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Sachverhalt:
Der Landtag hat am 07.12.2007 den Gesetzentwurf zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts verabschiedet. Das Gesetz ist am 1.Januar 2008 in Kraft getreten.
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist eine neue Regelung von Zuständigkeiten sowie die Regelung der personalrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Folgen der Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts (siehe auch Berichtsvorlage vom 12.10.2007 - 2007/0589).
Die Stadt Herne ist nunmehr als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für alle Fragen des Umweltrechts, soweit keine andere Zuständigkeit ausdrücklich geregelt ist.
Neben den Aufgaben nach dem Wasser-, Boden-, Abfall- und Landschaftsrecht ist die Stadt Herne jetzt auch zuständig für die Genehmigung und Überwachung von derzeit ca. 30 genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG und für die Überwachung aller nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (ca. 500) im Stadtgebiet (Lärm, Luft, Geruch).
Konkret bedeutet dies, dass sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt bei Umweltbeeinträchtigungen durch Gewerbebetriebe direkt an die Untere Umweltschutzbehörde der Stadt Herne wenden können und von hier Überprüfungen der Beschwerden vorgenommen werden. Hierdurch kann eine unmittelbare und schnelle Hilfe bei schädlichen Umweltbeeinträchtigungen, insbesondere Luftverunreinigungen und Lärm erfolgen.
Bisher mussten sich die Herner mit ihren Beschwerden über Lärm und Luftverunreinigungen von Gewerbebetrieben an das Staatliche Umweltamt Hagen wenden, was wegen der Entfernung zu Verzögerungen bei der Überprüfung und Bearbeitung führte.
Als Vorteil für die Herner Gewerbebetriebe wird auch die neue Zuständigkeit für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem BImSchG angesehen. Aufgrund der örtlichen Kenntnisse und der Nähe zu den Unternehmen wird eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren angestrebt. Aber auch im Vorfeld entsprechender Verfahren kann die geplante Investition auf Genehmigungsfähigkeit durchgecheckt werden. Die Zuständigkeit der Bezirksregierung für Großanlagen bleibt allerdings bestehen.
Die neuen Kompetenzen auf dem Gebiet der Immissionsüberwachung sollen darüber hinaus genutzt werden, um fachlich fundierte Stellungnahmen zu erarbeiten, die die örtlichen Interessen bei allen Baugenehmigungsverfahren und Bauleitplanverfahren sowie den staatlichen Genehmigungsverfahren für große, komplexe genehmigungsbedürftige Anlagen berücksichtigen.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben wurden an die Stadt Herne zwei Mitarbeiter aus dem Bereich des Immissionsschutzes (ehemalige Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg) übergeleitet.
Die neuen Mitarbeiter werden das Serviceangebot der Stadt Herne für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in allen Fragen des Immissionsschutzes ergänzen.
Organisatorisch werden die Aufgaben im neuen Sachgebiet „Gewerblicher Immissionsschutz“ im Fachbereich Umwelt, Abteilung 54/1, wahrgenommen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)