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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0022  

Betreff: Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-;
Anträge der Firma SASOL Germany GmbH, Werk Herne,

1. Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Umbau der Ether-Anlage im Werk Herne
2. Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Einbindung einer neuen Kolonne in der Propenreinigung der Isopropanol-Anlage im Werk Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Krüwel, 2842
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
23.01.2008 
des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Firma Sasol Germany GmbH hatzwei immissionsschutzrechtliche Genehmigungsanträge zur wesentlichen Änderung der Chemieanlagen im Werk Herne gestellt. Die beiden Genehmigungsanträge sind in einer Berichtsvorlage zusammengefasst.

 

 

1.  Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Umbau der Ether-Anlage

 

In der Ethanol-Anlage im Werk Herne entsteht als Nebenprodukt Diethylether. Dieser Diethylether wird anschließend in der Ether-Anlage des Werkes zu wasserfreien Ether aufgearbeitet. Durch die im Jahr 2002 erfolgte Kapazitätserhöhung in der Ethanol-Destillation ist der Anfall an Ether-Nebenprodukten gestiegen. Um die gestiegene Menge an Nebenprodukten verwerten zu können, wird die Erweiterung der Ether-Anlage durch die Errichtung und den Betrieb einer Ether-Druckdestillationskolonne beantragt.

 

 

Umweltauswirkungen

 

Mit Inbetriebnahme der neuen Druckdestillationskolonne kann der bisherige Einsatz von Ätznatron in Säcken in der Ether-Anlage entfallen. Dies bedeutet sowohl für den Arbeitsschutz wie auch für die Abwasserqualität eine Verbesserung.

 

Luftverunreinigungen

 

Die neu hinzukommende Druckdestillationskolonne wird entsprechend den Anforderungen der TA Luft als auf Dauer technisch dicht ausgeführt, so dass keine diffusen Emissionsquellen entstehen.

 

Die Sicherheitsventile und die Entspannung erfolgt über die Sammelleitung des Abgaserfassungssystems (Verbrennung).

 

 

Geräusche

 

Die neu hinzukommende Destillationskolonne enthält keine geräuschintensive Aggregate. Die Schallimmissionsprognose ergab, dass Auswirkungen auf die Geräuschsituation des Werkes nicht gegeben sind.

 

Die Belastung durch zusätzlichen Verkehr auf Straße und Schiene ist gering. Bei Ausschöpfung der maximalen Produktionskapazität, ergibt sich eine Verkehrszunahme von einem Straßentankwagen und einem Eisenbahnkesselwagen pro Woche.

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben, wurden von Seiten der Verwaltung nicht erhoben. Nebenbestimmungen zur beantragten Genehmigung ergaben sich aus baurechtlichen Gründen und aus Gründen des Bodenschutzes (Altlasten).

 

 

 

 

 

2.  Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Einbindung einer neuen Kolonne in der Propenreinigung der Isopropanol-Anlage

 

In der Isopropanol-Synthese wird die Neuinstallation einer Kolonne notwendig, weil die Reinheit des angelieferten Propens von derzeit 99,8 Gew. % durch den Lieferanten auf die Standartreinheit von 99,5 Gew. % reduziert wird. Die Antragstellerin beabsichtigt durch die Neuinstallation einer Kolonne die Propenreinigung dahingehend zu ertüchtigen, dass es möglich wird, die gleiche Produktmenge aus der gleichen Einsatzmenge wie vor der Qualitätsänderung zu produzieren.

 

Die beantragte Maßnahme ist nicht mit einer Erweiterung der Anlagenkapazität verbunden.

 

 

Umweltauswirkungen

 

Ohne die beantragte Verbesserung der Propenreinigung, würde der Anteil Abgas zur Verbrennung steigen da ein höherer Propeneinsatz zur Isopropanol-Synthese notwendig wäre um die gleiche Produktmenge zu erreichen.

 

Luftverunreinigungen

 

In der beantragten Kolonne fallen Inerte und leichte Kohlenwasserstoffe an, die über das bestehende Abgassammelsytem zur Verbrennung (Zumischung zum Erdgas) abgeleitet werden. Das gesamte System der Isopropanol-Produktionsanlage ist gemäß den Anforderungen der TA Luft auf Dauer technisch dicht ausgeführt (Vermeidung diffuser Emissionen).

 

 

Geräusche

 

Die neu beantragte Kolonne enthält keine geräuschintensive Aggregate. Die überschlägige Prognose nach Anhang A 2.4 der TA Lärm ergab, dass sich durch das Vorhaben keine Veränderung gegenüber der jetzigen Geräuschsituation des Betriebes ergibt.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben, wurden von Seiten der Verwaltung nicht erhoben. Nebenbestimmungen zur beantragten Genehmigung ergaben sich aus baurechtlichen und brandschutztechnischen Gründen und aus Gründen des Bodenschutzes (Altlasten).

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Terhoeven