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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0598  

Betreff: Erlass der Zwanzigsten Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr HeinrichAktenzeichen:53/1
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
15.11.2007 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
04.12.2007 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2007 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

XXXXX

630.350.805.1

Vermögenshaushalt

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

a)                  die Bedarfsberechnung zu Ziffer 5 und 6 a der Aufstellung der Einheitssätze gemäß § 4 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Herne vom 20. Juli 1987, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2006 (Anlage zur Erschließungsbeitragssatzung)

hier: Zwanzigste Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung

 

und beschließt

 

b)                  die Zwanzigste Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Herne

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit der im Entwurf beiliegenden Zwanzigsten Änderungssatzung soll die Anlage der Erschließungsbeitragssatzung um die Einheitssätze für die Ausbauarten „Beleuchtung“ und „Entwässerungskanal“ für den Ausbauzeitraum (Kalenderjahr) 2008 ergänzt werden.

Nach der Rechtsprechung des OVG Münster ist eine vom Rat der Stadt gebilligte Beitrags- bzw. Gebührenbedarfsberechnung zur Ermittlung des nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG NW festzusetzenden Abgabensatzes erforderlich. Das OVG Münster geht davon aus, dass nicht nur die Festsetzung, sondern auch die ihr zugrundeliegende Ermittlung des Beitrags- bzw. Gebührensatzes Gegenstand des ortsrechtlichen Festsetzungsverfahrens sind. Deshalb bedarf es einer vom Rat gebilligten Beitrags- bzw. Gebührenbedarfsberechnung.

 

Es ist daher zunächst über die anliegende Bedarfsberechnung zu befinden, deren Bewilligung als Grundlage für die für den Ausbauzeitraum 2008 festzusetzenden Einheitssätze für „Beleuchtung“ und „Entwässerungskanal“ vorauszugehen hat, bevor diese satzungsmäßig normiert werden.

 

Die Bedarfsberechnung ist von den technischen Abteilungen des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne aufgestellt worden.

 

Der Einheitssatz für die Ausbauart „Beleuchtung“ hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,53 % auf 97,96 €/lfdm. Straßenlänge erhöht. Diese Kostensteigerung liegt hauptsächlich darin begründet, dass sich die Montage- und Fahrzeugkosten verteuert haben.

 

Bei der Ausbauart „Entwässerungskanal“ erhöhen  sich die Einheitssätze geringfügig um 1,21 % auf 97,16 € bzw. 194,32 € je lfdm. Straßenlänge. Die zur Ermittlung der vorgenannten Einheitssätze zugrundegelegten Baukosten sind aktuellen repräsentativen Kanalbaumaßnahmen des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr entnommen worden. Dabei sind die wesentlichen Kostenfaktoren (Pkt. 2 der Bedarfsberechnung) herangezogen worden.

 

Die Änderungssatzung bedarf nicht der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

(Terhoeven)

  Stadtrat

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf 20. Satzung (22 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Bedarfsberechnung (64 KB) PDF-Dokument (18 KB)