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Sachverhalt:
Die Firma INNOSPEC hat bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Änderung ihrer Anlage zur Herstellung von Oberflächenschutzmitteln beantragt. Die Antragstellerin betreibt an der Thiesstr: 61 in Herne-Wanne eine Anlage zur Herstellung von organischen Chemikalien, die in folgende Produktionszweige unterteilt ist:
Ÿ Produktionsanlage
zur Herstellung von Oberflächenschutzmitteln
Ÿ Produktionsanlage
zur Herstellung von Fließverbesserer
Ÿ Produktionsanlage
zur Herstellung von metallorganischen Verbindungen
Für den Produktionsbereich Oberflächenschutzmittel wird die Errichtung und der Betrieb einer Lagerfläche mit Wetterschutz für max. 112 IBC-Container (1.000 l Inhalt) beantragt.
Nach Angaben der Antragstellerin wird die beantragte Änderung notwendig, weil nicht immer sichergestellt werden kann, dass für den Versand bereitgestellte Ware mit wassergefährdenden Flüssigkeiten auch innerhalb einer Frist von 24 h ausgeliefert wird. Aus diesem Grund soll auf einer freien, bisher nicht genutzten Fläche des Werksgeländes eine zusätzliche Lagerfläche mit Wetterschutz (Dachkonstruktion, dreiseitig geschlossen) für max. 112 IBC-Container errichtet und betrieben werden. Die Container sind fest verschlossen, ein Umfüllen oder Abfüllen von Gebinden findet nicht statt (passive Lagerung).
Eie Änderung der genehmigten Produktionskapazitäten zur Herstellung von technischen Reinigern oder eine Erhöhung der Lagerkapazitäten ist mit der beantragten Änderungsmaßnahme nicht verbunden.
Umweltauswirkungen
Luftverunreinigungen/Gerüche
treten im Bereich des Lagers nicht auf. Die Lagerung erfolgt in dicht
geschlossenen, gefahrgutrechtlich zugelassenen Transportbehältern.
Geräusche treten im
Lagerbereich durch den Ein- oder Auslagerungsverkehr der Fahrzeuge auf. Eine
Änderung in der Geräuschsituation des Betriebes ergibt sich durch den Betrieb
des Lagers aber nicht.
Zusätzliche Lieferverkehre
ergeben sich durch die beantragte Maßnahme nicht, da keine Änderung der
Produktionskapazitäten eintritt.
Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben, wurden von Seiten der Verwaltung nicht erhoben. Nebenbestimmungen zur beantragten Genehmigung ergaben sich aus der baurechtlichen, brandschutztechnischen und bodenschutzrechtlichen Prüfung des Vorhabens.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)