verwaltung für die 19 städtischen Tageseinrichtungen für Kinder auf Basis des beigefügten Strukturvorschlages - vorbehaltlich des endgültigen Beschlusses am 6. März 2008 und der Bewilligung des Landes - die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2008/2009 vornimmt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das In-Kraft-Treten des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 1. August 2008 bedingt eine grundlegende Neustrukturierung der Tageseinrichtungen für Kinder. Der Jugendhilfeausschuss wurde in der Vergangenheit bereits regelmäßig über die bis dato aktuellen Informationen zum KiBiz unterrichtet, letztmalig in seiner Sitzung am 27. November 2007. Hier wurde der vom Landtag Nordrhein-Westfalen am 25. Oktober 2007 beschlossene Gesetzestext zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieser Vorlage wird daher auf die bereits erfolgten Mitteilungen zum KiBiz verwiesen.

 

Eine wesentliche Veränderung soll jedoch an dieser Stelle nochmals hervorgehoben werden: Die Neustrukturierung der Einrichtungslandschaft führt zu einer gravierenden Verschiebung der Altersstruktur in den Tageseinrichtungen. Bedingt durch die demografische Entwicklung einerseits sowie die vorzeitige Einschulung andererseits wird perspektivisch bis zum Jahr 2015 ein ½ Jahrgang bei den drei- bis unter sechsjährigen Kindern wegfallen. Der Ausbau der u3-Betreuung sowie die Etablierung der Ganztagsbetreuung an den Schulen - und hierdurch bedingt der parallele Abbau von Plätzen für die Betreuung von schulpflichtigen Kindern in den Kindertageseinrichtungen - führt ebenso zu einer Verschiebung der Altersstruktur in den Einrichtungen. In Zukunft werden somit deutlich mehr jüngere Kinder in den Tageseinrichtungen betreut werden als dies bisher in der Vergangenheit der Fall war.

 

Zentrales Anliegen dieser Vorlage ist es nun, dem Jugendhilfeausschuss ein Grundkonzept zur zukünftigen Struktur der Einrichtungslandschaft der 64 Herner Tageseinrichtungen für Kinder vorzulegen. Gleichzeitig bildet der Empfehlungsbeschluss die Grundlage dafür, dass die Tageseinrichtungen für Kinder die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2008/2009 vornehmen können. Für die 19 städtischen Tageseinrichtungen für Kinder ist dieser Beschluss verbindlich. Für die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft hat er empfehlenden Charakter. Ein endgültiger Beschluss zur zukünftigen Einrichtungsstruktur der Herner Tagseinrichtungen für Kinder soll in der Sitzung am 6. März 2008 erfolgen. Auf Basis dieses Beschlusses wird dann die Meldung an das Landesjugendamt zu den verbindlichen örtlichen KiBiz-Planungen vorgenommen. Stichtag für die Mitteilung an das Landesjugendamt ist der 15. März 2008.

 

Die Verwaltung wird auf Basis der beigefügten Strukturdaten der Tageseinrichtungen zudem eine weitere Vorlage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 6. März 2008 erarbeiten, die eine Darstellung der Auswirkungen des neuen Kinderbildungsgesetzes (Finanzierung und personelle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen) für Herne beinhaltet. Auch die weitere Perspektive für den Ausbau der u3-Betreuung in den Herner Tageseinrichtungen mit einer Konkretisierung der notwendigen Maßnahmen wird aufzeigt, um die Zielquoten gemäß der örtlichen Beschlusslage sowie den Vorgaben durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und dem Bund-Länder-Abkommen („Krippengipfel“) erreichen zu können (vgl. Jha-Vorlage Nr. 2007/0627).

 

Bei dem beigefügten Vorschlag zur zukünftigen Struktur der 64 Herner Tageseinrichtungen für Kinder handelt es sich um ein zwischen den Trägervertretern in der Arbeitsgemeinschaft der Tageseinrichtungen AGTE (Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 KJHG) sowie der Verwaltung (Abt. 42/12 und Jugendhilfeplanung.) abgestimmtes Konzept. Die Erarbeitung der zukünftigen Struktur der Einrichtungslandschaft erfolgte in einem mehrstufigen Planungsprozess, dessen Ergebnis dem Jugendhilfeausschuss in zusammengefasster Form hiermit vorgelegt wird.

 

Im Zeitraum von Oktober bis November 2007 wurden im Fachbereich 42/12 die aktuellen Wartelisten mit den Voranmeldungen aller 64 Herner Tageseinrichtungen für Kinder ausgewertet. Auf Basis der bereinigten Wartelisten - Herausfilterung von mehrfach angemeldeten Kindern sowie von Kindern, die zwischenzeitlich bereits einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtungen bekommen hatten - wurde ein aktueller Überblick über die derzeitige Nachfragesituation für jede einzelne Kindertagseinrichtung erstellt. Gleichzeitig wurde für jede Einrichtung die derzeitige Belegungsituation (inklusive Überbelegungen und Freiplätzen) aufgelistet. Zudem wurde ausgewertet, wie viele Kinder die Einrichtung im laufenden Kindergartenjahr verlassen werden. Auf Basis dieser Informationen zur örtlichen Nachfragesituation sowie der derzeitigen Angebotsstruktur in den einzelnen Tageseinrichtungen wurden aufgrund der Neuregelungen des KiBiz erste Vorschläge für die Einrichtungsstrukturen ab dem 1. August 2008 zusammengestellt. Diese Planungsgrundlage wurde den Mitgliedern der AGTE am 6. Dezember 2007 als Vorschlag zur Weiterentwicklung der KiTa-Landschaft unter den Rahmenbedingungen des KiBiz vorgestellt, diskutiert und in Absprache teilweise modifiziert.

 

Auf Basis des in der AGTE abgestimmten Vorschlages zur zukünftigen Struktur der Einrichtungslandschaft der Herner Tageseinrichtungen für Kinder fanden Abstimmungsgespräche der Trägervertreter mit den einzelnen Kindertageseinrichtungen ihres Zuständigkeitsbereiches statt. Die Information und Beratung der einzelnen Träger und der Tageseinrichtungen für Kinder erfolgte durch die jeweiligen pädagogischen Fachberatungen. Die Rückmeldung ob und welche Änderungen zum Vorschlag von den einzelnen Trägern/ Kindertageseinrichtungen eingebracht werden erfolgte im Zeitraum von Ende Dezember 2007 bis Anfang Januar 2008.

 

Parallel zur Erarbeitung des Entwurfes des Strukturvorschlages wurden durch die Jugendhilfeplanung Daten zur voraussichtlichen Entwicklung der Anzahl der drei- bis unter sechsjährigen Kinder auf Ebene der Kindergartenwohnbereiche zusammengestellt. Diese Angaben wurden mit dem Vorschlag zur zukünftigen Einrichtungsstruktur und dem daraus resultierenden Platzangebot zusammengefasst und abgeglichen. Maßgeblich für diesen Abgleich war die Umsetzung des Rechtsanspruches für die drei- bis sechsjährigen Kinder auf einen Kindergartenplatz als oberstes Kriterium. Hierfür wurden die drei Kernjahrgänge für die Kindergartenbedarfsplanung dem Platzangebot nach KiBiz auf Ebene der Wohnbereiche gegenübergestellt.

 

In einem verwaltungsinternen Abstimmungsgespräch am 11. Januar 2008 wurden die Empfehlungen und Bewertungen der Jugendhilfeplanung zusammen mit der Fachbereichsleitung, der Abteilungsleitung 42/1 sowie der pädagogischen Fachberatung diskutiert. In einigen wenigen Fällen ergab sich aufgrund der planerischen Vorgaben Änderungsbedarf an der geplanten Einrichtungsstruktur, die diskutiert wurden und - wo es die örtlichen Rahmenbedingungen zuließen - entsprechend in den Vorschlag zur zukünftigen Struktur der Tageseinrichtungen für Kinder eingearbeitet wurden.

 

Beim Treffen der AGTE am 16. Januar 2008 wurden diese Änderungsvorschläge mit den pädagogischen Fachberatungen und Trägervertretern abgestimmt, so dass es sich bei dem jetzt zur Beschlussfassung vorliegenden Strukturvorschlag um ein Konsenspapier handelt, dass zwischen der Verwaltung und der Arbeitsgemeinschaft der Tageseinrichtungen einvernehmlich erstellt wurde. Die Strukturen der 64 Herner Tageseinrichtungen für Kinder sollen hiermit für das Kindergartenjahr 2008/2009 festgelegt werden. Die Angebote der Kindertageseinrichtungen werden in einem kontinuierlichen Abstimmungs- und Planungsprozess weiterentwickelt werden müssen. Insbesondere der Ausbau der Angebote für die unter dreijährigen Kinder und die weitere Anpassung des Platzangebotes im Bereich der drei- bis unter sechsjährigen Kinder an die rückläufigen Bevölkerungszahlen in dieser Altersgruppe erfordern eine regelmäßige Bedarfsplanung, die insbesondere auch die Elternwünsche bspw. in Bezug auf Betreuungszeiten und die Flexibilisierung der Öffnungszeiten mit berücksichtigt.

 

Der als Anlage 1 beigefügte Strukturvorschlag beinhaltet als zentrale Information die geplante Einrichtungsstruktur jeder Herner Kindertagseinrichtung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des KiBiz mit den Angaben zur Gruppenform, den Betreuungszeiten sowie dem Platzangebot für die unterschiedlichen Altersgruppen. Die Gruppenformen und Betreuungszeiten werden im Folgenden noch kurz skizziert.

 

Eine Zuordnung der Einrichtungen zu den Kindergartenwohnbereichen ist anhand der Aufstellung ebenfalls ersichtlich. Einen optischen Eindruck von der Verortung der Tageseinrichtungen im Stadtgebiet sowie die Abgrenzung der Kindergartenwohnbereiche kann der beigefügten Karte entnommen werden (Anlage 2).

 

Das KiBiz sieht für die Betreuung in den Tageseinrichtungen drei unterschiedliche Gruppenformen vor:

 

  • Gruppe I:            20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren

davon 4 bis 6 Kinder im Alter von unter 3 Jahren

 

  • Gruppe II:            10 Kinder im Alter von unter 3 Jahren

 

  • Gruppe III:            25 / 20 Kinder im Alter von über 3 Jahren

einschließlich Schulkinder

 

Des Weiteren sind drei Betreuungszeiten möglich:

 

  • 25 Std. / Woche
  • 35 Std. / Woche
  • 45 Std. / Woche

 

Da die Anzahl der unter dreijährigen Kinder in der Gruppenform I variieren kann - möglich sind 4 bis 6 unter dreijährige Kinder - wurde für die Zuordnung des Platzangebotes auf die unterschiedlichen Altersgruppen der Mittelwert von 5 unter dreijährigen Kindern je Gruppe zugrunde gelegt.

 

Die Gruppenform III besitzt eine hohe Variabilität und Flexibilität. Je nach Betreuungsumfang kann die Anzahl der Kinder deutlich variieren. Handelt es sich um eine Gruppe, in der ausschließlich 45 Stunden / Woche angeboten werden, können in der Gruppe 20 Kinder betreut werden. Sie entspricht in dieser Zusammensetzung einer „klassischen Tagesstättengruppe“. Werden hingegen 35 Wochenstunden Betreuung angeboten, ist diese vergleichbar mit einer „reinen Kindergartengruppe“, in der 25 Kinder betreut werden. Auch eine Kombination von Betreuungszeiten innerhalb der Gruppe (so genannte „halbe Gruppen“) ist möglich. Die Anzahl der Kinder in diesen „Mischgruppen“ variiert dann je nach konkreter Angebotsstruktur zwischen 20 bis 25 Kindern.

 

Die Angaben zu den Gruppenformen und Betreuungszeiten sowie die Verteilung des Platzangebotes auf die unterschiedlichen Altersgruppen sind für jede einzelne Tageseinrichtung aus dem beigefügten Strukturvorschlag ersichtlich.

 

Die Anlagen 3 bis 5 bieten einen zusammenfassenden Gesamtüberblick über die Kita-Landschaft in Herne auf Basis der neuen KiBiz-Strukturen aller 64 Herner Tageseinrichtungen.

 

Die voraussichtliche Versorgungssituation in der Stadt Herne und in den vier Stadtbezirken kann der Anlage 3 entnommen werden. Insgesamt stehen in den 64 Herner Tageseinrichtungen für Kinder am 1. August 2008 4.408 Plätze zur Verfügung (zum Vergleich: 4.454 Plätze am 1. August 2007). Gegenüber den zuletzt vorgelegten Daten zur Versorgungssituation hat in der Summe eine Reduzierung des insgesamt in den Einrichtungen angebotenen Platzkontingentes um 296 Plätze stattgefunden, wobei ein differenzierter Blick auf die verschiedenen Altersgruppen Unterschiede offenbart:

 

Der Bereich der Schulkinderbetreuung wurde weiterhin reduziert. Hier hat ein Abbau von 31 Plätzen von 106 auf nunmehr 75 Plätze stattgefunden.

 

Im Betreuungssegment der drei- bis unter sechsjährigen Kinder wurden ebenfalls Plätze abgebaut. Die Platzzahl wurde hier von 4.454 auf 3.948 reduziert. Die Versorgungsquote im Bereich des Rechtsanspruches wird zu Beginn des neuen Kindergartenjahres voraussichtlich bei 97,41 % - und somit über der für Herne politisch definierten Bedarfsdeckungsquote von 95 % - liegen. Die Platzreduzierung erfolgte zum Einen vor dem Hintergrund der weiterhin rückläufigen Bevölkerungszahlen in der Altersgruppe der drei- bis unter sechsjährigen Kinder, zum Anderen ergab die Abfrage in den örtlichen Kindertageseinrichtungen, dass zum Stichtag 1. September 2007 stadtweit 220 Plätze nicht belegt werden konnten.

 

Somit war Potential vorhanden, die für die Umsetzung des Rechtsanspruches nicht mehr benötigten Plätze für die drei Kernjahrgänge für den Ausbau der Tagesbetreuung unter dreijähriger Kinder zu nutzen. Zu berücksichtigen ist zudem, dass in der neuen Gruppenform I Kinder im Alter von 2 bis unter 6 Jahren betreut werden können. Der ehemals „hereinwachsende“ Jahrgang spielt somit faktisch keine Rolle mehr. Statt unter der Etikettierung „hereinwachsender“ Jahrgang findet die Betreuung derjenigen Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr das dritte Lebensjahr vollenden nun unter einem neuen Label statt. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit des Platzangebotes nach dem „alten“ Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) und dem neuen KiBiz-Strukturen ist daher nur bedingt gegeben. Auch unter den neuen KiBiz-Strukturen ist die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz in der Stadt Herne realisiert. In allen vier Stadtbezirken liegt die voraussichtliche Versorgungsquote bei den drei- bis unter sechsjährigen Kindern über der politisch definierten Bedarfsdeckungsquote von 95 %. Die Spanne auf Ebene der Stadtbezirke variiert hier von 95,65 % in Herne-Mitte bis hin zu 102,65 % in Eickel (vgl. Anlage 3).

 

Im Bereich der u3-Betreuung konnte das Platzangebot deutlich gesteigert werden. In der Gruppenform II (in etwa vergleichbar mit den „Krabbelgruppen“ nach GTK) stehen stadtweit betrachtet 210 Plätze zur Verfügung. In der Gruppenform I werden insgesamt 175 Plätze für unter dreijährige Kinder angeboten (Für die Berechung dieser Platzzahl wurden je Gruppe 5 Plätze für unter dreijährige Kinder zugrunde gelegt. Siehe hierzu die Erläuterungen weiter oben im Text).

 

Im Vergleich mit den zuletzt vorgelegten Daten zur Versorgungssituation lässt sich in Bezug auf die u3-Betreuung festhalten, dass ein Zuwachs um real 66 Plätze bei der Gruppenform II stattgefunden hat. Diese Platzausweitung im u3-Bereich beruht einerseits auf der Überführung der bisherigen kleinen Altersgemischten Gruppen in die neue Gruppenform II, andererseits auf der Überführung von vier reinen Krabbelgruppen (jeweils zwei Gruppen in der städt. Tageseinrichtungen Ludwigstraße und Königstraße) in die neue Gruppenform II.

 

Zusätzlich sind drei Tageseinrichtungen, die ansonsten Leerstände im Bereich der Platzangebotes für drei- bis unter sechsjährige Kinder gehabt hätten, gänzlich neu in die Betreuung unter dreijähriger Kinder eingestiegen. Namentlich handelt es sich hierbei um die städt. Tageseinrichtung für Kinder Kaiserstraße und die Einrichtung der Lebenshilfe in der Grabenstraße jeweils im Stadtbezirk Herne-Mitte sowie die ev. Tageseinrichtung für Kinder Eickeler Bruch im Stadtbezirk Eickel. In der kath. Tageseinrichtung für Kinder Im Pratort im Stadtbezirk Herne-Mitte wurde zudem eine neue Gruppe für die Betreuung von zwei- bis unter sechsjährigen Kindern installiert.

 

Ein Hinweis bereits an dieser Stelle: Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Einrichtung neuer Betreuungsangebote für unter dreijährige in den Kindergartenwohnbereichen Herne-Mitte und Bickern problematisch wird. In den Tageseinrichtungen in den beiden genannten Wohnbereichen besteht kein Potential, durch Umwandlung vorhandener Gruppen für drei- bis sechsjährige Kinder die Angebote für unter dreijährige auszubauen. Im Wohnbereich Herne-Mitte muss das Platzangebot für Kindergartenkinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren aufrechterhalten werden, da die Versorgungssituation immer noch unter der Bedarfsdeckungsquote liegt. In Bickern ist zum einen die Versorgungssituation im Bereich des Rechtsanspruches immer noch angespannt, zum Anderen werden hier die Bevölkerungszahlen im Bereich der drei- bis unter sechsjährigen Kinder bis 2010 relativ konstant bleiben, so dass das vorhandene Angebot für die Umsetzung des Rechtsanspruches zunächst aufrecht erhalten werden muss.

 

Die voraussichtlichen Betreuungsstrukturen in den Stadtbezirken und der Stadt Herne können der Anlage 4 entnommen werden. Beim Platzangebot in der Stadt Herne insgesamt dominieren die Plätze für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren. Hier werden stadtweit 3.948 Plätze angeboten, dies entspricht einem Anteil von rd. 90 % am Platzangebot insgesamt.

 

Bei den möglichen Betreuungszeiten liegt der Schwerpunkt in der Stadt Herne insgesamt mit 2.347 Plätzen bzw. 53,2 % eindeutig im Bereich der 35 Wochenstunden; gefolgt von 45 Wochenstunden Betreuung mit insgesamt 1.695 Plätzen bzw. 38,5 %. Auf den Bereich der 25 Wochenstunden entfallen stadtweit lediglich 366 Plätze. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 8,3 %.

 

Einen Gesamtüberblick über die voraussichtliche Versorgungssituation in der Stadt Herne nach KiBiz zum Kindergartenjahr 2008/2009 in den Tageseinrichtungen und Tagespflege bietet die Anlage 5. Im Bereich der u3-Betreuung werden im institutionellen Bereich und in Tagespflege gesamtstädtisch somit 455 u3-Betreuungsplätze angeboten. Dies entspricht einer voraussichtlichen Versorgungsquote im u3-Bereich von 11,97 %. Davon entfallen 175 u3-Plätze bzw. 4,61 % auf die Gruppenform II, die unter der alten gesetzlichen Regelung des GTK als „hereinwachsender Jahrgang“ bezeichnet wurde. Auf den Bereich des Rechtsanspruches entfallen 3.983 Plätze in den Tageseinrichtungen und in Tagespflege. Dies entspricht einer voraussichtlichen Versorgungsquote bei den drei- bis unter sechsjährigen Kinder von stadtweit 98,27 %.

 

 

Perspektive

 

Die Verwaltung wird im Herbst 2008 nach Beginn des neuen Kindergartenjahres dem Jugendhilfeausschuss einen weiteren Bericht zum Thema „KiBiz und die Praxis in Herne“ vorlegen. Auf Basis der in der Erhebungsstelle für Elternbeiträge erfolgten Eingaben der Betreuungsverträge in die EDV können mit Hilfe des neuen Softwareverfahrens statistische Auswertungen zur Belegsituation in den Einrichtungen abgerufen werden. Die edv-technisch erfassten Betreuungsverträge geben dann Auskunft über das tatsächliche Nachfrageverhalten der Eltern, diese bilden dann den „Echtbetrieb“ ab. Der vorgelegte Strukturvorschlag beruht hingegen auf Annahmen zur voraussichtlichen Bedarfslage, die in Kenntnis der Ausgangslage jeder einzelnen Tageseinrichtung getroffen wurden. Diese Annahmen wurden praxisnah eruiert, zum Teil durch Elternbefragungen, die in Eigenregie in den einzelnen Tageseinrichtungen durchgeführt wurden.

 

Die Verwaltung geht davon aus, mit dem jetzt zur Beschlussfassung vorgelegten Strukturvorschlag einen wesentlichen Schritt zur Weiterentwicklung der örtlichen KiTa-Landschaft vorgenommen zu haben und bittet den Jugendhilfeausschuss um Zustimmung zum vorgelegten Strukturvorschlag.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin

 

Anlagen:

Anlagen:

 

1.      Vorschlag zu den zukünftigen Strukturen der Tageseinrichtungen für Kinder in Herne nach Einführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) zum Kindergartenjahr 2008/2009 (Anlage 1)

2.       Karte „Kindergartenwohnbereiche“ (Anlage 2)

3.       Voraussichtliche Versorgungssituation in den Stadtbezirken und der Stadt Herne nach KiBiz zum Kindergartenjahr 200/82009 in den Tageseinrichtungen für Kinder (Anlage 3)

4.       Voraussichtliche Betreuungsstrukturen in den Stadtbezirken und der Stadt Herne nach KiBiz zum Kindergartenjahr 2008/2009 in den Tageseinrichtungen für Kinder (Anlage 4)

5.       Gesamtüberblick - Voraussichtliche Versorgungssituation in der Stadt Herne nach KiBiz zum Kindergartenjahr 2008/2009 in den Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege (Anlage 5)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage2_KiGaWohnbereiche2007 (3555 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich KiBizPlanungsdaten_JHA_31_01_2008 (91 KB) PDF-Dokument (90 KB)