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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
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Beschlussvorschlag:
a) Der Jugendhilfeausschuss nimmt die in der Anlage aufgeführten Öffnungszeiten der Herner Tageseinrichtungen für Kinder für die Zeit bis zum 31.07.2008 zur Kenntnis.
b) Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Schließungszeiten der städtischen
Tageseinrichtungen für Kinder im Jahre 2008 sowie die Öffnungszeiten bis zum 31.07.2008 lt. Anlage.
c) Der Jugendhilfeausschuss genehmigt, dass die Tageseinrichtungen Karlstr. 7 und Altenhöfener Str. 17 wie bisher täglich bereits vor 7.00 Uhr geöffnet werden.
d) Der Jugendhilfeausschuss fordert die Träger von Tageseinrichtungen dazu auf, die Öffnungs- und Schließungstage sowie die Vertretungsregelungen durch einen entsprechenden Aushang in den Tageseinrichtungen rechtzeitig bekannt zu geben.
Sachverhalt:
Das bislang geltende Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) wird zum 01.08.2008 von dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) abgelöst. Aufgrund von neuen Betreuungsstrukturen können sich im Einzelfall Änderungen der Öffnungszeiten ergeben. Aus diesem Grund erfolgt eine zeitliche Befristung der Öffnungszeiten. Die Schließungstage bleiben davon unberührt.
Zu a)
Gem. § 9 Abs. 2 GTK teilen die Träger von Tageseinrichtungen dem örtlichen Träger der
Jugendhilfe die festgelegten Öffnungszeiten mit.
Eine Zusammenstellung aller von den Trägern mitgeteilten Öffnungszeiten ist als Anlage
beigefügt.
Zu b)
Die 19 städtischen Kindertageseinrichtungen schließen im Jahr 2008 insgesamt an 19,5 Tagen. Diese setzten sich zusammen aus den 15 Schließungstagen der Blockschließung, je
einem halben Schließungstag für die Personalversammlung, die jährliche Dienstbesprechung der Fachbereichsleitung mit dem pädagogischen Personal den Betriebsausflug und für den 24. und 31.12., sowie zwei Schließungstagen für einrichtungsinterne Qualifizierungs- und Konzeptarbeit.
Zu c)
Die Öffnung einer Tageseinrichtung für Kinder vor 7.00 Uhr und nach 18.00 Uhr bedarf gem.
§ 9 Abs. 3 GTK der Genehmigung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Öffnung der Tageseinrichtungen Karlstr. 7 und Altenhöfener Str. 17 ist ab 6.45 Uhr bzw.
6.30 Uhr erforderlich, da dort viele Kinder von Eltern betreut werden, die im Schichtdienst im
St. Anna-Hospital bzw. in den ev. Krankenhäusern beschäftigt sind.
Die Öffnung zu diesen frühen Zeiten wird bereits seit Jahren praktiziert.
Gem. § 19 GTK beträgt die Regelöffnungsdauer eines Kindergartens täglich mindestens 7
Stunden, davon mindestens 5 Stunden ohne Unterbrechung.
Bei Betreuung Über-Mittag und für altersgemischte Gruppen muss eine ununterbrochene
Öffnungsdauer von 8,5 Stunden und für Horte von 7 Stunden angeboten werden.
Träger, die die Öffnungsdauer nach § 19 GTK anbieten, erhalten einen Zuschuss zu den
Betriebskosten gem. § 18 GTK.
Bei einer geringeren Öffnungsdauer ohne vorherige Zustimmung, kann der Zuschuss anteilig
verringert werden.
Zu d)
Zur rechtzeitigen und umfassenden Information der Eltern ist es erforderlich, die Öffnungs- und Schließungszeiten sowie die jeweiligen Vertretungseinrichtungen durch Aushang in jeder Tageseinrichtung bekannt zu geben. Aus diesem Grund sollen die Träger der Tageseinrichtungen zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen aufgefordert werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
Öffnungszeiten
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