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Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 25.10.2007 das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) mehrheitlich beschlossen.
Als Anlage 1 ist ein Vorabdruck des Gesetzestextes beigefügt.
Der Städtetag NW hat in seinem Schreiben vom 26.10.2007 die wesentlichen Unterschiede zwischen dem ehemaligen Regierungsentwurf und dem nunmehr beschlossenen KiBiz dargestellt. Zur Information ist dieses Schreiben als Anlage 2 beigefügt.
Auch durch das derzeit noch geltende Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) wurden nicht alle für die Betreuungs- und Personalstruktur der Kindertageseinrichtungen wesentlichen Regelungen abschließend getroffen. Diese Vorgaben finden sich insbesondere in der “Verordnung zur Regelung der Gruppenstärken und über die Betriebskosten nach dem GTK” (BKVO) und in der “Vereinbarung über die Eignungsvoraussetzungen der in Tageseinrichtungen für Kinder tätigen Kräfte”.
Da diese Nebenbestimmungen derzeit noch erarbeitet werden, sind abschließende und verlässliche Aussagen über die sich aus dem KiBiz ergebenden Veränderungen nur bedingt und beschränkt möglich.
Für die Entscheidung der Eltern darüber, welchen Betreuungsumfang und welche Betreuungszeit sie für ihr Kind wünschen, ist sicherlich auch die Höhe des Elternbeitrages von Bedeutung. Die Neugestaltung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2008 wird derzeit noch in den dafür zuständigen bürgerschaftlichen Gremien beraten und kann daher in die Entscheidung der Eltern derzeit nicht einbezogen werden.
Der tatsächliche Betreuungsumfang hat entscheidenden Einfluss auf die Personalausstattung und damit unmittelbar auf die Höhe der Betriebskosten.
Das KiBiz macht deutlich, dass die entscheidende Verantwortung in der Konzeption der örtlichen Betreuungsangebote sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in Tagespflege der Jugendhilfeplanung und damit zuletzt dem Jugendhilfeausschuss obliegt.
Dem Landesjugendamt Münster muss zur Gewährleistung der öffentlichen Betriebskostenförderung ab dem 01.08.2008 spätestens am 15.03.2008 die Planung für die Betreuungsstruktur aller örtlichen 64 Kindertageseinrichtungen vorliegen.
Aufgrund dieser Vorgabe wird es erforderlich, rechtzeitig vorher eine entsprechende Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses zu ermöglichen.
Der Fachbereich 42 sieht vor dem Hintergrund und Zwang dieses sehr kurzen Zeitrahmens zwischen Bekanntgabe des KiBiz sowie der erforderlichen Neben- und Ausführungsbestimmungen einerseits und dem 15.03.2008 als verbindlichen Termin für die Vorlage der örtlichen Planungen beim Landesjugendamt andererseits folgenden weiteren Planungsverlauf vor:
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bis Ende 2007/Januar 2008 =
Vereinbarung des weiteren Planungsverlaufes und Erstellung eines mit den Trägervertretern in der AGTE abgestimmten Grundkonzeptes.
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31.01.2008 =
Fertigstellung der Grundkonzeption und Beschlussfassung durch den JHA
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15.03.2008 =
Mitteilung der von JHA beschlossenen Planung an das Landesjugendamt Münster
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01.08.2008 =
Umsetzung der Planungen in den örtlichen Kindertageseinrichtungen
Bereits nach dem Bekanntwerden der durch das KiBiz vorgesehenen Veränderungen in der öffentlichen Betriebskostenförderung hat der FB 42 erste Berechnungen vorgenommen, um die finanziellen Veränderungen einzuschätzen.
Die Berechnungen erfolgten auf der Grundlage der heutigen Betreuungsstrukturen und unter Verwendung der im KiBiz angeführten “Kindpauschalen”. Diese Grundlagen können sich durch strukturelle Veränderungen der örtlichen Kindertageseinrichtungen, aber auch durch das ”Buchungsverhalten” der Eltern (25 Std. oder 35 Std. oder 45 Std. Betreuung) spürbar verändern. Auch die tatsächliche Belegungssituation der Einrichtungen kann durch daraus resultierende Kürzungen der Betriebskostenförderung zu Veränderungen führen. Die tatsächlichen Personalkosten können ebenfalls die Einschätzungen verändern, da das KiBiz im Gegensatz zum GTK keine Abrechnung der tatsächlichen Personalkosten, sondern eine landeseinheitliche Pauschalabrechnung beinhaltet.
Die finanzielle Einschätzung durch den FB 42 kann sicherlich eine Tendenz aufzeigen, für z.B. eine präzise Haushaltsplanung ist sie derzeit nur mit den o.a. Einschränkungen zu betrachten.
In die finanzielle Einschätzung wurden folgende Faktoren einbezogen:
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Betriebskosten
insgesamt
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Betriebskosten
kommunale Einrichtungen
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Kommunale Anteile
an den Betriebskosten
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Defizitausgleich
Elternbeiträge
Zusammengefasst geht der FB 42 davon aus, dass die Veränderungen des
KiBiz gegenüber dem GTK zu kommunalen Mehrleistungen der Stadt Herne in Höhe
von jährlich ca. 664.000,00 € führen werden.
Freiwillige
Zahlungen der Stadt Herne
Zur Vermeidung von drohenden Gruppenschließungen, aber auch zur perspektivischen Sicherung des Ausbaues der Betreuung unter 3jähriger Kinder, übernimmt die Stadt Herne derzeit die Trägeranteile von insgesamt 21 Gruppen in kirchlicher Trägerschaft.
Im Haushaltsjahr 2007 übernahm die Stadt Herne kirchliche Trägeranteile
in Höhe von insgesamt ca. 352.728,00 €. Unter den Neuregelungen des KiBiz und
der zum 01.08.2008 geplanten Einrichtungsstrukturen würden sich diese
Leistungen auf ca. 358.677,28 € erhöhen.
Die Neuregelungen des KiBiz führen für die örtlichen kirchlichen Träger
von Kindertageseinrichtungen trotz einer Erhöhung der förderungsfähigen
Betriebskosten zu deutlichen Einsparungen bei den Eigenanteilen.
Selbst bei Einstellung der freiwilligen Leistungen der Stadt Herne werden
Einsparungen in Höhe von jährlich ca. 611.000,00 € erwartet.
Der JHA hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 10.09.2007 u.a. damit
beauftragt, mit den betreffenden konfessionellen Trägern erneute Verhandlungen
aufzunehmen und anschließend über die Ergebnisse zu berichten. Die noch zu
führenden Gespräche sollen um die Abstimmung über die zukünftigen Strukturen
der örtlichen Kindertageseinrichtungen unter den Vorgaben des KiBiz erweitert
werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Gudrun Thierhoff
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | KiBiz (83 KB) | |||
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2 | öffentlich | Städtetag zum Kinderbildungsgesetz (45 KB) | ![]() |