Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0731  

Betreff: Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Karassek, Klaus - Tel. 3320
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Karassek, Klaus
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
27.11.2007 
des Jugendhilfeausschusses      

Sachverhalt
Anlage/n

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 25

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 25.10.2007 das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) mehrheitlich beschlossen.

Als Anlage 1 ist ein Vorabdruck des Gesetzestextes beigefügt.

Der Städtetag NW hat in seinem Schreiben vom 26.10.2007 die wesentlichen Unterschiede zwischen dem ehemaligen Regierungsentwurf und dem nunmehr beschlossenen KiBiz dargestellt. Zur Information ist dieses Schreiben als Anlage 2 beigefügt.

 

Auch durch das derzeit noch geltende Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) wurden nicht alle für die Betreuungs- und Personalstruktur der Kindertageseinrichtungen wesentlichen Regelungen abschließend getroffen. Diese Vorgaben finden sich insbesondere in der “Verordnung zur Regelung der Gruppenstärken und über die Betriebskosten nach dem GTK” (BKVO) und in der “Vereinbarung über die Eignungsvoraussetzungen der in Tageseinrichtungen für Kinder tätigen Kräfte”.

Da diese Nebenbestimmungen derzeit noch erarbeitet werden, sind abschließende und verlässliche Aussagen über die sich aus dem KiBiz ergebenden Veränderungen nur bedingt und beschränkt möglich.

 

Für die Entscheidung der Eltern darüber, welchen Betreuungsumfang und welche Betreuungszeit sie für ihr Kind wünschen, ist sicherlich auch die Höhe des Elternbeitrages von Bedeutung. Die Neugestaltung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2008 wird derzeit noch in den dafür zuständigen bürgerschaftlichen Gremien beraten und kann daher in die Entscheidung der Eltern derzeit nicht einbezogen werden.

Der tatsächliche Betreuungsumfang hat entscheidenden Einfluss auf die Personalausstattung und damit unmittelbar auf die Höhe der Betriebskosten.

 

Das KiBiz macht deutlich, dass die entscheidende Verantwortung in der Konzeption der örtlichen Betreuungsangebote sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in Tagespflege der Jugendhilfeplanung und damit zuletzt dem Jugendhilfeausschuss obliegt.

Dem Landesjugendamt Münster muss zur Gewährleistung der öffentlichen Betriebskostenförderung ab dem 01.08.2008 spätestens am 15.03.2008 die Planung für die Betreuungsstruktur aller örtlichen 64 Kindertageseinrichtungen vorliegen.

Aufgrund dieser Vorgabe wird es erforderlich, rechtzeitig vorher eine entsprechende Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses zu ermöglichen.

 

Der Fachbereich 42 sieht vor dem Hintergrund und Zwang dieses sehr kurzen Zeitrahmens zwischen Bekanntgabe des KiBiz sowie der erforderlichen Neben- und Ausführungsbestimmungen einerseits und dem 15.03.2008 als verbindlichen Termin für die Vorlage der örtlichen Planungen beim Landesjugendamt andererseits folgenden weiteren Planungsverlauf vor:

 

·         bis Ende 2007/Januar 2008 =

Vereinbarung des weiteren Planungsverlaufes und Erstellung eines mit den Trägervertretern in der AGTE abgestimmten Grundkonzeptes.

 

·         31.01.2008 =

Fertigstellung der Grundkonzeption und Beschlussfassung durch den JHA

 

·         15.03.2008 =

Mitteilung der von JHA beschlossenen Planung an das Landesjugendamt Münster

 

·         01.08.2008 =

Umsetzung der Planungen in den örtlichen Kindertageseinrichtungen

 

Bereits nach dem Bekanntwerden der durch das KiBiz vorgesehenen Veränderungen in der öffentlichen Betriebskostenförderung hat der FB 42 erste Berechnungen vorgenommen, um die finanziellen Veränderungen einzuschätzen.

Die Berechnungen erfolgten auf der Grundlage der heutigen Betreuungsstrukturen und unter Verwendung der im KiBiz angeführten “Kindpauschalen”. Diese Grundlagen können sich durch strukturelle Veränderungen der örtlichen Kindertageseinrichtungen, aber auch durch das ”Buchungsverhalten” der Eltern (25 Std. oder 35 Std. oder 45 Std. Betreuung) spürbar verändern. Auch die tatsächliche Belegungssituation der Einrichtungen kann durch daraus resultierende Kürzungen der Betriebskostenförderung zu Veränderungen führen. Die tatsächlichen Personalkosten können ebenfalls die Einschätzungen verändern, da das KiBiz im Gegensatz zum GTK keine Abrechnung der tatsächlichen Personalkosten, sondern eine landeseinheitliche Pauschalabrechnung beinhaltet.

 

Die finanzielle Einschätzung durch den FB 42 kann sicherlich eine Tendenz aufzeigen, für z.B. eine präzise Haushaltsplanung ist sie derzeit nur mit den o.a. Einschränkungen zu betrachten.

 

In die finanzielle Einschätzung wurden folgende Faktoren einbezogen:

·         Betriebskosten insgesamt

·         Betriebskosten kommunale Einrichtungen

·         Kommunale Anteile an den Betriebskosten

·         Defizitausgleich Elternbeiträge

 

Zusammengefasst geht der FB 42 davon aus, dass die Veränderungen des KiBiz gegenüber dem GTK zu kommunalen Mehrleistungen der Stadt Herne in Höhe von jährlich ca. 664.000,00 € führen werden.

 

 

Freiwillige Zahlungen der Stadt Herne

 

Zur Vermeidung von drohenden Gruppenschließungen, aber auch zur perspektivischen Sicherung des Ausbaues der Betreuung unter 3jähriger Kinder, übernimmt die Stadt Herne derzeit die Trägeranteile von insgesamt 21 Gruppen in kirchlicher Trägerschaft.

Im Haushaltsjahr 2007 übernahm die Stadt Herne kirchliche Trägeranteile in Höhe von insgesamt ca. 352.728,00 €. Unter den Neuregelungen des KiBiz und der zum 01.08.2008 geplanten Einrichtungsstrukturen würden sich diese Leistungen auf ca. 358.677,28 € erhöhen.

Die Neuregelungen des KiBiz führen für die örtlichen kirchlichen Träger von Kindertageseinrichtungen trotz einer Erhöhung der förderungsfähigen Betriebskosten zu deutlichen Einsparungen bei den Eigenanteilen.

Selbst bei Einstellung der freiwilligen Leistungen der Stadt Herne werden Einsparungen in Höhe von jährlich ca. 611.000,00 € erwartet.

Der JHA hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 10.09.2007 u.a. damit beauftragt, mit den betreffenden konfessionellen Trägern erneute Verhandlungen aufzunehmen und anschließend über die Ergebnisse zu berichten. Die noch zu führenden Gespräche sollen um die Abstimmung über die zukünftigen Strukturen der örtlichen Kindertageseinrichtungen unter den Vorgaben des KiBiz erweitert werden.

 

 

 

 

  

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin

 

Anlagen:

Anlagen:

1.      Gesetzestext KiBiz

2.      Schreiben Städtetag NW vom 26.10.2007

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich KiBiz (83 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Städtetag zum Kinderbildungsgesetz (45 KB) PDF-Dokument (19 KB)