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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Es werden nachfolgend aufgeführte Festbeträge für die Berechnung der Zuschüsse für vereinseigene oder angemietete Sportanlagen festgesetzt:
Erläuterungsspalte
Alt Neu
Abreiteplätze 255,65 Euro 242,86 Euro
qm Außensportfläche (Tenne/Rasen) 0,56 Euro 0,53 Euro
Besucherstehplätze in Großstadien 2.812,11 Euro 2.671,50 Euro
Billardvereine mit eigener Sportanlage 1.789,52 Euro 1.700,04 Euro
Billardvereine mit erheblicher Belastung 2.709,95 Euro 2.574,45 Euro
Billardvereine mit mehr als zwei Billards 255,65 Euro 242,86 Euro
Billardvereine 153,39 Euro 145,72 Euro
Bootshaus bis 300 qm 766,94 Euro 728,60 Euro
Bootshaus bis 500 qm 1.022,58 Euro 971,45 Euro
Bootshaus über 500 qm 1.278,23 Euro 1.214,32 Euro
Hangar für Luftsportvereine 766,94 Euro 728,60 Euro
Kegelbahn 255,65 Euro 242,86 Euro
Kegelsportanlage im Revierpark Gysenberg 28.121,05 Euro 26.714,99 Euro
Krafttrainingsraumfläche 11,25 Euro 10,68 Euro
Luftsportvereine je Flugzeug 511,29 Euro 485,72 Euro
Reitanlage- Außenanlage 1.022,58 Euro 971,45 Euro
Reithalle (massiv) 1.022,58 Euro 971,45 Euro
Schach-Schützenvereine mit erhebl. Belastung 1.789,52 Euro 1.700,04 Euro
Schach-Schützenvereine mit eigener Anlage 1.533,88 Euro 1.457,18 Euro
Schachvereine 153,39 Euro 145,72 Euro
Schützenvereine 153,39 Euro 145,72 Euro
Schützenvereine mit erhöhter Belastung 306,78 Euro 291,44 Euro
Steganlage 102,26 Euro 97,14 Euro
Tanzvereine bzw. Abteilungen 153,39 Euro 145,72 Euro
Tennisfeld außen 255,65 Euro 242,86 Euro
Trainingsbeleuchtung 1.022,58 Euro 971,45 Euro
Trainingsbeleuchtung für Reitvereine 511,29 Euro 485,72 Euro
Turnhallenfläche mit schul. Nutzung 7,87 Euro 7,47 Euro
Turnhallenfläche 3,94 Euro 3,74 Euro
Überdachte Tribüne je Sitzplatz 1,12 Euro 1,06 Euro
Umkleidefläche 3,94 Euro 3,74 Euro
Zuschuss Sportzentrum Falkschule 7.669,38 Euro 7.285,92 Euro
Sachverhalt:
Rechtliche Situation und Förderungspraxis:
Die Stadt Herne gewährt den Sportvereinen, die vereinseigene oder angemietete Sportanlagen betreiben, nach den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Herne vom 02.03.1993 (in der Fassung der Änderung vom 10.12.2002) Zuschüsse zu Unterhaltungskosten im Rahmen der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel.
Seit 1981 erfolgt die Bezuschussung als Festbetragsbezuschussung. Die jeweiligen Zuschüsse für die Unterhaltung von Sportanlagen werden dadurch für alle Vereine nach einheitlichen Kriterien gewährt.
Aus der Sicht der Verwaltung hat sich die o. g. Praxis bewährt.
Notwendige Änderungen der bestehenden Förderungen:
In diesem Jahr haben die jährlich durchgeführten Bestandserhebungen gezeigt, dass eine Anpassung der Festbeträge nötig ist.
Neuanträge:
a) DJK Germania Holthausen e.V.
Der Verein hat auf einem Gelände an der Sodinger Straße eine vereinseigene Sporthalle errichtet. Für den Spielbetrieb in der 2. Bundesliga waren die ehemaligen Kapazitäten in der Sporthalle der Grundschule Vellwigstraße nicht mehr ausreichend. Die neu errichtete Sporthalle umfasst eine Hallenfläche von 900 qm.
Da mittlerweile in dieser Sporthalle auch Teile des Schulsportes durchgeführt wird, kommt hier eine Gewährung eines Zuschusses für Turnhallenflächen mit schulischer Nutzung in Betracht. Im vorliegenden Fall werden Haushaltsmittel in Höhe von 900 qm x 7,87 Euro/je qm = 7.083,00 Euro ( neu 7,47 Euro/je qm) benötigt.
b) Turnverein Wanne 1885 e.V.
Der Verein nutzt neben den eigenen Sportstätten auf der vereinseigenen Sportanlage an der Plutostraße auch Sporthallenkapazitäten der Stadt Herne. Die Tanzabteilung des Vereins musste zur Durchführung Ihres Sportes weitere Räumlichkeiten anmieten. In den Jahren 2004 bis 2007 sind dem Verein folgende Aufwendungen entstanden:
2004: 803,50
Euro
2005: 808,50
Euro
2006: 592,00
Euro
2007: 560,00
Euro (bis September)
Ermittelt man aus den vier Jahreswerten einen Durchschnittsbetrag, erhält man einen Betrag in Höhe von 691,00 Euro.
Dieser Durchschnittsbetrag ist vergleichbar mit den Kosten, die Schach- Schützen- und Billardvereine jährlich aufwenden müssen.
Für diese Aufwendungen soll ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 153,39 Euro gewährt werden, ein neuer Festbetragstatbestand „Tanzsportverein bzw. Abteilungen“ ist eingefügt worden.
Weitere Vorgehensweise:
Um die o.g. Finanzierungslücke zu schließen, wären zwei Modelle denkbar (aufgrund der angespannten Haushaltslage kommt eine Erhöhung der Haushaltsmittel nicht in Betracht. Vielmehr mussten in den vergangenen Jahren bereits Kürzungen bei der Gewährung von Sportfördermittel vorgenommen werden).
Modelle :
Die Finanzierung des Fehlbetrages kann durch maßvolle, vertretbare Veränderungen der Festbeträge erreicht werden. Hier sollen Reduzierungen der Festbeträge um ca. 5 % verwirklicht werden. Die Aufstellung der Festbetragspositionen (alt und neu mit 5 % Kürzung) ist am Anfang der Sitzungsvorlage aufgeführt.
Die Finanzierung des Fehlbetrages könnte durch die Streichung einiger Positionen geschehen. Die Festlegung, welche Festbetragsposition hierfür in Frage kommt, wird sich schwierig gestalten. Auch könnten Vereine bei grundsätzlicher Streichung der Zuschüsse ihren Sportbetrieb nicht oder nur stark reduziert durchführen. Ebenso wäre der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.
Nach Abwägung der Möglichkeiten schlägt die Verwaltung vor, das Modell 1 zu wählen, da diese die betroffenen Sportvereine am geringsten belastet.
Zusammenfassung:
Die vorgeschlagenen Veränderungen der Festbeträge sollen der inzwischen eingetretenen Sportentwicklung Rechnung tragen.
Insgesamt wird die notwendige Umverteilung von Fördermitteln die Vielzahl der betroffenen Vereine nur gering belasten.
Die vorgeschlagene Veränderungen sind dem Stadtsportbund Herne vorgestellt worden, dieser hat sich für das Modell 1 ausgesprochen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Meinolf Nowak)
Stadtrat