|
|
Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
2008 = 925 T€ 2009 – 2012 = 790 T€ |
841.715.000.1 |
Verw.HH |
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Die Verlustzuweisung der Stadt an die TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) wird für die kommenden Jahre wie folgt festgesetzt:
2008 = 925 T€
2009 – 2012 = 790 T€.
Dieser „Deckelbetrag“ ist im Jahre 2010 in seiner Höhe zu überprüfen.
Sachverhalt:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2006 (Vorlage 2006/0147) den Deckelbetrag an die TGG wie folgt festgesetzt: 2006 = 963 T€, 2007 = 914 T€, 2008 = 837 T€, 2009 = 776 T€ und 2010 = 742 T€. Dieser Deckelbetrag sollte in 2008, in Abhängigkeit von der tatsächlichen Entwicklung der Gesellschaft, überprüft werden.
Die Geschäftsführung der TGG hat den Auftrag im Zusammenhang mit den ausgewiesenen Jahresfehlbeträgen sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Ergebnisverbesserung führen. Unter anderem hat die Gesellschaft nach einem entsprechenden Beschluss des Aufsichtsrates der TGG weitere Restrukturierungsmaßnahmen im gastronomischen Bereich geplant. Das in diesen Bereichen frei werdende Personal kann jedoch nicht komplett in andere gastronomische Betriebe übernommen werden, so dass in diesem Zusammenhang Abfindungszahlungen vorgesehen sind. In den kommenden Jahren werden durch diese Maßnahmen die Aufwendungen entsprechend geringer ausfallen. Damit die Gesellschaft ihren eingeschlagenen Weg der Restrukturierung weiter erfolgreich beschreiten kann, soll im Jahr 2008 einmalig der Deckel um die vorgesehen Abfindungssumme in Höhe von 80 T€ angehoben werden, so dass für 2008 925 T€ gezahlt werden sollen, ab dem Jahr 2009 soll der Deckel 790 T€ betragen.
Dieser Deckelbetrag soll in 2010 in seiner Höhe überprüft werden.
Gemäß § 14 Zif. 8 des Gesellschaftsvertrages der TGG obliegt der Gesellschafterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses einschl. der Bildung und Auflösung von Rücklagen sowie die Verteilung des Jahresgewinnes und Deckung des Verlustes.
Da mit der Entscheidung nicht ein Beschluss im Hinblick auf einen Jahresabschluss gefasst wird, sondern eine Festlegung auf mehrere Jahre erfolgen soll, wird der Sachverhalt dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt. Damit soll auch die Bindungswirkung mit der damit verbundenen Rechtssicherheit sowohl für die TGG als auch für die Gesellschafterin unterstrichen werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine