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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0679  

Betreff: Zuschüsse an Vereine nach den Sportförderrichtlinien -
Investitionszuschüsse 2006/2007
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Eduard, Belker
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Cypel, Sylvia
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
14.11.2007 
des Sportausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 60.000,00

550.987.010.9

550.987.210.1

550.987.410.4

550.987.610.7

550.987.810.0

                               X

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss beschließt,

 

a)      die Verwendung der Mittel für das Haushaltsjahr 2006 zur Kenntnis zu nehmen,

 

b)      den in der Anlage 1 und 2 aufgeführten Vereinen eine Förderzusage für die kommenden Jahre zu geben, um die Finanzierung der Maßnahmen zu gewährleisten. Die Zusage gilt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln,

 

c)      den Vereinen der Anlage 1 und 2 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 60.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2007 zu gewähren.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Historie

 

In den vergangenen Jahren hat die Bezirksregierung Arnsberg objektbezogene Förderungen durchgeführt. Diese Förderungen erfolgten auf Grundlage der Richtlinien für den Sportstättenbau des Landes NRW:

 

Im Laufe des Jahres 2003 wurden Bestrebungen bekannt, zum 01.01.2004 eine Pauschalisierung der Fördermittel durchzuführen. Nachdem die sogenannte „Sportpauschale“ eingeführt wurde, legte die Bezirksregierung in Ausführungsbestimmungen fest, dass die Kommunen auch für die Bewilligung und die Auszahlung der Vereins-investitionsanträge zuständig sein sollten.

 

 

Verfahren

Die Kommunen mussten daher die Bestimmungen, die der Sportpauschale zu Grunde liegen, in die kommunalen Sportförderrichtlinien einarbeiten. Dies ist in der Stadt Herne mit Ratsbeschluss vom 15. Februar 2005 geschehen.

 

Die Regelungen, die den Vereinsbereich betreffen, sind unter Punkt 3.2 – Vereinssportanlagen- geregelt. Die dort entscheidenden Passagen lauten:

 

(Auszug aus den Richtlinien)

 

3.2 Vereinssportanlagen

 

3.2.1. Für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, die Sanierung und Modernisierung, den Erwerb, Pacht Miete und Leasing von vereinseigenen Sportanlagen können Zuschüsse gewährt werden.

 

Die Bemessung der Zuwendung erfolgt in Anlehnung an die ehemaligen Sportförderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen (Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus – Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 12.07.2001 – VIIA 3 – 8712 Nr. 177/2001) auf der Grundlage der dort festgelegten Förderungsgrundbeträge. Der Fördersatz beträgt 70 % der Bemessungsgrundlage. Soweit in den genannten Richtlinien keine geeigneten Bemessungsgrundlagen vorhanden sind, kann die Förderung bis zu 50 v.H. der anerkannten Gesamtkosten betragen.

 

 (Auszug Ende).

 

In den Jahren 2004 und 2005 sind aufgrund der Neuregelung insgesamt 11 Anträge bei der Stadt Herne eingegangen. Im Jahr 2006 ist ein weiterer Antrag hinzugekommen. Diese 12 Anträge sind nunmehr zu prüfen, ob eine Bezuschussung nach den kommunalen Richtlinien möglich wäre.

 

In der Sitzungsvorlage vom 30.11.2005 sind die ersten 11 Anträge bereits vorgestellt worden. Im Jahr 2005 bzw. 2006 sind 3 Anträge abgearbeitet worden. Es handelt sich um die Anträge der DLRG Wanne-Eickel, des Sportvereins SV GEA Happel sowie des Vereines Herner Kegler. Diese Anträge entfallen somit.

 

Die verbleibenden 9 Anträge müssen wiederum in die vorhandenen Kategorien aufgeteilt werden. Diese beiden Kategorien bestehen

 

  1. aus der Festbetragsbezuschussung sowie
  2. aus der Förderung aufgrund anerkannter Gesamtkosten

 

 

  1. Festbetragsbezuschussung

 

Ein Antrag kann analog den ehemaligen Sportförderrichtlinien des Landes mit einem festgelegten Förderungsgrundbetrag versehen werden.

 

Beispielsweise werden solche Grundbeträge bei

 

 

Sporthallen                  (15 x 27 m)                           881.000,00 Euro

Großspielfeld               (7.600 qm)                              224.400,00 Euro

Trainingsbeleuchtungsanlagen (6 Masten)                  39.400,00 Euro             angewandt.

 

Diese Grundbeträge werden dann bis zu 70 % bezuschusst. Sollte ein Verein eine der o.g. Fördergrundbeträge beantragen, wäre eine Förderung bis zu

 

Sporthallen                  (15 x 27 m)                           616.700,00 Euro

Großspielfelder           (7.600 qm)                              171.080,00 Euro

Trainingsbeleuchtungsanlagen (6 Masten)                  27.580,00 Euro             möglich.

 

 

 

In diesen Bereich fallen folgende Anträge mit den aufgeführten Förderungsgrundbeträgen:

 

 

Art/

Verein                    Größe                     Einheit                Grundbetrag        Summe                 %-Angabe                Förderung

SG FdG

Sozialräume            60 qm               30 qm            21.000,00            42.000,00         70                     29.400,00

 

SV Sodingen

1912 eV

Sozialräume            120 qm             30 qm            21.000,00            84.000,00         70                     58.800,00

 

BV Herne-Süd

Sozialräume            90 qm               30 qm            21.000,00            42.000,00         70                     29.400,00

 

DSC W.-E.

Sozialräume            60 qm               30 qm            21.000,00            42.000,00         70                     29.400,00

 

TSK Herne

Sozialräume            65 qm               30 qm            21.000,00            42.000,00         70                     29.400,00

 

 

Von den o.g. 5 Maßnahmen befinden sich die Maßnahmen TSK Herne, BV Herne-Süd und SG Friedrich der Große noch im Planungsstadion. Von daher ist eine Bezuschussung im Jahr 2007 nicht notwendig und die Bezuschussung sollte frühestens in den Jahren 2008/9 beginnen.

 

Die Maßnahme SV Sodingen 1912 eV ist begonnen worden, ein Abschlag in Höhe von 36.500,00 auf die Bewilligung von 58.800,00 Euro ist gezahlt werden.

 

Die Maßnahme DSC Wanne-Eickel befindet sich in der Umsetzung, eine Baugenehmigung ist erteilt und der Baubeginn kann erfolgen. Es sind Abschläge in Höhe von 15.000,00 Euro vorgenommen worden.

 

 

  1. Förderung aufgrund anerkannter Gesamtkosten

 

Alle übrigen, nicht unter die o.g .Bestimmungen fallenden Anträge, können ebenfalls gefördert werden. Die Förderung kann bis zu 50 % der anerkannten Gesamtkosten betragen. Diese anerkannten Gesamtkosten werden in Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement Herne ermittelt, dabei wird u.a. geprüft, ob ein rentierlicher Bereich, z.B. Cafeteria oder Bistro gebaut wird. Die Kosten für diesen Bereich sind nicht berücksichtigungsfähig.

 

Die übrigen Anträge können daher wie folgt eingeordnet werden:

 

 

Verein                    Gesamtkosten                   anerkannte                          bisherige                              mögliche

                                                                                Gesamtkosten                   Förderung                           Förderung

 

Hausgemeinschaft

Falkschule

Umbau DG                153.000,00                           vorauss. 153.000,00                keine                                      76.500,00

 

Canu-Touring

Wanne

Umbau

Vereinsheim                80.000,00                              bisher 80.000,00                              3.100,00                                       bis zu40.000,00

 

DJK Germania

Holthausen

Neubau SH

Mit Catering                1.200.000,00                        max. 750.000,00                           60.000,00                  bis zu 375.000,00

 

TV Wanne 1885

Umbau

Heizungsanlage                12.500,00                              12.500,00                              4.000,00                                                    6.250,00

 

 

Die Maßnahme DJK Germania Holthausen befindet sich in der Umsetzung, ebenso die Maßnahme Canu-Touring Wanne. Das GMH hat die Prüfung der Anträge aufgenommen und wird diese entsprechend der Richtlinien beurteilen. Sollte die Prüfung ergeben, dass die angegebenen Kostenberechnungen nicht korrekt wären, so würden die anerkannten Gesamtkosten evt. reduziert.

 

 

 

  1. Finanzierung

 

 

Im Rahmen der Sportpauschale sind für den Bereich der Vereinsfinanzierung 60.000,00 Euro pro Jahr vorgesehen.

In 2007 können die Mittel für die in den Anlagen 1 und 2 genannten Vereine verwendet werden. Über die Verwendung der Mittel wird der Sportausschuss nachträglich informiert.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

(Meinolf Nowak)

Stadtrat