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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0562  

Betreff: Dringlichkeitsbeschluss zum Entwurf der Landesregierung NRW für eine Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Sukowski, Ivonne
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Anhörung
19.09.2007 
des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen     

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

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Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss lehnt den derzeitig vorliegenden Entwurf für ein Kinderbildungsgesetzt ab und fordert den Landtag auf, diesen nicht weiter zu beraten.

 

Die Landesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Kommunen und ihren Spitzenverbänden sowie den freien Trägern der Jugendhilfe, den Elternverbänden, Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie mit den kommunalen Landschaftsverbänden einen neuen Gesetzentwurf zu entwickeln, der den Ansprüchen an eine moderne Elementarerziehung genügt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

SPD und Grüne Fraktionen haben sich mit dem von der Landesregierung vorgelegten Entwurf für ein Kinderbildungsgesetz beschäftigt.

 

Zusammengefasst bleibt festzustellen, dass der vorgelegte Entwurf die derzeitig in den Kindertageseinrichtungen unserer Gemeinde aufgebaute Struktur einer guten Erziehungs- und Bildungspraxis zerstören würde.

 

In vielen wesentlichen Punkten entspricht er nicht den Anforderungen an eine moderne Erziehung, Bildung und Förderung im Elementarbereich unseres Bildungswesens, da

 

-          die Gruppen größer werden

-          die Elternbeiträge steigen

-          Personalstandards abgesenkt würden

-          die Arbeit in den Einrichtungen nicht mehr planbar ist

-          die Vorbereitungszeit für die Fachkräfte drastisch gekürzt werden

-          die Freistellung der Leiterinnen gekürzt, bzw. komplett gestrichen wird

-          die bewährten Mitbestimmungsrechte der Eltern eingeschränkt und auf eine bloße Beiratstätigkeit reduziert werden

-          die Qualität der Erziehungs-, Bildungs- und Förderarbeit der bisherigen Kindergartenpraxis aus finanziellen Gründen eingeschränkt würden.

-          Notwendige Finanzierungen des Landes als finanzielle Belastung auf Träger, Eltern und Kommunen abgewälzt werden.

 

Anlagen:

Anlagen: