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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, einer Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 38 Mio. € zuzustimmen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Gründung der Aktienbesitzgesellschaft Herne mbH (ABH) wurde gleichzeitig die Veräußerung der 580.000 Stück RWE Aktien beschlossen (s. Vorlage 2006/0802, Sitzung des Rates der Stadt am 12.12.2006).
Der Veräußerungsgewinn in Höhe von 38,116 Mio. € soll in erster Linie der Entschuldung der Gesellschaft dienen.
Die Automatik aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr), nach der dieser Betrag an die ewmr auszuschütten wäre und somit nicht zur Darlehenstilgung zur Verfügung stehen würde, kann nur durch die Bildung einer Rücklage verhindert werden. Aus diesem Grund soll ein Betrag in Höhe von 38 Mio. € in die Kapitalrücklage der VVH eingestellt werden.
Gemäß § 13 Abs. 1 Zif. 2 des Gesellschaftsvertrages der VVH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Ergebnisverwendung. Der Aufsichtsrat hat alle Angelegenheiten der Gesellschafterversammlung gemäß § 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der VVH entsprechend vorzuberaten. Der Aufsichtsrat wird die Angelegenheit in seiner Sitzung am 19.11.2007 vorberaten. Die Gesellschafterversammlung ist für den 06.12.2007 terminiert.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine