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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt
Die Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) nimmt die vorgenannten Wirtschaftspläne zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.
Sachverhalt:
Zu 1:
Gemäß § 14 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages der HCR obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Laut § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung den Wirtschaftsplan so rechtzeitig auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.
Zu 2:
Gemäß § 12 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der HBG entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Laut § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung den Wirtschaftsplan so rechtzeitig auf, dass die Gesellschafterversammlung vor oder zu Beginn des Geschäftsjahres hierüber beschließen kann.
Zu 3:
Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a des Gesellschaftsvertrages der ABH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Laut § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung den Wirtschaftsplan so rechtzeitig auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.
Zu 4:
Gemäß § 13 Abs. 1 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der VVH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Laut § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung den Wirtschaftsplan so rechtzeitig auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.
Die Wirtschaftspläne sind vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt zur Kenntnisnahme zugeleitet worden.
Die Aufsichtsräte der jeweiligen Gesellschaften werden die Wirtschaftspläne in ihren Sitzungen am 19.11.2007 vorberaten.
Die Gesellschafterversammlungen sind für den 06.12.2007 terminiert.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine