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Sachverhalt:
Die Firma Sasol Germany GmbH hatzwei immissionsschutzrechtliche Genehmigungsanträge zur wesentlichen Änderung der Chemieanlagen im Werk Herne gestellt. Die beiden Genehmigungsanträge sind in einer Berichtsvorlage zusammengefasst.
1. Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Umbau der Ether-Anlage
In der Ethanol-Anlage im Werk
Herne entsteht als Nebenprodukt Diethylether. Dieser Diethylether wird
anschließend in der Ether-Anlage des Werkes zu wasserfreien Ether
aufgearbeitet. Durch die im Jahr 2002 erfolgte Kapazitätserhöhung in der Ethanol-Destillation
ist der Anfall an Ether-Nebenprodukten gestiegen. Um die gestiegene Menge an
Nebenprodukten verwerten zu können, wird die Erweiterung der Ether-Anlage durch
die Errichtung und den Betrieb einer Ether-Druckdestillationskolonne beantragt.
Umweltauswirkungen
Mit Inbetriebnahme der neuen Druckdestillationskolonne kann der bisherige Einsatz von Ätznatron in Säcken in der Ether-Anlage entfallen. Dies bedeutet sowohl für den Arbeitsschutz wie auch für die Abwasserqualität eine Verbesserung.
Luftverunreinigungen
Die neu hinzukommende
Druckdestillationskolonne wird entsprechend den Anforderungen der TA Luft als
auf Dauer technisch dicht ausgeführt, so dass keine diffusen Emissionsquellen
entstehen.
Die Sicherheitsventile und die
Entspannung erfolgt über die Sammelleitung des Abgaserfassungssystems
(Verbrennung).
Geräusche
Die neu hinzukommende
Destillationskolonne enthält keine geräuschintensive Aggregate. Die
Schallimmissionsprognose ergab, dass Auswirkungen auf die Geräuschsituation des
Werkes nicht gegeben sind.
Die Belastung durch
zusätzlichen Verkehr auf Straße und Schiene ist gering. Bei Ausschöpfung der
maximalen Produktionskapazität, ergibt sich eine Verkehrszunahme von einem
Straßentankwagen und einem Eisenbahnkesselwagen pro Woche.
Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben, wurden von Seiten der Verwaltung nicht erhoben. Nebenbestimmungen zur beantragten Genehmigung ergaben sich aus baurechtlichen Gründen und aus Gründen des Bodenschutzes (Altlasten).
2. Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Einbindung einer neuen Kolonne in der Propenreinigung der Isopropanol-Anlage
In der Isopropanol-Synthese wird die Neuinstallation einer Kolonne notwendig, weil die Reinheit des angelieferten Propens von derzeit 99,8 Gew. % durch den Lieferanten auf die Standartreinheit von 99,5 Gew. % reduziert wird. Die Antragstellerin beabsichtigt durch die Neuinstallation einer Kolonne die Propenreinigung dahingehend zu ertüchtigen, dass es möglich wird, die gleiche Produktmenge aus der gleichen Einsatzmenge wie vor der Qualitätsänderung zu produzieren.
Die beantragte Maßnahme ist nicht mit einer Erweiterung der Anlagenkapazität verbunden.
Umweltauswirkungen
Ohne die beantragte Verbesserung der Propenreinigung, würde der Anteil Abgas zur Verbrennung steigen da ein höherer Propeneinsatz zur Isopropanol-Synthese notwendig wäre um die gleiche Produktmenge zu erreichen.
In der beantragten Kolonne
fallen Inerte und leichte Kohlenwasserstoffe an, die über das bestehende
Abgassammelsytem zur Verbrennung (Zumischung zum Erdgas) abgeleitet werden. Das
gesamte System der Isopropanol-Produktionsanlage ist gemäß den Anforderungen
der TA Luft auf Dauer technisch dicht ausgeführt (Vermeidung diffuser
Emissionen).
Die neu beantragte Kolonne
enthält keine geräuschintensive Aggregate. Die überschlägige Prognose nach
Anhang A 2.4 der TA Lärm ergab, dass sich durch das Vorhaben keine Veränderung
gegenüber der jetzigen Geräuschsituation des Betriebes ergibt.
Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben, wurden von Seiten der Verwaltung nicht erhoben. Nebenbestimmungen zur beantragten Genehmigung ergaben sich aus baurechtlichen und brandschutztechnischen Gründen und aus Gründen des Bodenschutzes (Altlasten).
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven