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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0660  

Betreff: Zufahrtsstraße Flottmannhallen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Palme, Renate
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Strauch, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
15.11.2007 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
22.11.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

Einnahme

Grundstücksverkäufe

Ausgaben  286.000 €

615.340.650/6

 

615.950.650/2

                      X

 

                       X

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt:

 

die Planung und den Bau der Zufahrtstraße zur Erschließung des Parkplatzes der Flottmannhallen, entsprechend den Planunterlagen vom 10.08.2007 und der Baubeschreibung.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Allgemeines

 

Die derzeitige Straße dient der Erschließung der Flottmannhallen - von der Straße des Bohrhammers bis zur Parkplatzanlage. Aufgrund der wohnbaulichen Erschließung wird eine Veränderung der Linienführung erforderlich.

 

2. Begründung

 

Die damalige Mitbenutzung der Zufahrt, von der Flottmannstraße zum Veranstaltungszentrum „Flottmann-Hallen“ durch die Öffentlichkeit, führte in der Folge zu Anliegerbeschwerden und zu der Entscheidung, eine gesonderte Zufahrt von der Straße des Bohrhammers zu den Parkplätzen der Flottmann-Hallen im Vorgriff auf die spätere Erschließung des Geländes zu errichten.

 

Aufgrund der jetzt geplanten wohnbaulichen Entwicklungen an der Straße des Bohrhammers muss die Zufahrtsstraße um ca. 5,0 m in Richtung Westen verlegt werden. Sie erhält eine Gesamtquerschnittsbreite von 10,0 m und wird in einem großen Bogen in Richtung Osten auf die Stellplatzanlage der Flottmann-Hallen geführt.

 

Die Verlegung der Zufahrtsstraße erfolgt nach den planungsrechtlichen Zulassungskriterien des § 34 BauGB.

 

 

 

3. Beschreibung der Baumaßnahme

 

Leistungsumfang Straßenbau:

 

Der  Ausbau der Zufahrtstraße beginnt  an der Straße des Bohrhammers  zwischen den geplanten Wohnbebauungen mit einer Verschiebung der Achse um 5m in Richtung Westen.  Die geplante Straße führt im großen Bogen Richtung Süden und endet an den Parkplätzen der Flottmannhallen. Die Gesamtlänge der geplanten Straße beträgt ca. 210m.

 

Es ist vorgesehen die Zufahrtstraße im Trennsystem auszubauen.

 

Die Breite beträgt insgesamt 10.00m. Der Querschnitt teilt sich wie folgt auf:

 

Fahrbahn                             6,50 m

Parkstreifen, einseitig          2,00 m       

Gehweg, einseitig               1,50 m       

 

Als Oberflächenbelag erhält die Fahrbahn eine Asphaltdeckschicht, der Parkstreifen ein Betonsteinpflaster 10/20/8 cm (anthrazit), der Gehweg wird mit hellgrauem Betonsteinpflaster  10/20/8 cm ausgebaut.

 

Die Zufahrtstraße ist mit der gewählten Bauklasse 4 für die zu erwartende Verkehrsbelastung ausreichend dimensioniert.

 

Die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen des südlichen Teils der Zufahrtstraße erfolgt über eine einseitige Mulde  auf der südlichen Seite, welche dann weiter in nördliche Richtung führt. Am Ende der Mulde wird das Regenwasser in einem Schacht aufgefangen und über eine Anschlussleitung (NW 150) an den Entwässerungskanal auf der Straße des Bohrhammers angeschlossen

 

Im Parkstreifen werden insgesamt 7 Standardleuchten aufgestellt (Philips 565 203T, 70W) mit einer Mastlänge von 8m.

 

Es entstehen insgesamt ca.14 öffentliche Parkplätze für Pkw.

 

3. Sonstiges (Durchführung, Finanzierung, KAG, Bauzeit)

 

Die Maßnahme wird in 2 Bauabschnitten ausgeführt.

 

Der 1. Bauabschnitt wird zur Nutzung als Baustraße hergerichtet und provisorisch an die vorhandene Straßenführung angebunden, um somit die Baufreiheit für die Errichtung der benachbarten Wohnbaumaßnahme zu gewährleisten. Die Aufnahme der alten Straßendecke und des Unterbau  wird objektnah auf dem Flottmanngelände zwischengelagert.

 

Der 2. Bauabschnitt erfolgt nach Abschluss des Bodenabtrages im Rahmen der Sanierungsmaßnahme des Flottmanngeländes.

Der Rückbau der restlichen alten Straßenbefestigung wird nach Abschluss der Geländemodellierungsarbeiten vorgenommen.

 

Für den Straßenausbau entstehen insgesamt Baukosten in Höhe von 286.000,-€. Diese Haushaltsmittel stehen unter der Finanzposition 615.950.650./2  “ Baumaßnahmen Flottmanngelände – durch Erlöse beim Verkauf der Baugrundstücke an der Straße des Bohrhammers finanziert“ zur Verfügung.                     

 

Bei der geplanten Zufahrtstraße zu dem Parkplatzgelände der Flottmannhallen handelt es sich um eine Maßnahme, für die Erschließungsbeiträge gemäß Baugesetzbuch erhoben werden. Die Erschließungsbeiträge sind im Kaufpreis der Baugrundstücke enthalten.

 

Nach Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Herne-Mitte kann mit einem Beginn der Baumaßnahme nach dem öffentlichen Ausschreibungsverfahren zum 1. Quartal gerechnet werden. Die gesamte voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 4 Monate.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Terhoeven)

 Stadtrat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:  Übersichtsplan

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zufahrtsstraße Flottmannhallen1 (165 KB) PDF-Dokument (116 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Flottmann LP-LP 250 (297 KB)