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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0675  

Betreff: Zuschüsse für die Unterhaltung vereinseigener oder angemieteter Sportanlagen
- Festsetzung der Festbeträge -
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Lawo, Ulrich
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Cypel, Sylvia
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
14.11.2007 
des Sportausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Anhörung
22.11.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Anhörung
27.11.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Anhörung
28.11.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Anhörung
29.11.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
04.12.2007 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Es werden nachfolgend aufgeführte Festbeträge für die Berechnung der Zuschüsse für vereinseigene oder angemietete Sportanlagen festgesetzt:

 

                                                                                                Erläuterungsspalte

 

                                                                                    Alt                                   Neu

Abreiteplätze                                                               255,65 Euro                   242,86 Euro

 

qm Außensportfläche (Tenne/Rasen)                           0,56 Euro                           0,53 Euro

 

Besucherstehplätze in Großstadien                         2.812,11 Euro             2.671,50 Euro

 

Billardvereine mit eigener Sportanlage              1.789,52 Euro             1.700,04 Euro

 

Billardvereine mit erheblicher Belastung                 2.709,95 Euro             2.574,45 Euro

 

Billardvereine mit mehr als zwei Billards                255,65 Euro                   242,86 Euro

 

Billardvereine                                                              153,39 Euro                   145,72 Euro

 

Bootshaus bis 300 qm                                                766,94 Euro                   728,60 Euro

 

Bootshaus bis 500 qm                                             1.022,58 Euro                971,45 Euro

 

Bootshaus über 500 qm                                     1.278,23 Euro             1.214,32 Euro

 

Hangar für Luftsportvereine                                              766,94 Euro                   728,60 Euro

 

Kegelbahn                                                                   255,65 Euro                   242,86 Euro

 

Kegelsportanlage im Revierpark Gysenberg             28.121,05 Euro              26.714,99 Euro

 

Krafttrainingsraumfläche                                             11,25 Euro                     10,68 Euro

 

Luftsportvereine je Flugzeug                                      511,29 Euro                   485,72 Euro

 

Reitanlage- Außenanlage                                    1.022,58 Euro                971,45 Euro

 

Reithalle (massiv)                                                       1.022,58 Euro                971,45 Euro

 

Schach-Schützenvereine mit erhebl. Belastung     1.789,52 Euro             1.700,04 Euro

 

Schach-Schützenvereine mit eigener Anlage         1.533,88 Euro             1.457,18 Euro

 

Schachvereine                                                          153,39 Euro                   145,72 Euro

 

Schützenvereine                                                        153,39 Euro                   145,72 Euro

 

Schützenvereine mit erhöhter Belastung                    306,78 Euro                   291,44 Euro

 

Steganlage                                                                  102,26 Euro                     97,14 Euro

 

Tanzvereine bzw. Abteilungen                           153,39 Euro                   145,72 Euro

 

Tennisfeld außen                                                  255,65 Euro                   242,86 Euro

 

Trainingsbeleuchtung                                              1.022,58 Euro                971,45 Euro

 

Trainingsbeleuchtung für Reitvereine                              511,29 Euro                   485,72 Euro

 

Turnhallenfläche mit schul. Nutzung                                       7,87 Euro                           7,47 Euro

 

Turnhallenfläche                                                            3,94 Euro                       3,74 Euro

 

Überdachte Tribüne je Sitzplatz                                      1,12 Euro                           1,06 Euro

 

Umkleidefläche                                                              3,94 Euro                       3,74 Euro

 

Zuschuss Sportzentrum Falkschule                            7.669,38 Euro             7.285,92 Euro

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Rechtliche Situation und Förderungspraxis:

 

Die Stadt Herne gewährt den Sportvereinen, die vereinseigene oder angemietete Sportanlagen betreiben, nach den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Herne vom 02.03.1993 (in der Fassung der Änderung vom 10.12.2002) Zuschüsse zu Unterhaltungskosten im Rahmen der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel.

 

Seit 1981 erfolgt die Bezuschussung als Festbetragsbezuschussung. Die jeweiligen Zuschüsse für die Unterhaltung von Sportanlagen werden dadurch für alle Vereine nach einheitlichen Kriterien gewährt.

 

Aus der Sicht der Verwaltung hat sich die o. g. Praxis bewährt.

 

Notwendige Änderungen der bestehenden Förderungen:

 

In diesem Jahr haben die jährlich durchgeführten Bestandserhebungen gezeigt, dass eine Anpassung der Festbeträge nötig ist.

 

Neuanträge:

 

a)                  DJK Germania Holthausen e.V.

Der Verein hat auf einem Gelände an der Sodinger Straße eine vereinseigene Sporthalle errichtet. Für den Spielbetrieb in der 2. Bundesliga waren die ehemaligen Kapazitäten in der Sporthalle der Grundschule Vellwigstraße nicht mehr ausreichend. Die neu errichtete Sporthalle umfasst eine Hallenfläche von 900 qm.

 

Da mittlerweile in dieser Sporthalle auch Teile des Schulsportes durchgeführt wird, kommt hier eine Gewährung eines Zuschusses für Turnhallenflächen mit schulischer Nutzung in Betracht. Im vorliegenden Fall werden Haushaltsmittel in Höhe von 900 qm x 7,87 Euro/je qm = 7.083,00 Euro ( neu 7,47 Euro/je qm) benötigt.

 

 

b)                  Turnverein Wanne 1885 e.V.

Der Verein nutzt neben den eigenen Sportstätten auf der vereinseigenen Sportanlage an der Plutostraße auch Sporthallenkapazitäten der Stadt Herne. Die Tanzabteilung des Vereins musste zur Durchführung Ihres Sportes weitere Räumlichkeiten anmieten. In den Jahren 2004 bis 2007 sind dem Verein folgende Aufwendungen entstanden:

 

2004:      803,50 Euro

2005:      808,50 Euro

2006:      592,00 Euro

2007:      560,00 Euro (bis September)

 

Ermittelt man aus den vier Jahreswerten einen Durchschnittsbetrag, erhält man einen Betrag in Höhe von 691,00 Euro.

 

Dieser Durchschnittsbetrag ist vergleichbar mit den Kosten, die Schach- Schützen- und Billardvereine jährlich aufwenden müssen.

 

Für diese Aufwendungen soll ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 153,39 Euro gewährt werden, ein neuer Festbetragstatbestand „Tanzsportverein  bzw. Abteilungen“ ist eingefügt worden.

 

 

Weitere Vorgehensweise:

 

Um die o.g. Finanzierungslücke zu schließen, wären zwei Modelle denkbar (aufgrund der angespannten Haushaltslage kommt eine Erhöhung der Haushaltsmittel nicht in Betracht. Vielmehr mussten in den vergangenen Jahren bereits Kürzungen bei der Gewährung von Sportfördermittel vorgenommen werden).

 

Modelle :

 

  1. Veränderungen der bestehenden Festbeträge

Die Finanzierung des Fehlbetrages kann durch maßvolle, vertretbare Veränderungen der Festbeträge erreicht werden. Hier sollen Reduzierungen der Festbeträge um ca. 5 % verwirklicht werden. Die Aufstellung der Festbetragspositionen (alt und neu mit 5 % Kürzung) ist am Anfang der Sitzungsvorlage aufgeführt.

 

  1. Streichung von einigen Festbeträgen

Die Finanzierung des Fehlbetrages könnte durch die Streichung einiger Positionen geschehen. Die Festlegung, welche Festbetragsposition hierfür in Frage kommt, wird sich schwierig gestalten. Auch könnten Vereine bei grundsätzlicher Streichung der Zuschüsse ihren Sportbetrieb nicht oder nur stark reduziert durchführen. Ebenso wäre der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.

 

 

Nach Abwägung der Möglichkeiten schlägt die Verwaltung vor, das Modell 1 zu wählen, da diese die betroffenen Sportvereine am geringsten belastet.

 

 

Zusammenfassung:

Die vorgeschlagenen Veränderungen der Festbeträge sollen der inzwischen eingetretenen Sportentwicklung Rechnung tragen.

 

Insgesamt wird die notwendige Umverteilung von Fördermitteln die Vielzahl der betroffenen Vereine nur gering belasten.

 

Die vorgeschlagene Veränderungen sind dem Stadtsportbund Herne vorgestellt worden, dieser hat sich für das Modell 1 ausgesprochen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Meinolf Nowak)

Stadtrat