|
|
Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
-- |
-- |
-- |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Der Rat der Stadt genehmigt die Kapitalerhöhung der LOGIBALL GmbH, an der sich die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) nicht beteiligen wird.
Sachverhalt:
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) ist mit einem Betrag von 15.500,00 € bzw. 10 % am Stammkapital der LOGIBALL GmbH beteiligt.
Die LOGIBALL GmbH plant eine weitere Fokussierung und den Ausbau der Geschäftsaktivitäten im Themenfeld Navigation und Logistik.
Im Kern der Aktivitäten steht der Aufbau von weiteren Datenbanken und Systemen, mit denen Navigationskarten generiert werden können. Darüber hinaus soll die Position der Geschäftsführung und des Managements weiter gestärkt werden.
Hierzu soll eine zum 01.01.2008 wirksame Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Die Kapitalerhöhung soll insbesondere getragen werden durch die Gesellschafter Dr. Müller Management und Investment GmbH und den Gesellschafter Herrn Bodo v. Unruh. Das Stammkapital soll dazu im Kapitalerhöhungsbeschluss von 155.000,-- Euro auf bis zu 500.000,-- Euro erhöht werden. Der WFG Beteiligungswert am Stammkapital bleibt hierbei unverändert bei 15.500,00 €.
Vor der Kapitalerhöhung soll eine Ausschüttung der Gewinnvorträge (derzeit ca. 50.000,-- Euro) zzgl. des Jahresergebnisses 2007 erfolgen. (Hinweis: Die WFG hat sich in der Vergangenheit nicht an den Verlusten beteiligt und ist somit entsprechend auch nicht an der Ausschüttung der Gewinne beteiligt.)
Zur Kapitalerhöhung zugelassen werden sollen der Geschäftsführer Dr. Müller mit seiner Beteiligungsgesellschaft DMMI GmbH und Herr Bodo v. Unruh.
Gemäß § 14.1.4 des Gesellschaftsvertrages der WFG entscheidet die Gesellschafterversammlung über den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen. Auch eine Kapitalerhöhung ist hierunter zu sehen. Der Aufsichtsrat hat alle Angelegenheiten die der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung unterliegen gemäß § 12.5 des Gesellschaftsvertrages der WFG entsprechend vorzubereiten.
Der Aufsichtsrat der WFG soll die Angelegenheit in seiner Sitzung am 20.11.2007 vorberaten. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung soll im Umlaufverfahren, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat der Stadt am 11.12.2007, erfolgen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine