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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0032  

Betreff: Regionale Luftreinhalteplanung Ruhrgebiet
Aktueller Sachstand (Anfang Januar 2008)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Krüwel, 2842
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
23.01.2008 
des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat in der Sitzung am 24.10.2007 (Berichtsvorlage Nr. 2007/0605) über die Aufstellung des Regionalen Luftreinhalteplans Ruhrgebiet berichtet. Zwischenzeitlich sind die Arbeiten zur Aufstellung der Regionalen Luftreinhalteplans fortgeschritten, die vorliegende Berichtsvorlage stellt den Sachstand Anfang Januar 2008 dar.

 

Die Konzeption des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MUNLV) sieht vor, dass der Regionale Luftreinhalteplan Ruhrgebiet in drei Teilpläne entsprechend der Zugehörigkeit zu den drei Bezirksregierungen gegliedert wird. Die Stadt Herne gehört mit den Städten Dormund und Bochum zum Gebiet des Luftreinhalteplan Ruhr-Ost. Das MUNLV hat einen ambitionierten Zeitplan für die Aufstellung des Regionalen Luftreinhalteplans Ruhrgebiet vorgegeben (siehe hierzu nachfolgende Übersicht).

 

 

Übersicht Terminvorgaben MUNLV

 

31.12.2007                  Die Entwürfe der Luftreinhaltepläne Ruhr-West (Bezirksregierung Düsseldorf) und Ruhr-Nord (Bezirksregierung Münster) sollen vorliegen. Der Bezirksregierung Arnsberg wurde für die Erstellung des Luftreinhalteplans Ruhr-Ost ein zeitlicher Aufschub bis zum 15.01.2008 gewährt.

 

15.01.2008                  Das MUNLV stellt den Kommunen die endgültige Fassung einer koordinierten Karte über die Abgrenzung der Umweltzonen für die gesamte Ruhrregion zur Verfügung.

 

Januar 2008                Die erste Fassung der Luftreinhaltepläne soll den Kommunen zur Vorlage in den politischen Gremien zur Verfügung stehen. Zeitgleich hat das MUNLV intensive Gespräche mit den IHKs der Region bis zum Mai 2008 vorgesehen.

 

15.02.2008                  Beginn der Offenlegung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den drei Luftreinhalteplänen.

 

15. 05.2008                 Inkraftsetzung der drei Luftreinhaltepläne

 

1.10.2008                    Spätester Zeitpunkt für das Wirksamwerden der Fahrverbote.

 

Während im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf schon seit längerem an der Aufstellung von Luftreinhalteplänen gearbeitet wird (gemeinsamer Luftreinhalteplan für die Städte Essen, Duisburg, Mülheim und Oberhausen), wurde im Bereich der Bezirksregierung Arnsberg relativ spät mit den Vorbereitungen für die Aufstellung des Luftreinhalteplans begonnen. Aufgrund dieser Zeitvorgaben war die Durchführung von Abstimmungsgesprächen auf der Ebene der Einzelstädte Dortmund, Bochum und Herne vor Veröffentlichung der ersten Fassung des Teilplans Ruhr-Ost nicht mehr möglich.

 

Zentrale Fragestellung bei der Aufstellung des Regionalen Luftreinhalteplans war die Frage der Größe und Ausdehnung der sog. Umweltzonen. Hierzu gab (und gibt) es unterschiedliche rechtliche wie methodische Auffassungen auf Landes- und Bezirksregierungsebene. Propagiertes Ziel der Bezirksregierungen ist nunmehr die Einrichtung einer regionalen Umweltzone für das Ruhrgebiet. Die Umweltzone soll Stadtgrenzen überschreitend und damit zusammenhängend gestaltet sein. Die räumliche Abgrenzung muss einen engen Bezug zu den Grenzwertüberschreitungen beim Feinstaub und Stickstoffdioxid haben. Um die geforderte Kausalität zwischen lokalen Grenzwertüberschreitungen und daraus resultierenden Fahrbeschränkungen nachzuweisen, wurde die Abgrenzung auf der Basis einer regionalen Analyse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erstellt. Die belasteten Straßenabschnitte in NRW wurden in einer sog. Ampelkarte dargestellt.

 

 

 

Ampelkarte

 

Das LANUV hat in Zusammenarbeit mit der IVU GmbH, Freiburg eine Ampelkarte über die Belastung der Luft mit PM10 (Feinstaub) und NO2 (Stickstoffdioxid) erstellt, die als ein Bewertungskriterium neben Messungen und Sonderuntersuchungen für die Abgrenzung von Umweltzonen verwendet werden kann. Die Ampelkarte wurde den Städten am 10.10.2007 erstmals zur Verfügung gestellt, eine Beteiligung der Kommunen fand vorher nicht statt. Die vorgestellt Karte wies in vielen Städten (u. a. Herne) fehlerhafte Darstellungen auf, so dass von Seiten der Kommunen die Plausibilität der Daten geprüft werden musste. Gleichzeitig wurden die Verkehrsdaten überprüft und auf den Stand des Jahres 2006 gebracht. Die neu gerechnete Ampelkarte ist als Anlage 1 (PM10) und Anlage 2 (NO2) beigefügt.

 

 

Die Karte zeigt in den Farben grün, gelb und rot das Maß der Belastung für die jeweilige Komponente an.

 

w          In grün dargestellten Abschnitten liegt der Jahresmittelwert der Konzentration deutlich unter dem Grenzwert. Bisher besteht kein Handlungsbedarf.

 

w          In gelb markierten Abschnitten ist beim NO2 eine Überschreitung der Toleranzmarge gegeben und bedeutet eine Überschreitung des ab 2010 geltenden Grenzwertes. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Straßenabschnitte bis 2010 einen hohen Handlungsbedarf auslösen werden.

            Bei PM10 markiert die Farbe gelb Bereiche in denen bei ungünstiger Witterung oder bei Anstieg der Verkehrsmengen eine Überschreitung des Tagesmittelgrenzwertes zu befürchten ist. Hier besteht ein vorsorglicher Handlungsbedarf um die Grenzwerte einhalten zu können.

 

w          Bei rot markierten Straßenabschnitten ist bereits heute von einer Grenzwertüberschreitung auszugehen. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf.

 

 

Auf Grundlage der Ampelkarte ergibt sich für das Stadtgebiet Herne folgende Belastungssituation:

 

 

 

Feinstaub

 

Überschreitungen des Tagesgrenzwertes werden vor allem im Bereich der Heerstraße und der Dorstener Straße in Stadtteil Wanne prognostiziert, hierzu gehört auch ein Straßenabschnitt der Recklinghauser Straße. Weitere Überschreitungen finden sich auf Straßenabschnitten der Cranger Straße, der Bismarckstraße, der Sodinger Straße und der Hauptstraße. Die Überschreitungen auf der Hauptstraße sollten nach Auffassung der Verwaltung nach Abschluss der Bauarbeiten für die Linie 306 nochmals überprüft werden (Überprüfung der Verkehrsmengen und der Verkehrszusammensetzung).

 

Eine erste Analyse der verschiedenen Verursachergruppen, unterschieden wird in regionaler Hintergrund, urbane Zusatzbelastung und lokale Zusatzbelastung (siehe hierzu auch Abb. 1), ergibt zusammengefasst für Herne folgendes Bild:

 

Der regionale Hintergrund hat mit über 70 % den höchsten Anteil an der PM10–Gesamtbelastung. Der Straßenverkehr (lokaler und urbaner Anteil) trägt den zweitgrößten Anteil zur PM10-Gesamtbelastung bei. Der Beitrag der Industrie liegt im Bereich zwischen 3 und 5 %. Anders verhält es sich im Raum Crange, wo von einem deutlich höheren industriellen Anteil auszugehen ist (ca. 17 %).

 

        

 

Abb. 1: Darstellung der Verursachergruppen für die Recklinghauser Straße

 

 

 

Stickstoffdioxid

 

Die berechneten NO2–Jahresmittelwerte liegen unterhalb des im Jahr 2006 einzuhaltende Grenzwertes von 48 µg/m³ (Grenzwert = 40 µg/m³ + 8 µg/m³ Toleranzmarge). Bei den gelb gekennzeichneten Straßenabschnitten ist jedoch von einer Grenzwertüberschreitung im Jahr 2010 auszugehen. Grundsätzlich sind auch beim NO2 die oben genannten Straßenabschnitte betroffen. Anders als beim Feinstaub ist die Heerstraße allerdings nicht so stark betroffen.

 

Hauptverursacher der NO2-Gesamtbelastung ist der Kfz-Verkehr (lokaler und urbaner Anteil), der Anteil beträgt etwa 50 %. Der regionale Hintergrund trägt mit etwa 35 % zu der NO2-Gesamtbelastung bei. Die Industrie liefert einen Anteil von ca. 7 %.

 

 

 

Vorschlag Umweltzone Herne

 

Die Stadt Herne war aufgefordert eine Vorschlag für die Größe der Umweltzone in Herne abzugeben. In diesem Zusammenhang war von besonderem Interesse, welche Vorschläge bei den benachbarten Städten bestehen. Auf Nachfrage bei den umliegenden Städten und Informationen von den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster stellte sich heraus, dass alle angrenzenden Städte Umweltzonen planen und diese Zonen unmittelbar die jeweiligen Stadtgrenzen mit der Stadt Herne berühren (siehe hierzu Anlage 3). Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll und vor allem praktikabel das gesamte Stadtgebiet als Umweltzone auszuweisen. Die Verwaltung hat der Bezirksregierung Arnsberg einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.

 

 

 

Einvernehmen der Straßenverkehrsbehörde

 

Gemäß § 47 Abs. 4 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Maßnahmen im Straßenverkehr die im Rahmen von Aktions- oder Luftreinhalteplänen ergriffen werden sollen, im Einvernehmen mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden festzulegen. Im Regierungsbezirk Arnsberg ist es üblich, dass das verkehrliche Einvernehmen gem. § 47 Abs. 4 BImSchG durch Ratsbeschluss erteilt wird. Die Beteiligung der bürgerschaftlichen Gremien kann allerdings erst erfolgen, wenn ein Entwurf über die zu treffenden verkehrlichen Maßnahmen vorliegt.

 

Vor dem Hintergrund, dass die drei Luftreinhaltepläne am 15.05.2008 in Kraft treten sollen, ergibt sich hier ein, noch mit der Bezirksregierung abzustimmendes, zeitliches Problem.

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

(Terhoeven)

Anlagen:

3 Anlagen:

Anlage 1: Ampelkarte PM10

Anlage 2: Ampelkarte NO2

Anlage 3: Vorschlag Umweltzone Herne und Nachbarstädte

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anhang 1 - PM10 - He_I_PM10_2006_A0 (4112 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anhang 2 - NO2 - He_I_NO2_2006_A0 (4111 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anhang 3 - Umweltzone Herne 12_12_07 (2050 KB)