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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0759  

Betreff: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahn AG (BOGESTRA)/ AÖR Stadtentwässerung Herne (AÖR SEH)/ Stadtmarketing Herne GmbH (smh) - Organbesetzung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schmit, NinaAktenzeichen:FB 21
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Krebs, Nina  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
04.12.2007 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2007 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 --

--

--

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

I. Als Vertreterin der Stadt im Verhinderungsfall für Herrn Stadtverordneten Martin Kortmann in der Hauptversammlung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) - Nachfolgerin für Frau Stadtverordnete Petra Lietzau - wird

 

Frau Münever Atik-Atalay

 

bestellt.

           

II. Als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates für Frau Stadtverordnete Marion Tittel in der AÖR Stadtentwässerung  (AÖR SEH)  - Nachfolgerin für Frau Stadtverordnete Petra Lietzau - wird

 

            Frau Münever Atik-Atalay

 

            gewählt.

 

III. Als Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Herne GmbH (smh) - Nachfolgerin für Frau Stadtverordnete Petra Lietzau - wird

 

            Frau Marion Tittel

 

            bestellt.

 

 

Die Wahl/Bestellung des Mitglieds/ der Vertreterin gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein gewähltes Mitglied/ eine bestellte Vertreterin aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl/ Bestellung geführt hat, aus, so endet ihre Wahl/ Bestellung als Vertreterin der Stadt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Stadt Herne ist aufgrund ihrer Beteiligung an den vorgenannten Gesellschaften berechtigt, Mitglieder/ Vertreterinnen in die entsprechenden Organe zu entsenden. Diese sind durch den Rat der Stadt zu bestellen/ wählen.

 

Vertreterin der Stadt im Verhinderungsfall in der der Hauptversammlung der Bogestra lt. Ratsbeschluss vom 15.02.2005 (Vorlage Nr. 2004/0830), sowie stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der AÖR SEH lt. Ratsbeschluss vom 13.12.2005 (Vorlage Nr. 2005/0852) war Frau Stadtverordnete Petra Lietzau. Ebenfalls wurde sie als Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der smh durch Ratsbeschluss vom 15.02.2005 (Vorlage Nr. 2004/0830) bestellt.

 

Frau Petra Lietzau verzichtet im Schreiben vom 13. November 2007, mit Ablauf des 07. Novembers 2007 auf die Wahrnehmung ihres Mandates im Rat der Stadt.

Somit endet ihre Bestellung/ Wahl als Vertreterin der Stadt in der Bogestra, der AÖR SEH und der smh, so dass eine Nachfolge erforderlich wird.

 

Aufgrund der Kurzfristigkeit der Entscheidung konnte eine Vorberatung im Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe nicht erfolgen.

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

keine