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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
Einnahme Grundstücksverkäufe Ausgaben 286.000 € |
615.340.650/6 615.950.650/2 |
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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt:
die Planung und den Bau der Zufahrtstraße zur Erschließung des Parkplatzes der Flottmannhallen, entsprechend den Planunterlagen vom 10.08.2007 und der Baubeschreibung.
Sachverhalt:
Die derzeitige Straße dient der Erschließung der Flottmannhallen - von der Straße des Bohrhammers bis zur Parkplatzanlage. Aufgrund der wohnbaulichen Erschließung wird eine Veränderung der Linienführung erforderlich.
Die damalige
Mitbenutzung der Zufahrt, von der Flottmannstraße zum Veranstaltungszentrum
„Flottmann-Hallen“ durch die Öffentlichkeit, führte in der Folge zu
Anliegerbeschwerden und zu der Entscheidung, eine gesonderte Zufahrt von der
Straße des Bohrhammers zu den Parkplätzen der Flottmann-Hallen im Vorgriff auf
die spätere Erschließung des Geländes zu errichten.
Aufgrund der jetzt geplanten wohnbaulichen Entwicklungen an der Straße des Bohrhammers muss die Zufahrtsstraße um ca. 5,0 m in Richtung Westen verlegt werden. Sie erhält eine Gesamtquerschnittsbreite von 10,0 m und wird in einem großen Bogen in Richtung Osten auf die Stellplatzanlage der Flottmann-Hallen geführt.
Die Verlegung der Zufahrtsstraße erfolgt nach den planungsrechtlichen Zulassungskriterien des § 34 BauGB.
3. Beschreibung der Baumaßnahme
Leistungsumfang Straßenbau:
Der Ausbau der Zufahrtstraße beginnt an der Straße des Bohrhammers zwischen den geplanten Wohnbebauungen mit einer Verschiebung der Achse um 5m in Richtung Westen. Die geplante Straße führt im großen Bogen Richtung Süden und endet an den Parkplätzen der Flottmannhallen. Die Gesamtlänge der geplanten Straße beträgt ca. 210m.
Es ist vorgesehen die Zufahrtstraße im Trennsystem auszubauen.
Die Breite beträgt insgesamt 10.00m. Der Querschnitt teilt sich wie folgt auf:
Fahrbahn 6,50 m
Parkstreifen, einseitig 2,00 m
Gehweg, einseitig 1,50 m
Als Oberflächenbelag erhält die Fahrbahn eine Asphaltdeckschicht, der Parkstreifen ein Betonsteinpflaster 10/20/8 cm (anthrazit), der Gehweg wird mit hellgrauem Betonsteinpflaster 10/20/8 cm ausgebaut.
Die Zufahrtstraße ist mit der gewählten Bauklasse 4 für die zu erwartende Verkehrsbelastung ausreichend dimensioniert.
Die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen des südlichen Teils der Zufahrtstraße erfolgt über eine einseitige Mulde auf der südlichen Seite, welche dann weiter in nördliche Richtung führt. Am Ende der Mulde wird das Regenwasser in einem Schacht aufgefangen und über eine Anschlussleitung (NW 150) an den Entwässerungskanal auf der Straße des Bohrhammers angeschlossen
Im Parkstreifen werden insgesamt 7 Standardleuchten aufgestellt (Philips 565 203T, 70W) mit einer Mastlänge von 8m.
Es entstehen insgesamt ca.14 öffentliche Parkplätze für Pkw.
3. Sonstiges (Durchführung, Finanzierung, KAG, Bauzeit)
Die Maßnahme wird in 2 Bauabschnitten ausgeführt.
Der 1. Bauabschnitt wird zur Nutzung als Baustraße hergerichtet und provisorisch an die vorhandene Straßenführung angebunden, um somit die Baufreiheit für die Errichtung der benachbarten Wohnbaumaßnahme zu gewährleisten. Die Aufnahme der alten Straßendecke und des Unterbau wird objektnah auf dem Flottmanngelände zwischengelagert.
Der 2. Bauabschnitt erfolgt nach Abschluss des Bodenabtrages im Rahmen der Sanierungsmaßnahme des Flottmanngeländes.
Der Rückbau der restlichen alten Straßenbefestigung wird nach Abschluss der Geländemodellierungsarbeiten vorgenommen.
Für den Straßenausbau entstehen insgesamt Baukosten in Höhe von 286.000,-€. Diese Haushaltsmittel stehen unter der Finanzposition 615.950.650./2 “ Baumaßnahmen Flottmanngelände – durch Erlöse beim Verkauf der Baugrundstücke an der Straße des Bohrhammers finanziert“ zur Verfügung.
Bei der geplanten Zufahrtstraße zu dem Parkplatzgelände der Flottmannhallen handelt es sich um eine Maßnahme, für die Erschließungsbeiträge gemäß Baugesetzbuch erhoben werden. Die Erschließungsbeiträge sind im Kaufpreis der Baugrundstücke enthalten.
Nach Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Herne-Mitte kann mit einem Beginn der Baumaßnahme nach dem öffentlichen Ausschreibungsverfahren zum 1. Quartal gerechnet werden. Die gesamte voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 4 Monate.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlage: Übersichtsplan
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Zufahrtsstraße Flottmannhallen1 (165 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Flottmann LP-LP 250 (297 KB) |