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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0060  

Betreff: Änderung der Richtlinien für die Ehrung von Sportlern
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Belker, Eduard, Tel. 42 49
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Cypel, Sylvia
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
30.01.2008 
des Sportausschusses      

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Richtlinien zur Ehrung von Sportlern legen fest, welche erfolgreichen Sportler und Sportlerinnen in jedem Jahr durch die Stadt Herne geehrt werden können. Diese Ehrung erfolgt traditionell durch den Oberbürgermeister der Stadt Herne in Form eines Ehrungsabends.

 

Schon 1979 bei der Erstellung der Richtlinien wurde an den Personenkreis gedacht, der sich in Herne außerordentlich für den Sport einsetzt. Um diese Personen ebenfalls ehren zu können, wurde der Absatz:

 

„Personen, die außergewöhnliche Verdienste um den Sport in der Stadt   Herne erworben haben, erhalten eine besondere Plakette“

 

eingefügt.

 

Dieser kurze Absatz regelt die Zulässigkeit von Ehrungen der Funktionäre und anderer Personen, die sich um den Sport verdient gezeigt haben. Dieser Abschnitt enthält jedoch keinerlei Hinweis darüber, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um eine Ehrung in diesem Bereich auszusprechen.

 

Bis zum Jahr 2006 wurde durch den Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport und dem Stadtsportbund Herne festgelegt, dass Personen die Voraussetzung dieser Vorschrift erfüllen, wenn 25 Jahre Vorstandstätigkeit in einem Herner Verein nachgewiesen werden kann.

 

Diese Vorschrift hat sich jedoch nicht mehr als zeitgemäß erwiesen und ist aus dem Kreis der Vereine heraus immer häufiger hinterfragt worden.

 

Aus diesem Grund hat sich im September 2006 eine Arbeitsgruppe aus den beiden o. g. Organisationen zusammengesetzt, um die Auslegung der Vorschrift dem modernen Sportverständnis anzupassen.

 

Im Rahmen der Diskussion wurde schnell klar, dass die Anzahl der Ehrungen nicht verändert werden sollte. In den letzten Jahren seit der Einführung der Richtlinien sollten pro Jahr nicht mehr als 10 Personen im Bereich der besonderen Ehrungen geehrt werden. Ein weiterer Aspekt war, dass in den Jahren jeweils nur ein Funktionär von einem Verein geehrt werden sollte, um die Bedeutung dieser Ehrung herauszustellen.

 

Nach der Diskussion in der o.g. Gruppe sollten diese Vorstellungen auch weiterhin gelten.

 

Die an der Arbeitsgruppe beteiligten Personen legten dann aber einheitlich fest, dass der Tatbestand der 25-jährigen Vorstandstätigkeit nicht mehr im gleichen Maße strikt angewendet werden sollte.

 

Die folgenden Punkte konnten einstimmig festgelegt werden:          

 

-          Ehrung für Personen, die mindestens 15 Jahren Vorstandstätigkeit nachweisen können, und besondere Verdienste für den Verein erworben haben,

 

-          Ehrung für Personen, die außergewöhnliche Verdienste für den Verein erworben haben,

 

-          Ehrung für Personen, die außergewöhnliche Verdienste im Bereich des Sports mit Älteren erreicht haben.

 

 

Die Reduzierung der Vorstandstätigkeit auf 15 Jahre soll dem geänderten Zeitgeist Rechnung tragen, da immer weniger Funktionäre bereit sind, Vorstandstätigkeit in der ursprünglich festgelegten Zeitdauer zu leisten. Das Kriterium -besondere Verdienste für den Verein- soll ausschließen, dass das Erreichen der Ehrung nur durch Zeitablauf möglich ist.

 

Die Möglichkeit, die Ehrung ohne Vorstandstätigkeit zu erreichen, soll denjenigen Sportlerinnen und Sportlern zugute kommen, die ihr „Lebenswerk“ in der Unterstützung des Sportes sehen. Diese Regelung soll auch nur in außerordentlich wichtigen und seltenen Fällen angewendet werden.

 

Die Aufnahme des demografischen Faktors in die Auslegung der Vorschrift soll verdeutlichen, dass der Sport auf die Veränderung in der Gesellschaft reagieren muss.

 

Die Vorschriften wurden bereits auf die Ehrungen 2006 im März 2007 und auf die nunmehr vorliegende Vorlage angewendet, um Erfahrungen mit den Vorschriften zu sammeln. Der teilweise befürchtete inflationäre Anstieg der Ehrungen konnte weder im letzten Jahr noch in diesem Jahr festgestellt werden, so dass aus der Sicht der Gruppe sich die neuen Festlegungen bewährt haben.

 

Da die Änderung im Bereich der Ausführungsbestimmungen zu den o. g. Ehrungsrichtlinien liegen, müssen diese Änderungen zur Umsetzung nicht formal beschlossen werden. Aus diesem Grund schlug die Arbeitsgruppe vor, die Bestimmungen in den zuständigen politischen Gremien vorzustellen und zu diskutieren.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Meinolf Nowak

Stadtrat