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Sachverhalt:
Die Verwaltung hat in der
Sitzung am 24.10.2007 (Berichtsvorlage Nr. 2007/0605) über die Aufstellung des
Regionalen Luftreinhalteplans Ruhrgebiet berichtet. Zwischenzeitlich sind die
Arbeiten zur Aufstellung der Regionalen Luftreinhalteplans fortgeschritten, die
vorliegende Berichtsvorlage stellt den Sachstand Anfang Januar 2008 dar.
Die
Konzeption des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes NRW (MUNLV) sieht vor, dass der Regionale
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet in drei Teilpläne entsprechend der Zugehörigkeit
zu den drei Bezirksregierungen gegliedert wird. Die Stadt Herne gehört mit den
Städten Dormund und Bochum zum Gebiet des Luftreinhalteplan Ruhr-Ost. Das MUNLV
hat einen ambitionierten Zeitplan für die Aufstellung des Regionalen
Luftreinhalteplans Ruhrgebiet vorgegeben (siehe hierzu nachfolgende Übersicht).
Übersicht Terminvorgaben MUNLV
31.12.2007 Die Entwürfe der Luftreinhaltepläne Ruhr-West (Bezirksregierung Düsseldorf) und Ruhr-Nord (Bezirksregierung Münster) sollen vorliegen. Der Bezirksregierung Arnsberg wurde für die Erstellung des Luftreinhalteplans Ruhr-Ost ein zeitlicher Aufschub bis zum 15.01.2008 gewährt.
15.01.2008 Das MUNLV stellt den Kommunen die endgültige Fassung einer koordinierten Karte über die Abgrenzung der Umweltzonen für die gesamte Ruhrregion zur Verfügung.
Januar 2008 Die erste Fassung der Luftreinhaltepläne soll den Kommunen zur Vorlage in den politischen Gremien zur Verfügung stehen. Zeitgleich hat das MUNLV intensive Gespräche mit den IHKs der Region bis zum Mai 2008 vorgesehen.
15.02.2008 Beginn der Offenlegung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den drei Luftreinhalteplänen.
15. 05.2008 Inkraftsetzung der drei Luftreinhaltepläne
1.10.2008 Spätester Zeitpunkt für das Wirksamwerden der Fahrverbote.
Während
im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf schon seit längerem an der
Aufstellung von Luftreinhalteplänen gearbeitet wird (gemeinsamer
Luftreinhalteplan für die Städte Essen, Duisburg, Mülheim und Oberhausen),
wurde im Bereich der Bezirksregierung Arnsberg relativ spät mit den
Vorbereitungen für die Aufstellung des Luftreinhalteplans begonnen. Aufgrund
dieser Zeitvorgaben war die Durchführung von Abstimmungsgesprächen auf der Ebene
der Einzelstädte Dortmund, Bochum und Herne vor Veröffentlichung der ersten
Fassung des Teilplans Ruhr-Ost nicht mehr möglich.
Zentrale
Fragestellung bei der Aufstellung des Regionalen Luftreinhalteplans war die
Frage der Größe und Ausdehnung der sog. Umweltzonen. Hierzu gab (und gibt) es
unterschiedliche rechtliche wie methodische Auffassungen auf Landes- und
Bezirksregierungsebene. Propagiertes Ziel der Bezirksregierungen ist nunmehr
die Einrichtung einer regionalen Umweltzone für das Ruhrgebiet. Die Umweltzone
soll Stadtgrenzen überschreitend und damit zusammenhängend gestaltet sein. Die
räumliche Abgrenzung muss einen engen Bezug zu den Grenzwertüberschreitungen
beim Feinstaub und Stickstoffdioxid haben. Um die geforderte Kausalität zwischen
lokalen Grenzwertüberschreitungen und daraus resultierenden Fahrbeschränkungen
nachzuweisen, wurde die Abgrenzung auf der Basis einer regionalen Analyse des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erstellt. Die
belasteten Straßenabschnitte in NRW wurden in einer sog. Ampelkarte
dargestellt.
Ampelkarte
Das
LANUV hat in Zusammenarbeit mit der IVU GmbH, Freiburg eine Ampelkarte über die
Belastung der Luft mit PM10 (Feinstaub) und NO2
(Stickstoffdioxid) erstellt, die als ein Bewertungskriterium neben Messungen
und Sonderuntersuchungen für die Abgrenzung von Umweltzonen verwendet werden
kann. Die Ampelkarte wurde den Städten am 10.10.2007 erstmals zur Verfügung
gestellt, eine Beteiligung der Kommunen fand vorher nicht statt. Die vorgestellt
Karte wies in vielen Städten (u. a. Herne) fehlerhafte Darstellungen auf, so
dass von Seiten der Kommunen die Plausibilität der Daten geprüft werden musste.
Gleichzeitig wurden die Verkehrsdaten überprüft und auf den Stand des Jahres
2006 gebracht. Die neu gerechnete Ampelkarte ist als Anlage 1 (PM10)
und Anlage 2 (NO2) beigefügt.
Die
Karte zeigt in den Farben grün, gelb und rot das Maß der Belastung für die
jeweilige Komponente an.
w In
grün dargestellten Abschnitten liegt der Jahresmittelwert der Konzentration
deutlich unter dem Grenzwert. Bisher besteht kein Handlungsbedarf.
w In
gelb markierten Abschnitten ist beim NO2 eine Überschreitung der
Toleranzmarge gegeben und bedeutet eine Überschreitung des ab 2010 geltenden
Grenzwertes. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Straßenabschnitte bis
2010 einen hohen Handlungsbedarf auslösen werden.
Bei
PM10 markiert die Farbe gelb Bereiche in denen bei ungünstiger
Witterung oder bei Anstieg der Verkehrsmengen eine Überschreitung des
Tagesmittelgrenzwertes zu befürchten ist. Hier besteht ein vorsorglicher
Handlungsbedarf um die Grenzwerte einhalten zu können.
w Bei
rot markierten Straßenabschnitten ist bereits heute von einer Grenzwertüberschreitung
auszugehen. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf.
Auf
Grundlage der Ampelkarte ergibt sich für das Stadtgebiet Herne folgende
Belastungssituation:
Feinstaub
Überschreitungen
des Tagesgrenzwertes werden vor allem im Bereich der Heerstraße und der
Dorstener Straße in Stadtteil Wanne prognostiziert, hierzu gehört auch ein
Straßenabschnitt der Recklinghauser Straße. Weitere Überschreitungen finden
sich auf Straßenabschnitten der Cranger Straße, der Bismarckstraße, der
Sodinger Straße und der Hauptstraße. Die Überschreitungen auf der Hauptstraße
sollten nach Auffassung der Verwaltung nach Abschluss der Bauarbeiten für die
Linie 306 nochmals überprüft werden (Überprüfung der Verkehrsmengen und der
Verkehrszusammensetzung).
Eine
erste Analyse der verschiedenen Verursachergruppen, unterschieden wird in
regionaler Hintergrund, urbane Zusatzbelastung und lokale Zusatzbelastung
(siehe hierzu auch Abb. 1), ergibt zusammengefasst für Herne folgendes Bild:
Der
regionale Hintergrund hat mit über 70 % den höchsten Anteil an der PM10–Gesamtbelastung.
Der Straßenverkehr (lokaler und urbaner Anteil) trägt den zweitgrößten Anteil
zur PM10-Gesamtbelastung bei. Der Beitrag der Industrie liegt im
Bereich zwischen 3 und 5 %. Anders verhält es sich im Raum Crange, wo von einem
deutlich höheren industriellen Anteil auszugehen ist (ca. 17 %).
Abb. 1: Darstellung der Verursachergruppen für die Recklinghauser Straße
Stickstoffdioxid
Die
berechneten NO2–Jahresmittelwerte liegen unterhalb des im Jahr 2006
einzuhaltende Grenzwertes von 48 µg/m³ (Grenzwert = 40 µg/m³ + 8 µg/m³
Toleranzmarge). Bei den gelb gekennzeichneten Straßenabschnitten ist jedoch von
einer Grenzwertüberschreitung im Jahr 2010 auszugehen. Grundsätzlich sind auch
beim NO2 die oben genannten Straßenabschnitte betroffen. Anders als
beim Feinstaub ist die Heerstraße allerdings nicht so stark betroffen.
Hauptverursacher
der NO2-Gesamtbelastung ist der Kfz-Verkehr (lokaler und urbaner
Anteil), der Anteil beträgt etwa 50 %. Der regionale Hintergrund trägt mit etwa
35 % zu der NO2-Gesamtbelastung bei. Die Industrie liefert einen
Anteil von ca. 7 %.
Vorschlag Umweltzone Herne
Die
Stadt Herne war aufgefordert eine Vorschlag für die Größe der Umweltzone in
Herne abzugeben. In diesem Zusammenhang war von besonderem Interesse, welche
Vorschläge bei den benachbarten Städten bestehen. Auf Nachfrage bei den
umliegenden Städten und Informationen von den Bezirksregierungen Arnsberg und
Münster stellte sich heraus, dass alle angrenzenden Städte Umweltzonen planen
und diese Zonen unmittelbar die jeweiligen Stadtgrenzen mit der Stadt Herne
berühren (siehe hierzu Anlage 3). Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll
und vor allem praktikabel das gesamte Stadtgebiet als Umweltzone auszuweisen.
Die Verwaltung hat der Bezirksregierung Arnsberg einen entsprechenden Vorschlag
unterbreitet.
Einvernehmen der
Straßenverkehrsbehörde
Gemäß
§ 47 Abs. 4 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Maßnahmen im
Straßenverkehr die im Rahmen von Aktions- oder Luftreinhalteplänen ergriffen
werden sollen, im Einvernehmen mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden
festzulegen. Im Regierungsbezirk Arnsberg ist es üblich, dass das verkehrliche
Einvernehmen gem. § 47 Abs. 4 BImSchG durch Ratsbeschluss erteilt wird. Die
Beteiligung der bürgerschaftlichen Gremien kann allerdings erst erfolgen, wenn
ein Entwurf über die zu treffenden verkehrlichen Maßnahmen vorliegt.
Vor
dem Hintergrund, dass die drei Luftreinhaltepläne am 15.05.2008 in Kraft treten
sollen, ergibt sich hier ein, noch mit der Bezirksregierung abzustimmendes,
zeitliches Problem.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
3 Anlagen:
Anlage 1: Ampelkarte PM10
Anlage 2: Ampelkarte NO2
Anlage 3: Vorschlag Umweltzone Herne und Nachbarstädte
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anhang 1 - PM10 - He_I_PM10_2006_A0 (4112 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anhang 2 - NO2 - He_I_NO2_2006_A0 (4111 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anhang 3 - Umweltzone Herne 12_12_07 (2050 KB) |