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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung, den als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Herne und der LEG Stadtentwicklung GmbH & Co. KG, Dortmund abzuschließen.
Sachverhalt:
Auf Antrag der Stadt Herne hat die Landesentwicklungsgesellschaft NRW (LEG) mit Datum vom 11.12.1992 das Gelände der Chemischen Werke Hüls, Werk II, an der Holsterhauser Straße im Rahmen des Grundstücksfonds Ruhr erworben und in Zusammenarbeit mit der Stadt Herne zum Gewerbepark Hibernia entwickelt.
Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Boden- und Grundwassersanierungs-maßnahmen wurden in zwei am 09.04.1999 und 04.02.2003 für verbindlich erklärten Sanierungsplänen und ihren jeweiligen Fortschreibungen gemäß den Bestimmungen des Bodenschutzgesetzes definiert.
Die Sanierungsmaßnahmen erfolgten im Wesentlichen in zwei Bereichen:
- Bodenaushub, Entsorgung und gesicherter Wiedereinbau von Böden
- Aktive und passive hydraulische Maßnahmen zum Grundwasserschutz und zur Grundwassersanierung
Gleichzeitig wurden durch den Sanierungsplan bestimmte Sanierungsziele vorgegeben.
Die Bodensanierung ist als abgeschlossen anzusehen, da die definierten Sanierungsziele erreicht wurden.
Anders verhält es sich bei der längerfristig angelegten Grundwassersanierung.
Eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen zum Grundwasserschutz und zur Grundwassersanierung ist durch ein entsprechendes Grundwassermonitoring sicher zu stellen. Ebenso ist der dauerhafte Betrieb von hydraulischen Maßnahmen zu gewährleisten.
Als Grundstückeigentümer und Entwicklungsträger war bislang die Landesentwicklungsgesellschaft für die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen verantwortlich.
Mit diesem Vertrag soll der Übergang der Verantwortlichkeiten auf die Stadt Herne verbindlich geregelt werden. Gleichzeitig werden - bezogen auf gewerbliche Bauflächen - im Wesentlichen Duldungspflichten, aber auch Haftungs- und Freistellungsfragen definiert, die sich für die Eigentümer aus der Durchführung der Grundwassersanierungsmaßnahmen ergeben.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
(Stadtrat)
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Öffentlich-rechtlicher Vertrag Hibernia (62 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Anlage zum öff_rechtl Vertrag Hibernia (765 KB) |