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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
Straßenbau: Ausgaben: ca. 90.000,00 € Kanalbau: Ausgaben: ca. 50.000,00 € |
630.950.662/0 700.950.628/4 |
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt, vorausgesetzt der Mittelbereitstellung
1. die Straßenerneuerung der Rilkestraße entsprechend den Planunterlagen vom 30.10.2007
sowie der Baubeschreibung.
2. die Baumentnahme von 3 geschützten Bäumen.
3. den Abwasserkanal in der Rilkestraße zwischen der Fontanestraße und der Holsterhauser Straße zu erneuern.
Sachverhalt:
1. Allgemeines
Bei der Rilkestraße handelt es sich um eine reine Wohnstraße, welche von den Anliegern und vom Durchgangsverkehr genutzt wird. Die Rilkestraße liegt zwischen der Fontanestraße im Norden und der Holsterhauser Straße im Süden.
Der vorhandene Straßenquerschnitt der Fahrbahn beträgt 3,50 m. Die beiseitigen Gehwege sind unbefestigt und werden als Parkfläche benutzt.
2. Begründung
Anlass für den Straßenumbau ist die Erneuerung des vorhandenen Abwasserkanals in der Rilkestraße (Baujahr 1939), welcher erhebliche Schäden aufweist, sowie auch die dringend notwendige Verbesserung des Straßenzustandes der Rilkestraße.
Hierzu liegen bereits seit mehreren Jahren massive Beschwerden der Anwohner vor.
2.1 Beschreibung
Leistungsumfang Straßenbau:
Es ist vorgesehen die Rilkestraße als verkehrsberuhigten Bereich (Mischfläche) auszubauen. Diese wird entsprechend mit dem Verkehrszeichen 325 / 326 beschildert und wie bisher als Einbahnstraße aus Richtung Fontanestraße befahren. Der Bauanfang liegt an der Fontanestraße und endet am fertigen Ausbau der Holsterhauser Straße (Kostengrenze).
Die Gesamtlänge des geplanten Ausbaus beträgt ca. 60 m, die Breite der öffentlichen Verkehrsfläche insgesamt 11,50 m.
Der Gesamtausbau der Rilkestraße erfolgt in Bauklasse V.
Die westlich, parallel zur Fahrtrichtung, vorgesehenen Parkplätze haben die Abmessungen von 5,00 m x 2,00 m. Die Parkplätze auf der östlichen Seite sind im Blocksystem angeordnet und haben die Abmessungen von 2,50 m x 5,00 m.
Der Einfahrtsbereich an der Fontanestraße wird als Aufpflasterung ausgebaut. Die Breite der Verkehrsfläche beträgt anfangs 4,75m und endet an der Holsterhauser Straße mit einer Breite von 4,68 m (aufgrund der erforderlichen Bewegungsfläche für die Fahrzeuge der Feuerwehr und Entsorgung).
Die Parkplätze werden mit Verbundpflaster 10/20/8 (anthrazit) befestigt, die restliche Verkehrsfläche wird mit Verbundsteinpflaster 10/20/8 (herbstlaub) ausgebaut.
Die Entwässerung der
öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt über eine gepflasterte Rinne.
Auf der Westseite werden
2 Standardleuchten aufgestellt mit einer Mastlänge von 6m.
Es entstehen insgesamt
ca.15 öffentliche Parkplätze für Pkw.
Baumbestand:
An dem Baumbestand der drei städtischen Bäume der Rilkestraße wurden erhebliche Schäden und Mängel festgestellt, die grundsätzlich gegen einen Baumerhalt und stattdessen für eine Neupflanzung von Bäumen im Rahmen der Verkehrsberuhigung sprechen.
Gegen den Erhalt spricht auch der Umstand, dass die Bäume im Laufe der Jahre einen relativ weit ausgeprägten und sehr oberflächenahen Wurzelbereich ausbilden konnten, sodass die Herstellung der zu befestigenden Flächen ohne gleichzeitiges Kappen von Wurzeln nicht möglich sein wird und somit die Standsicherheit der Bäume gefährdet würde.
Für die zu fällenden drei städtischen Bäume wird je ein Ersatzbaum in der Rilkestraße gepflanzt.
Leistungsumfang Kanalbau:
Der vorhandene Abwasserkanal in der Rilkestraße, Baujahr 1939 hat erhebliche bauliche Schäden (Rohrbrüche, Rohrversätze, Risse, Rohrkorrosionen u.s.w.). Daher muss der Kanal in der Rilkestraße auf einer Länge von ca. 79 m erneuert werden.
1 Stück Baustelleneinrichtung
ca. 110 m² Straßenaufbruch
ca. 310 m³ Bodenaushub
ca. 120 m³ Bodenaustausch
ca. 180 m² Baugrubenverbau
ca. 79 m Betonrohre DN 300 mm
ca. 2 Stück Schachtbauwerke
3. Sonstiges (Durchführung, Finanzierung, KAG, Bauzeit)
Die Gesamtkosten des Kanalbaues betragen ca. 50.000,00 € und sind in der Finanzposition 1.700.950.628/4 eingestellt. In diesen Gesamtkosten sind anteilige Kosten für die Straßenwiederherstellung enthalten.
Für den Straßenbau entstehen Baukosten in Höhe von 90.000,00
€ und stehen in der Finanzposition 630.950.662/0 zur Verfügung. Die
Finanzmittel für den Straßenbau sind für das Jahr 2007 in Höhe von 60.000,00 €
im Ansatz und für das Jahr 2008 in einer Höhe von 30.000,00 € mit einer
Verpflichtungsermächtigung in 2007.
Gemäß § 3 Abs. 3 Ziffer 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW bestimmt der Rat durch Einzelsatzung den Anteil der Beitragspflichtigen für die Umwandlung einer Fahrbahn in einen verkehrsberuhigten Bereich im Sinne des § 42 Abs. 4a StVO, einschließlich Parkflächen und Beleuchtung.
Es ist beabsichtigt, nach Maßnahmebeschluss, diese Satzung dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Gemäß der aktuellen Rechtslage wird derzeit von einem Eigentümeranteil von 50 % ausgegangen, vorbehaltlich der Entscheidung des Rates.
Die voraussichtliche Bauzeit für den Kanal beträgt: 2 Monate und
für den Straßenbau: 3 Monate.
Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung kann mit den
Bauarbeiten im 1. Quartal 2008 begonnen werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlage: -Übersichtsplan
-Lageplan
Anlagen:
-Übersichtsplan
-Lageplan
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Rilkestraße LP-250 (363 KB) |