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Vorlage - 2007/0658  

Betreff: Gewerbepark Hibernia
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Stadt Herne und LEG
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Weichmann-Jaeger
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
15.11.2007 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
21.11.2007 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
22.11.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
04.12.2007 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2007 
des Rates der Stadt beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung, den als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Herne und der LEG Stadtentwicklung GmbH & Co. KG, Dortmund abzuschließen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Auf Antrag der Stadt Herne hat die Landesentwicklungsgesellschaft NRW (LEG) mit Datum vom 11.12.1992 das Gelände der Chemischen Werke Hüls, Werk II, an der Holsterhauser Straße im Rahmen des Grundstücksfonds Ruhr erworben und in Zusammenarbeit mit der Stadt Herne zum Gewerbepark Hibernia entwickelt.

 

Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Boden- und Grundwassersanierungs-maßnahmen wurden in zwei am 09.04.1999 und 04.02.2003 für verbindlich erklärten Sanierungsplänen und ihren jeweiligen Fortschreibungen  gemäß den Bestimmungen des Bodenschutzgesetzes definiert.

 

Die Sanierungsmaßnahmen erfolgten im Wesentlichen in zwei Bereichen:

 

-                     Bodenaushub, Entsorgung und gesicherter Wiedereinbau von Böden

 

-                     Aktive und passive hydraulische Maßnahmen zum Grundwasserschutz und zur Grundwassersanierung

 

Gleichzeitig wurden durch den Sanierungsplan bestimmte Sanierungsziele vorgegeben.

 

Die Bodensanierung ist als abgeschlossen anzusehen, da die definierten Sanierungsziele erreicht wurden.

 

Anders verhält es sich bei der längerfristig angelegten Grundwassersanierung.

Eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen zum Grundwasserschutz und zur Grundwassersanierung ist durch ein entsprechendes Grundwassermonitoring sicher zu stellen. Ebenso ist der dauerhafte Betrieb von hydraulischen Maßnahmen zu gewährleisten.

Als Grundstückeigentümer und Entwicklungsträger war bislang die Landesentwicklungsgesellschaft für die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen verantwortlich.

 

Mit diesem Vertrag soll der Übergang der Verantwortlichkeiten auf die Stadt Herne verbindlich geregelt werden. Gleichzeitig werden - bezogen auf gewerbliche Bauflächen - im Wesentlichen Duldungspflichten, aber auch Haftungs- und Freistellungsfragen definiert, die sich für die Eigentümer aus der Durchführung der Grundwassersanierungsmaßnahmen ergeben.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Öffentlich-rechtlicher Vertrag Hibernia (62 KB) PDF-Dokument (32 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Anlage zum öff_rechtl Vertrag Hibernia (765 KB)