|
|
Sachverhalt:
Die Bundesrepublik Deutschland ist einer der führenden Industriestaaten der Welt und damit auch einer der größten Abfallerzeuger. Das gesamte Abfallaufkommen in Deutschland beträgt z. Z. ca. 380 Mio. Tonnen im Jahr, davon sind rund 20 Mio. Tonnen sogenannte gefährliche Abfälle.
Es ist offenkundig, dass eine lückenlose staatliche Überwachung aller Abfallströme nicht möglich ist. Dennoch ist eine Erfassung und aufwendige Überwachung der Abfälle aus Gewerbebetrieben im Interesse des Schutzes der Bevölkerung vor den Gefahren, die von illegalen Entsorgungen ausgehen, geboten.
Rechtlich findet die Abfallüberwachung und –beratung ihre Grundlage im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und in der Nachweisverordnung (NachwV).
Die Grundstrukturen der abfallrechtlichen Nachweisverfahren sind seit 1990, ungeachtet zahlreicher Änderungen in den Details im Wesentlichen erhalten geblieben. Prinzipiell sind alle an der Entsorgung Beteiligten zur Nachweisführung verpflichtet, d.h. Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und Abfallentsorger.
·
Gefährliche
Abfälle
Seit dem 01.02.2007 besteht eine obligatorische Nachweispflicht nur noch für gefährliche Abfälle. Das sind Abfälle zur Verwertung oder zur Beseitigung wie z.B. alte Farben und Lacke, Lösemittel enthaltend, Blei-, Nickel oder cadmiumhaltige Batterien, Druckfarben, Leuchtstoffröhren, Fotochemikalien, Maschinen-, Getriebe-, Schmieröle, Lösemittel, etc.
Der Weg der gefährlichen Abfälle wird von der Entstehung bis zur Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) durch entsprechende Nachweisverfahren lückenlos überwacht.
·
Nicht
gefährliche Abfälle
Die nicht gefährlichen Abfälle unterliegen nur einer allgemeinen Überwachung. Es handelt sich hierbei um Abfälle, die bei der Verwertung keine gravierenden Probleme bereiten, insbesondere die verwertbaren Bestandteile des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle wie z.B. Papier, Pappe, Holz, Glas, Altreifen etc sowie Abfälle zur Beseitigung, die nicht zu den gefährlichen Abfällen gehören.
·
Vorabkontrolle
Eine präventive Kontrolle, mit der die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung vorab geprüft wird, besteht seit 1990 für alle gefährlichen Abfälle.
Für die Vorabkontrolle gibt es drei Varianten: (Einzel-)Entsorgungsnachweis, privilegiertes Verfahren oder Sammelentsorgung
·
Verbleibkontrolle
Der Vorabkontrolle korrespondiert eine Verbleibkontrolle, mit der während der Entsorgungsphase festgestellt wird, ob die Abfälle tatsächlich in der vorgesehenen Entsorgungsanlage angenommen worden sind. Der Verbleibsnachweis wird durch den Erzeuger und der Entsorgungsanlage bei gefährlichen Abfällen grundsätzlich durch den Begleitschein geführt (im Jahre 2006 – ca. 11.000 Begleitscheine von Herner Entsorgungsanlagen als Abfallentsorger ca. 2.500 Begleitscheine von Herner Entsorgungsanlagen als Abfallerzeuger, ca. 2000 Begleitscheine von Herner Gewerbebetrieben). Ergänzende Nachweisform bei Erzeugern ist der Übernahmeschein. Dieser findet Anwendung bei Sammelentsorgungen und Entsorgungen von Kleinmengen. In der Praxis wird der Großteil der Entsorgungen von Herner Gewerbebetrieben durch Übernahmescheine vorgenommen. Im Jahre 2006 wurden ca. 6000 Entsorgungsvorgänge mittels Übernahmescheine abgewickelt.
Wegen der Fülle der Entsorgungsbelege ist in NRW eine zentrale Stelle zur Erfassung eingerichtet worden. Hier werden die Belege in einer speziellen Datenbank (ASYS) erfasst und gespeichert. Die Unteren Umweltschutzbehörden (FB Umwelt) haben die Aufgabe, diese Daten auf Plausibilität zu überprüfen und ggf. vor Ort Entsprechendes zu veranlassen.
Da in dieser Datenbank als Verbleibsnachweis nur die Begleitscheine erfasst werden, muss der Verbleib in Form von Übernahmescheinen vor Ort individuell überprüft werden. Die Abfalldaten aus den Übernahmescheinen werden im Fachbereich Umwelt in einer eigenen Datenbank erfasst (Herner Abfallkataster).
·
Register
Erzeuger, Beförderer, Entsorgungsanlagen haben ab 01.02.2007 die Pflicht, über gefährliche Abfälle Register zu führen. Diese Abfallregister sind Sammlungen der für die Entsorgung erforderlichen Nachweise. Obligatorisch besteht für Entsorgungsanlagen auch eine Registerpflicht für alle nicht gefährlichen Abfälle.
·
Herner
Abfallkataster
Um einen Überblick über die in den Herner Gewerbebetrieben angefallenen Abfälle zu erhalten, wurde eine Auswertung des Herner Abfallkatasters für die Jahre 2004 – 2006 vorgenommen.
Basis sind die Abfallerhebungen und Abfallnachweise der in
Herne ansässigen Entsorgungsanlagen sowie die in Herne ansässigen
Abfallerzeuger (gefährliche Abfälle):
Remondis (chemisch-physikalische Behandlungsanlage)
Müntefering (chemisch-physikalische Behandlungsanlage)
Sita (thermische Bodenreinigungsanlage)
Müntefering-Gockeln (Abfallaufbereitungs- und Sortieranlage)
Sulo (Abfallaufbereitungs- und Sortieranlage)
Kilian (Abfallaufbereitungs- und Sortieranlage)
Die folgende Tabelle 1 zeigt die Entwicklung der
Abfallmengen gefährlicher Abfälle über die letzen drei Jahre (alle Angaben in
Tonnen):
|
Eingang
von |
Eingang
von |
Ausgang |
Ausgang Herner
Erzeuger |
2004 |
128.009,2 |
2.039,1 |
55.435,3 |
8.882,5 |
2005 |
148.622,0 |
1.559,1 |
68.226,9 |
7.582,3 |
2006 |
162.162,4 |
1.688,9 |
69.993,8 |
12.589,9 |
Die Gesamtmenge der Eingänge gefährlicher Abfälle in Herner
Entsorgungsanlagen zeigt über die betrachteten Jahre einen deutlich positiven
Trend. Ursache des enormen Abfallaufkommens an gefährlichen Abfällen in Herne
ist die Tatsache, dass hier drei
Abfallentsorgungsanlagen mit großen Annahmekapazitäten existieren und
Abfälle aus dem gesamten Bundesgebiet nach Herne importiert werden.
Eine grafische Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt.
In der Tabelle 2 wird die Entwicklung der Abfallmengen nicht
gefährlicher Abfälle über die letzten drei Jahre dargestellt (alle Angaben in
Tonnen):
Basis sind die Abfallstatistiken der in Herne ansässigen
Entsorgungsanlagen:
Müntefering-Gockeln (Abfallaufbereitungs- und Sortieranlage)
Sulo (Abfallaufbereitungs- und Sortieranlage
Kilian (Abfallaufbereitungs- und Sortieranlage).
Tabelle
2
|
Eingänge
von nicht gefährlichen Abfällen |
Ausgänge
von nicht gefährlichen Abfällen |
2004 |
139.012 |
137.145 |
2005 |
140.609 |
135.887 |
2006 |
151.105 |
150.102 |
Eine grafische Übersicht ist als Anlage 2 beigefügt.
Tabelle 3: Entsorgungen nicht gefährlicher Abfälle von
Herner Gewerbebetrieben (alle Angaben in Tonnen)
|
In Herner
Entsorgungsanlagen |
In externe
Entsorgungsanlagen |
2004 |
32.749,4 |
59.325,0 |
2005 |
30.029,9 |
79.660,0 |
2006 |
46.828,4 |
69.721,6 |
Eine grafische Übersicht ist als Anlage 3 beigefügt.
Darüber hinaus sind von den Herner Gewerbebetrieben nicht
gefährliche Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgung
herne überlassen und den durch EKO-City zur Verfügung gestellten
Entsorgungsanlagen zugeführt worden. Diese Mengen sind in der Abfallbilanz von
entsorgung herne enthalten und werden dem Ausschuss gesondert vorgelegt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
2 Anlagen:
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | Anlage 1 zur Vorlage vom 07.01.2008 (19 KB) | |||
![]() |
2 | öffentlich | Anlage 2 zur Vorlage vom 07.01.2008 (18 KB) | |||
![]() |
3 | öffentlich | Anlage 3 zur Vorlage vom 07.01.2008 (15 KB) |