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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, wie weit den Anliegern im Stadtteil Bickern, die im Zuge der Bauarbeiten Teilstücke einzelner Straßen lange Zeit nicht nutzen konnten, eine Kostenerstattung für bereits bezahlte oder noch zu zahlende Straßenreinigungsgebühren gewährt werden kann.
Begründung:
Im Rahmen der langwierigen Bauarbeiten im Ortsteil Bickern konnten große Teilstücke einzelner Straßen – wie zuletzt die Bickernstraße – weder befahren noch sonst wie genutzt werden. Der Zustand der Geh- und Fahrwege war der Stadtverwaltung lange bekannt. Trotz der tatsächlichen Nichtnutzbarkeit durch die Anlieger mussten Straßenreinigungsgebühren gezahlt werden.