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Sachverhalt:
Die
Verwaltung wurde durch Schulausschussbeschluss vom 19. April 2007 mit der
Prüfung beauftragt, ob und inwieweit eine Ausweitung der eigenständig durch
Schulen zu bewirtschaftenden Schulbudgets rechtlich und unter
Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten möglich und sinnvoll ist.
Betrachtungsgegenstand
der Prüfung sind hier ausschließlich Finanzmittel, die durch den Fachbereich
31/1.2 –Beschaffung- bewirtschaftet werden. Diese Finanzmittel gliedern sich in
den Bereich des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes. Zur weiteren
Transparenz soll die nachfolgende Gliederung beitragen.
Finanzmittel
31/1.2
Aufgliederung
Verwaltungs-/Vermögenshaushalt
1. Verwaltungshaushalt
1.1 Lehr- und
Unterrichtsmittel (dezentraler Schulhaushalt):
Ansätze 2007 = insg. 323.500 €
(z.B. für ADV-Zubehör, Chemikalien, Geräte für
Versuche im naturwissenschaftlichen Bereich, Werkzeuge, Materialien für den Musikunterricht,
usw.)
1.2
Schulausstattung
(zentraler Schulhaushalt):
Ansätze 2007 = insg. 173.100 €
Ausstattung, Reparatur und Wartungsarbeiten (z.B. für Reparatur von
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen, Zeugnisformulare,
Klassenbücher, Kreide, Folien für Tageslichtprojektoren u. Kopiergeräte,
Kopierpapier, Turnhallenrevision, Tafelreparaturen, Wartung und
Reparatur
von
CNC Maschinen usw., Testmaterialien)
1.3
Betriebsausgaben:
Ansatz 2007 = 72.200 €
1.3.1
Büroeinrichtung
1.3.2
Dienst- und
Schutzbekleidung
1.3.3
Geschäftsbedürfnisse
(Bürobedarf)
1.3.4
Fachliteratur, Zeitungen
etc.
1.3.5
Transport-, Fracht- und
Lagerkosten
1.3.6
Schülerzahlprognosen
1.3.7
Druckaufträge an externe
Anbieter
1.3.8
Internetauftritte der
Schulen (Mietkosten für eigene Domaine)
1.4
Instandhaltung von Kfz
Ansätze 2007 = insg. 21.900 €
1.4.1
Betriebsmittel Kfz
1.4.2
Reparaturmittel Kfz
1.5
Lernmittel-/Schulbuchbeschaffung
2. Vermögenshaushalt
2.1 Erwerb
von bewegl. Vermögen (nicht zweckgebundene Mittel)
2.2 Sondermittel
(nicht schulbezogen) für
·
Tafeln
·
Vorhänge
·
Mobiliar (Schülertische
/ -stühle)
·
etc.
2.3 Sondermittel
(konkret auf eine Schule bezogen) für
·
Exponate und Geräte für
den naturwissenschaftlichen Unterricht
·
Ausstattung von
Schulleiter- und Lehrerzimmern
·
etc.
2.4 Einrichtung von
Fachräumen
·
naturwissenschaftliche
Unterrichtsräume
·
Technikräume
·
Informatikräume
·
Medienräume
·
Schullehrküchen
·
Kunsträume
·
etc.
2.5 Einrichtungsmaßnahmen in
· Offenen Ganztagsschulen
· Ganztagshauptschulen
2.6 e-nitiative NRW
2.6.1
Erwerb von
ADV-Ausstattung
2.6.2
Erstellung von
Internetanschlüssen
2.6.3
Erstellung von
Elektroinstallationen
2.7 Erwerb
von ADV-Ausstattung aus Schulträgerschaft
2.8 Maßnahme
„Lebensraum Schule“
Die
in der Gliederung der vorgenannten Haushalte aufgeführten Punkte wurden
hinsichtlich einer möglichen Übertragbarkeit auf die Schulen überprüft.
In
Herne werden bisher erfolgreich folgende Haushaltsmittel, die alle dem
Verwaltungshaushalt zuzuordnen sind, auf die Schulgirokonten überwiesen:
Von
den unter den Ziffern 1.1 bis 1.4 aufgelisteten Ausgabearten mit einem
Gesamtvolumen von 590.700 € werden –vorbehaltlich einer 100 %-igen
Mittelfreigabe- den Schulen im Haushaltsjahr 2007 = 335.400 €, das sind rd. 57
%, zur eigenständigen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen die
Mittel der Haushaltsstellen „Bonus Lernmittel“ mit dem bereits genannten
Gesamtvolumen in Höhe von 121.100 €, die allerdings um die Mittel gekürzt
werden müssen, die für die Übernahme der Elternanteile für Lernmittel für
Arbeitslosengeld-II-Empfänger etc. erforderlich sind.
Die bereits erwähnte Prüfung hat ergeben, dass neben den bereits
auf die Schulen übertragenen Finanzmitteln im Bereich des Verwaltungshaushaltes
allenfalls die Möglichkeit gesehen wird, den Schulen einen noch zu bestimmenden
finanziellen Anteil aus dem Bereich „Geschäftsbedürfnisse / Bürobedarf
(Verwaltungshaushalt, Pkt. 1.3.3) zu übertragen. Hier könnte konkreter Bedarf
in diesem Bereich schneller und flexibler durch Selbstbeschaffung seitens der Schulen gedeckt werden.
Eine
denkbare Alternative zum bisherigen Beschaffungsverfahren von Kopierpapier (jährl. Volumen ca. 42.000,-- €) könnte
eine Kontingentierung der entsprechenden Mittel sein. Jeder Schule würde ein
Mittelkontingent für die Beschaffung von Kopierpapier zugeordnet. Dazu würden
im Fachbereich Schule und Weiterbildung Konten für jede Schule eingerichtet.
Jeder Schule steht es dann frei, einen -noch zu bestimmenden- Ansatz für die
Beschaffung von Kopierpapier voll auszuschöpfen oder durch unterschreiten
dieses Ansatzes sich den Restbetrag auf das Schulkonto überweisen zu lassen.
Die reine Beschaffungsabwicklung für das Kopierpapier soll in Händen des
Fachbereiches verbleiben, da durch das Gesamtvolumen der Beschaffung
wirtschaftlichere Ergebnisse gegenüber einer Einzelbeschaffung zu erzielen
sind.
Weitere
Möglichkeiten zur Übertragung von Finanzmitteln im Verwaltungshaushalt werden
derzeit nicht gesehen. Die Mittel der verbleibenden Bereiche werden einerseits
nicht gezielt für eine Schule eingesetzt, sondern bedarfsorientiert genutzt,
andererseits werden sie im Bereich sog. Volumenbeschaffungen eingesetzt, um
wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen, an denen alle Schulen partizipieren.
Aufgrund
seiner Bedeutung soll nachfolgend auf den ebenfalls zum Verwaltungshaushalt
gehörenden Bereich der Lernmittel-/Schulbuchbeschaffung (Verwaltungshaushalt, Pkt.
1.5) noch gesondert eingegangen werden.
Die durch einen Erlass des Innenministeriums
geschaffene Möglichkeit, das Schulbuchvergabeverfahren auf die Schulen zu
übertragen, wird vom FB Schule und Weiterbildung, wie auch von der überwiegenden
Mehrzahl (22 von 25 Kommunen) der vom Städtetag befragten Städte, kritisch
gesehen und daher nicht angewandt. Die einzelne Schule als selbständige
Vergabestelle würde den Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung nicht
überschreiten. Es ist jedoch zu beachten, dass die EU-Kommission auch unterhalb
der vergaberechtlichen Schwellenwerte aus dem im EU-Vertrag enthaltenen
Diskriminierungsverbot das Gebot einer transparenten
Vergabeverfahrensdurchführung ableitet. Daher wird in dem Erlass die dringende
Empfehlung ausgesprochen, für die Vergabe von Schulbuchlieferungen unterhalb
des Schwellenwertes die Durchführung formaler Ausschreibungsverfahren
(Beschränkte bzw. Öffentliche Ausschreibung) unter Zugrundelegung der
Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) anzuwenden.
Nach der aktuellen Dienstanweisung über das
Vergabewesen bei der Stadt Herne ist bei einer Auftragssumme von über 10.000
EUR für den VOL-Bereich eine „Beschränkte Ausschreibung“, bei einer solchen
über 50.000 EUR eine „Öffentliche Ausschreibung“ durchzuführen. Ausgehend von
den zu erwartenden Auftragswerten für Schulbücher aufgrund der Bestellungen der
Vorjahre müssten bei einer Schulbuchbeschaffung durch die Schulen einige,
wenige Grundschulen, ca. die Hälfte der Hauptschulen, alle Realschulen und
Gymnasien, ein Berufskolleg und zwei Gesamtschulen eine „Beschränkte
Ausschreibung“ durchführen. Für ein weiteres Berufskolleg sowie eine
Gesamtschule würde eine „Öffentliche Ausschreibung“ in Betracht gekommen. Das
für die Durchführung und Auswertung der formellen Ausschreibungsverfahren
notwendige, umfangreiche Fachwissen können die Schulen aber nicht vorhalten.
Außerdem spielt der finanzielle Aspekt eine
wesentliche Rolle. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ist garantiert,
dass auf die gebundenen Buchpreise ein Rabattsatz von 15 % gewährt wird. Soweit
Schulbücher von den Schulen im Rahmen eigener Budgets angeschafft werden, ist
stattdessen nach dem Buchpreisbindungsgesetz ein genereller Nachlass von 12 %
für alle Sammelbestellungen zu gewähren. Es ist zumindest fraglich, ob eine
Haushaltssicherungsgemeinde wie Herne auf einen höheren Rabattsatz verzichten
kann / darf. Des weiteren ist der Grundsatz des § 75
GO NW, welcher das Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung
regelt, einzuhalten. Die Minderrabatte würden zu Mehrkosten von
insgesamt rd. 17.000 € führen.
Die Übertragung von Finanzmitteln durch den
Schulträger an die Schulen ist im Schulgesetz NRW, § 95, geregelt. In den
Erläuterungen zum § 95 räumt der Gesetzgeber dem Schulträger die Möglichkeit
ein, den Schulen mittels einzurichtender Girokonten Haushaltsmittel des Verwaltungshaushaltes zu übertragen sowie die Voraussetzungen für die
selbständige Bewirtschaftung dieser Gelder zu schaffen.
Eine Übertragung von Finanzmitteln des
Vermögenshaushaltes ist nach diesen Erläuterungen nicht vorgesehen.
Da die rechtlichen Voraussetzungen für eine
Mittelübertragung aus dem Bereich des Vermögenshaushaltes somit nicht gegeben
sind, ist eine Prüfung nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten zum gegenwärtigen
Zeitpunkt entbehrlich.
Dennoch sollte auf eine Formulierung des
Prüfauftrags eingegangen werden. Neben der Frage, ob es rechtlich möglich und
auch zweckmäßig sei, weitere Finanzmittel im Rahmen sog. Schulbudgets an die Schulen
zu transferieren, beinhaltet der Prüfauftrag in seiner Begründung auch die
Aussage, dass die Ausstattung der Schulen mit größeren, eigenständig zu
bewirtschaftenden Schulbudgets auch zu einer Beschleunigung bei der Beschaffung
führe.
Dieser Auffassung wäre nur dann zuzustimmen, wenn
sich die Vergaberichtlinien und Beschaffungskriterien gravierend verändern
würden. Die Schulen unterliegen als selbständige Vergabestellen denselben
vergaberechtlichen Bestimmungen wie die Stadt. Entgegen der nicht selten an
Schulen anzutreffenden Meinung, der Fachbereich könne den Haushaltsansatz,
beispielsweise bei der Einrichtung eines Informatikraumes, einer Fachfirma
übertragen und diese liefert und installiert dann einen zuvor konkretisierten
Bedarf, entspricht nicht der Realität. Ein solcher Beschaffungsvorgang ist in
der Regel weitaus komplexer als er sich von außen darstellt. So sind im Vorfeld
der eigentlichen Beschaffungstätigkeit Sitzungsvorlagen zu erstellen und die
bürgerschaftlichen Gremien zu beteiligen. Es ist zu prüfen, ob gleichartige
Maßnahmen, die in anderen Haushaltsstellen veranschlagt sind, aus
wirtschaftlichen Gründen gebündelt werden müssen. Häufig geht eine
Einrichtungsmaßnahme auch mit baulichen Veränderungen einher, die mit dem
zuständigen Fachbereich (Gebäudemanagement) zu koordinieren sind.
Es folgt die Erstellung der Leistungsbeschreibung
der zu beschaffenden Güter, die letztendlich Bestandteil der Ausschreibungs-
und Vergabeunterlagen wird. Verfahrensweisen, die hier zwingend beachtet werden
müssen, sind in der als Anlage beigefügten Inhaltsangabe der Dienstanweisung
über das Vergabewesen bei der Stadt Herne sowie in der maßgebenden VOL/A
festgelegt. Außerdem sind verschiedene Fristen (Laufzeiten der Ausschreibung,
Abgabefristen, Zuschlagsfristen, Lieferzeiten) zu beachten. Die Abwicklung
größerer Maßnahmen erfordert, auch wenn die zur Realisierung notwendigen
Finanzmittel rechtzeitig zur Verfügung stehen, einen nicht zu unterschätzenden
Zeitaufwand und detailliertes Fachwissen, das der überwiegende Teil der Schulen
im Rahmen der zeitlichen Ressourcen nicht vorhalten kann.
Die
wünschenswerte Weiterentwicklung der Selbständigkeit der Schulen durch eine
mögliche Übertragung von zusätzlichen Haushaltsmitteln in nennenswertem Umfang
zur eigenständigen Bewirtschaftung würde eine stärkere zeitliche Belastung der
in den Schulen damit beauftragten Personen mit sich bringen. Ungeachtet der
Verantwortlichkeit der Schulleitungen für den sachgerechte Einsatz der Mittel
stellt sich die Frage, wem in den Schulen die dann ausgeweitete Beschaffung
sowie die Kassen- und Buchführung
obliegt. Nicht auszuschließen ist, dass die Schulleitungen auf zu wenig
Verwaltungsstunden, die für die zusätzlichen Tätigkeiten nicht ausreichen,
verweisen. Lehrer/innen könnten sich auf den Vorrang ihrer pädagogischen
Aufgaben berufen; Schulsekretärinnen auf die Wahrnehmung höher qualifizierter
Aufgaben, die mit einer höheren Eingruppierung verbunden sein müsste.
Forderungen nach zusätzlichen Arbeitsstunden für Sekretärinnen sind wahrscheinlich.
Bereits
im Jahr 1997 wurde seitens des Schulverwaltungsamtes mittels einer Umfrage an
alle Schulen abgefragt, ob diese einer Ausweitung des schulischen Budgets
positiv gegenüber stehen oder darin eher eine nicht zu bewältigende personelle Belastung
sehen. Als Ergebnis konnte eine positive Bewertung der 1994 eingeführten
dezentralen Ressourcenverwaltung durch die Schulen festgestellt werden.
Verschiedene Schulen (insbesondere Grund- und Förderschulen) wiesen aber auch
auf den Verwaltungsmehraufwand hin, der die personellen Möglichkeiten
übersteigen würde. Dennoch sprach sich die Mehrzahl der weiterführenden Schulen
grundsätzlich für eine Erweiterung der Ressourcenverantwortung aus,
d.h., unter der Voraussetzung einer personellen Entlastung durch den
Schulträger würde eine Ausweitung des Schulbudgets begrüßt. Zur Schaffung eines
personellen Ausgleichs für die Mehrarbeit wurde beispielsweise an eine tägliche
Anwesenheit einer Schulsekretärin gedacht.
Obwohl
die o.a. Umfrage zeitlich weit zurückliegt, geht der Fachbereich Schule und
Weiterbildung davon aus, dass sich die damals herauskristallisierten
Einschätzungen der Schulleitungen im wesentlichen nicht verändert haben
dürften.
Im
Zusammenhang mit dem Prüfauftrag, ob und ggf. welche Haushaltsmittel den
Schulen zusätzlich zur selbständigen Bewirtschaftung überlassen werden können,
ist darauf hinzuweisen, dass mit der Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) zum 01. Januar 2009 ein finanzrechtlicher Rahmen auf
Basis der kaufmännischen Buchführung für die Mittelbewirtschaftung gegeben sein
wird. Welche Folgen / Veränderungen die Abschaffung der kameralistischen
Haushaltswirtschaft auf die selbständige Mittelbewirtschaftung durch die
Schulen haben wird, ist nach derzeitigem Informationsstand von hier aus nicht
einzuschätzen. Nach Auffassung der Verwaltung sollte wegen der anstehenden
Neuerungen zunächst eine angemessene Zurückhaltung hinsichtlich der
zusätzlichen Übertragung von Haushaltsmitteln in den Verantwortungsbereich der
Schulen geübt werden.
Zusammenfassend
ist seitens des Fachbereiches Schule und Weiterbildung zu vermerken, dass
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage - Schulausschuss 20.09.2007 (27 KB) | ![]() |