Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0668  

Betreff: Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH): Wirtschaftsplan 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmit, 24 24
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Pekovic, Andrea  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Entscheidung
22.11.2007 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

2008 = 10 T€

439.715.000.4

VerwHH

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) wird die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2008 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 10 Tsd. € festzustellen.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Geschäftsführung stellt lt. § 15 des Gesellschaftsvertrages der GBH so rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf, dass der Aufsichtsrat vor Beginn des Geschäftsjahres seine Empfehlung erteilen kann.

 

Für das Geschäftsjahr 2008 weist der Wirtschaftsplan der GBH einen Jahresfehlbetrag  in Höhe von 10 T€ (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 18 T€) aus.

 

Der Wirtschaftsplan 2008 wurde vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt zur Kenntnisnahme zugeleitet.

 

Nach § 11 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages hat der Aufsichtsrat alle Angelegenheiten, die der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung unterliegen, vorzuberaten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll in seiner Sitzung am 16. November 2007 über den Wirtschaftsplan 2008 der GBH einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss fassen.

Gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages der GBH stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Der Termin der Gesellschafterversammlung stand zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

Anlagen:

Anlagen:

Keine