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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0756  

Betreff: Eigenbetrieb Bäder Herne
- Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2006
- Benennung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
04.12.2007 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 --

--

--

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herne beschließt:

 

1. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Bäder Herne wird, vorbehaltlich der Feststellung
     des Jahresabschlusses 2006 durch den Rat der Stadt, für das Geschäftsjahr 2006
     Entlastung erteilt.

 

und

 

2. Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund,
      Wuppertal, wird als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 des Eigenbetriebes
      Bäder Herne benannt.

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Zu Punkt 1

Die WIBERA AG hat den Jahresabschluss 2006 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (s. auch Vorlage 2007/0753 für die Sitzung des Rates am 11.12.2007). Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann für das Geschäftsjahr 2006 Herrn Wolfgang Fischer als Betriebsleiter für die Zeit bis zum 30.04.2006 und Frau Birgit Peter Betriebsleiterin für die Zeit vom 01.05. bis 31.12.2006 Entlastung erteilt werden.

 

Gemäß § 5 (3) der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbetrieb Bäder entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung. Da der Betriebsausschuss nicht gebildet wurde, sind die Aufgaben des Betriebsausschusses gemäß § 5 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung vom Haupt- und Finanzausschuss wahrzunehmen.

 

Da der Rat der Stadt erst nach der Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden soll, soll die Entlastung der Betriebsleitung vorbehaltlich der Beschlussfassung im Rat am 11.12.2007 erfolgen.

 

 

Zu Punkt 2:

Für das Geschäftsjahr 2007 schlägt die Betriebsleitung vor, Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, als Abschlussprüfer zu benennen. Seit Gründung des Eigenbetriebes hat die die WIBERA AG die Prüfung des Jahresabschlusses vorgenommen.

Analog zu dem vorgesehenen turnusmäßigem Wechsel der Abschlussprüfer in den städt. Beteiligungsgesellschaften soll nunmehr auch im Eigenbetrieb ein Wechsel des Abschlussprüfers erfolgen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner prüft derzeit in der VVH-Holding. Da im Eigenbetrieb die Ergebnisse aus der Holding ausgeschüttet werden, soll auch die Prüfung dieser Gesellschaften und des Eigenbetriebs in einer Hand liegen. Die Kenntnisse um die Vorgänge in der Holding führen zu einem geringeren Prüfungsaufwand, was sich letztlich auch in den Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses niederschlägt. Das vorliegende Angebot ist günstiger als die bisherigen Prüfungskosten.

 

Gemäß § 5 (3) der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbetrieb Bäder entscheidet der Betriebsausschuss über die Benennung des Abschlussprüfers. Da der Betriebsausschuss nicht gebildet wurde, sind die Aufgaben des Betriebsausschusses gemäß § 5 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung vom Haupt- und Finanzausschuss wahrzunehmen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Keine