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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
2008 = 10 T€ |
439.715.000.4 |
VerwHH |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Beteiligungen und
optimierte Regiebetriebe beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der
nächsten Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen
Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) wird die Weisung erteilt, den
Wirtschaftsplan 2008 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 10 Tsd. €
festzustellen.
Sachverhalt:
Die Geschäftsführung stellt lt. § 15
des Gesellschaftsvertrages der GBH so rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf,
dass der Aufsichtsrat vor Beginn des Geschäftsjahres seine Empfehlung erteilen
kann.
Für das Geschäftsjahr 2008 weist der
Wirtschaftsplan der GBH einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 10 T€ (Vorjahr:
Jahresfehlbetrag 18 T€) aus.
Der Wirtschaftsplan 2008 wurde vorab
allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt
zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Nach § 11 Abs. 6 des
Gesellschaftsvertrages hat der Aufsichtsrat alle Angelegenheiten, die der
Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung unterliegen, vorzuberaten. Der
Aufsichtsrat der Gesellschaft soll in seiner Sitzung am 16. November 2007 über
den Wirtschaftsplan 2008 der GBH einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss
fassen.
Gemäß § 14 Ziffer 11 des
Gesellschaftsvertrages der GBH stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan
fest. Der Termin der Gesellschafterversammlung stand zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung noch aus.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine