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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
- 12.500,00 € - 12.500,00 € |
630.950.830.4 630.959.810.9 |
Vermögenshaushalt Vermögenshaushalt |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eickel beschließt die Herstellung der
Asphaltoberfläche des Radweges vom Hüller Bach bis zur Erzbahntrasse und die
Entfernung von 6 bis 8 Bäumen, falls dies im Zuge dieser Maßnahme erforderlich
werden sollte.
Der Abschnitt des Radweges an der Hofstraße von dem Hüller Bach bis zur
Zufahrt Erzbahntrasse ist eine wichtige Radwegstrecke zum Erreichen des
überregionalen Radwanderweges Erzbahntrasse. Die Breite beträgt ca. 3 m und der
Wegeabschnitt hat eine Länge von ca. 500 m (siehe auch Planung vom Januar
2008).
Die Oberfläche ist zum Teil rau durch abgeplatzte Asphaltflächen bzw.
wird wellig durch hochdrückende Wurzeln der parallel gepflanzten Bäume.
Die Asphaltarbeiten haben einen geschätzten Umfang von ca. 25.000,00
€ und sollen ausgeschrieben
werden, da Fachfirmen mit entsprechenden Fertigern die Arbeiten günstiger und
schneller erledigen können. Die Kosten werden je zur Hälfte von den Abteilungen
Verkehrsplanung und -lenkung und Straßenbau des Fachbereiches Tiefbau und
Verkehr aus den Finanzpositionen Bau von Radwegen (630.950.830.4) und sonstiger
Um- und Ausbau (630.959.810.9) bestritten. Nach Beschluss können die Arbeiten
sofort ausgeschrieben und dann entsprechend kurzfristig umgesetzt werden. Es
ist mit ca. 2 Monaten nach Beschluss zu rechnen.
Im Bereich des Hüller Baches, der Zufahrt Tierheim und vor der Brücke
Erzbahn befinden sich 6 bis 8 Bäume, die die Wurzeln scheinbar sehr dicht unter
der Oberfläche verlaufen haben, so dass der Asphalt in diesem Bereich eine
wellige Oberfläche hat und schon im März 2007 bei der Vorbereitung zur Aufnahme
in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Kreise und Gemeinden
beklagt wurde, dass diese Arbeiten erforderlich seien.
Es ist mit dem Fachbereich Stadtgrün abgestimmt worden, dass nicht
grundsätzlich die entsprechenden Bäume gefällt werden, sondern dass bei den
Bauausführungen festgestellt werden soll, ob die Wurzeln entfernt werden
müssen. In diesem Fall müsste der Baum gefällt werden, da die Standsicherheit
nicht mehr gewährleistet ist.
Der Oberbürgmeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlage
Lageplan
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Hofstraße (137 KB) |