Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0277  

Betreff: Baumaßnahmen im Stadtteil Bickern
- Antrag der SPD-Fraktion vom 25.04.2007 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Bezirk
Verfasser:SPD-Fraktion
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:AöR Entsorgung Herne
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd  FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Wanne Entscheidung
08.05.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, wie weit den Anliegern im Stadtteil Bickern, die im Zuge der Bauarbeiten Teilstücke einzelner Straßen lange Zeit nicht nutzen konnten, eine Kostenerstattung für bereits bezahlte oder noch zu zahlende Straßenreinigungsgebühren gewährt werden kann.

Begründung:

Begründung:

 

Im Rahmen der langwierigen Bauarbeiten im Ortsteil Bickern konnten große Teilstücke einzelner Straßen – wie zuletzt die Bickernstraße – weder befahren noch sonst wie genutzt werden. Der Zustand der Geh- und Fahrwege war der Stadtverwaltung lange bekannt. Trotz der tatsächlichen Nichtnutzbarkeit durch die Anlieger mussten Straßenreinigungsgebühren  gezahlt werden.