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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0226  

Betreff: Vertragsverlängerung Verbraucherberatung Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Nobert, 2325
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
02.05.2007 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
15.05.2007 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
05.06.2007 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

./. 69.699,00

1.120.718.100/7

Verwaltungshaushalt

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verbrauchberatung Herne besteht bereits seit 28 Jahren. In dieser Zeit wurden die Leistungen der Verbraucherberatung von sehr vielen Herner Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen. Die Arbeit der Verbraucherberatung, insbesondere die Beratung der Bürgerinnen und Bürger auf den Gebieten Produktberatung, Rechtsberatung und Rechtsvertretung, Energieberatung, Versicherungsberatung, Mietrechtsberatung, gesunde Ernährung wird ausdrücklich begrüßt.

 

Der Vertrag mit der Verbraucherberatung wurde zuletzt für die Zeit vom 1.1.2005 bis 31.12.2007 geschlossen. Eine dreijährige Laufzeit des Vertrages hat sich bewährt, da hierdurch genügend Planungssicherheit für die Verbraucherberatung und hinreichend Dispositionsfreiheit für die Stadt besteht. Weiterhin wird der Verwaltungsaufwand für jährliche Vertragsverhandlungen vermieden. Deshalb soll die Vertragsverlängerung erneut für drei Jahre vorgenommen werden, nämlich für die Zeit vom 1.1.2008 bis 31.12.2010.

 

Die Stadt Herne beteiligt sich mit einem Festbetrag von 69.699,00 € an den laufenden Kosten der VB. Dieser Betrag entspricht ca. 50% der laufenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten. Die restlichen 50% werden aus Mitteln des Landes finanziert.

 

Für das Jahr 2007 war zuletzt ein Betrag von 71.795,00 € vereinbart worden. Bei  einer Fortschreibung der zuletzt vorgesehenen jährlichen Erhöhung um 3% wäre der Betrag für 2008 auf 73.948,85 € angestiegen. Durch die Vereinbarung des Festbetrages von 69.699,00 € kann der Zuschuss verringert werden und es werden auch für 2009 und 2010 keine weiteren Erhöhungen vorgenommen.

 

Für den Fall, dass infolge einer erheblichen Verschlechterung der Haushaltslage aufsichtsbehördliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Erfüllung des Vertrages insgesamt unmöglich machen, wird ein außerordentliches Kündigungsrecht vereinbart. Das gleiche gilt, wenn Landesmittel nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Regelungen über die Anmietung der städt. Räumlichkeiten im Hause Freiligrathstr. 12 bleiben bestehen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Terhoeven)