|
|
Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx |
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx |
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx |
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Fortführung des ÖPNV – Nachtverkehrsangebotes mit den Nachtexpresslinien (NE-Linien) NE 31, NE 32, NE 33, NE 34 im Stadtgebiet Herne ohne die Sicherstellung des nächtlichen Bedienungsangebotes bei extremen winterlichen Wetterbedingungen.
Sachverhalt:
1. Veranlassung und Beschreibung der Maßnahme
Mit Datum vom 07.11.2006 hat der Rat der Stadt Herne die 1. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) für die Stadt Herne beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil des neuen NVP ist die Entwicklung eines Bedienungskonzeptes für den Nachtverkehr.
Im Dezember 2005 wurde im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ein neues Konzept für nächtliche Verkehrsangebote umgesetzt. Es gründet auf erweiterte Fahrtenangebote im SPNV und sieht auf lokaler Ebene verbesserte Verknüpfungen mit dem kommunalen ÖPNV vor. In diesem Zuge wurden bestehende Nachtverkehre in einzelnen Städten modifiziert. Die neuen Angebote sollten bis zum Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft hinreichend etabliert sein. Dies wurde auch im Raum Herne zum Anlass genommen, ein entsprechendes Verkehrsangebot im Probebetrieb einzurichten.
In Absprache mit der Stadt Herne als zuständige Aufgabenträgerin des ÖPNV, hat das Verkehrsunternehmen Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) noch vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft ein Nachtverkehrsangebot im Probebetrieb am 02.06.2006 aufgenommen. Das Angebot ist auf die Wochenenden – Ausnahme war der Zeitraum der Fußball-WM (alle Tage) - beschränkt.
Der hier im Probebetrieb angebotene Nachtverkehr entspricht dem in der 1. Fortschreibung des NVP beschriebenen Bedienungskonzept und sieht Angebote zwischen 0.00 Uhr und 4.00 Uhr vor. Wege in dieser Zeit dienen vornehmlich der Heimfahrt, d.h. wechselseitige Beziehungen zwischen den Stadtteilen bzw. einzelnen Haltestellen im Linienverlauf sind zumeist nicht oder nur in geringem Umfang vorhanden. In der Regel sind deshalb Linien im Einrichtungsverkehr ausreichend, die potentiell aufkommensstarke Standorte anbinden und hieran anschließend die Wohnorte in allen Stadtteilen erschließen. Da der Nachtverkehr insbesondere der Zielgruppe jugendlicher Fahrgäste im Freizeitverkehr dient (z.B. Heimfahrten nach einem Discobesuch), werden längere Reisezeiten zugunsten einer besseren Flächenerschließung akzeptiert.
Das Konzept für den Nachtverkehr greift die im Verkehrsverbund etablierte Produktlinie „Nacht-Express“ (NE) auf. Bei der Konzeption der Linienführungen ermöglicht die Abkehr von den im Tagesverkehr üblichen offenen, das heißt zwischen zwei Endpunkten verkehrenden Linien und die Hinwendung zu ringförmigen Linien einen in wirtschaftlicher Hinsicht optimierten Fahrzeug- und Personaleinsatz bei gleichzeitig hoher Erschließungswirkung.
Für einen erstmaligen Aufbau eines solchen Netzes in Herne wurden im Probebetrieb vier Linien eingesetzt. Die hier gewählte Linienbezeichnung lehnt sich an den Nachtverkehr der Linie (NE) U 35 an.
ZOB – Sodingen – Holthausen – Börnig – Horsthausen Süd – ZOB
ZOB – Horsthausen Nord – Schleusenweg – ZOB – Siedlung Constantin – Herne Süd – ZOB
ZOB – Holsterhausen – Eickel Nord – Wanne-Eickel Hbf – Baukau – ZOB
Wanne-Eickel Hbf – Bickern – Röhlinghausen – Eickel Süd – Wanne-Eickel Hbf – Wanne Nord – Unser Fritz – Wanne-Eickel Hbf
Die genauen Streckenverläufe und Liniendaten sind den entsprechenden Anlagen dieser Beschlussvorlage zu entnehmen.
An Strecken, die von Linienwegen des Tagesverkehres abweichen, wurden ergänzende Haltestellen eingerichtet und die Ausstattungsqualität dabei dem vornehmlichen Zweck des Ausstiegs angepasst. Die Haltestellenschilder entsprechen dem im Taktverkehr üblichen Standart; auf die Ausstattung mit Wartehallen konnte dort verzichtet werden. Die Haltestellenstandorte befinden sich an befestigten Fußwegen und sind hinreichend beleuchtet.
Zur Anschlussaufnahme an die Stadtbahn bzw. an den SPNV erfolgen stündliche Abfahrten der NE-Linien 31 bis 33 am Bahnhof Herne. Dieser Sternverkehr wird ergänzt durch Fahrten der Linie NE 5 nach Recklinghausen. Am Hauptbahnhof Wanne-Eickel verkehren die Linien NE 33 und NE 34 nahezu zeitgleich. Hierdurch werden gegenseitige Anschlüsse ermöglicht.
Die Abfahrten der Nacht-Express-Linien am ZOB sind an die Ankünfte der Stadtbahn bzw. der SPNV-Linien ausgerichtet. In der Anschlussgestaltung wurde die Priorität auf die stark ausgeprägte Verkehrsbeziehung zwischen Bochum und Herne gelegt.
2. Wirtschaftliche Betrachtung
Im Probebetrieb verkehren die Nacht-Express-Linien in den Nächten vor Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Hieraus ergeben sich jährlich etwa 110 Betriebstage. Die stündliche Bedienung der vier Nacht-Express-Linien erfordert den Einsatz von vier Fahrzeugen. Der Fahrbetrieb schließt sich unmittelbar an den Tagesverkehr an und endet gegen 4.00 Uhr.
Der Betrieb von Nacht-Express-Linien im Verbund mit den bestehenden Verkehren anderer Aufgabenträger muss in erster Linie als ergänzender Baustein zur Steigerung der Angebotsqualität im kommunalen ÖPNV verstanden werden. Fahrgäste werden zunächst vorzugsweise aus dem Bereich der Stammkunden gewonnen werden, daher ist die Ergiebigkeit dieser Angebotsverbesserung hinsichtlich der Einnahmen als nur gering zu bewerten. Auch mit der langfristig erreichbaren Gewinnung neuer Potentiale dürfen keine deutlichen Ertragssteigerungen erwartet werden.
3. Erfahrungen aus dem Probebetrieb zum
Bedienungskonzept Nachtverkehr
Nach Aussage des anbietenden Verkehrsunternehmens Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH sind die Erfahrungen zum Bedienungskonzept Nachtverkehr im Stadtgebiet Herne überwiegend positiv. Wie nicht anders zu erwarten, schwankt die Inanspruchnahme der verschiedenen NE Linien teilweise erheblich. Außerhalb besonderer Veranstaltungen werden die Linien NE 31 und NE 33 am stärksten genutzt. Insgesamt kann eine positive Nachfrageentwicklung aller NE-Linien verzeichnet werden. Wünsche zu Linienweg- oder Fahrplanänderungen liegen bis dato nicht vor.
4. Winterdienst im Rahmen des
Bedienungskonzeptes Nachtverkehr
Im Rahmen des Probebetriebes zum Bedienungskonzept Nachtverkehr wurde auch der Aspekt der Aufrechterhaltung des Fahrbetriebes bei extremen winterlichen Wetterbedingungen betrachtet.
Eine Teilbetrachtung bezog sich hier auf einen Beschlusses des früheren Bau- und Grundstücksausschusses der Stadt Herne vom 20.02.1958, nachdem bis heute die Waldstraße bei ausreichendem Schneefall als Rodelbahn freigegeben werden kann. Dies bedingt im Fall einer Sperrung der Waldstraße die Umleitung der Linie NE 32 über die Wiescherstraße – Hölkeskampring - Altenhöfener Straße – Bergstraße. In diesen Ausnahmefällen wäre eine befristete Angebotsänderung der Linienführung durch die Fahrgäste hinzunehmen. Die Einhaltung der stündlichen Umlaufzeiten bliebe, trotz verlängertem Fahrweg, gewährleistet.
In einer weitere Teilbetrachtung wurde die Sicherstellung des Fahrbetriebes aller NE-Linien bei extremen winterlichen Wetterbedingungen in Bezug auf Linienwege außerhalb des Tagesverkehrs (zusätzliche Streuwege) und der notwendigen Änderung der Streuzeiten diskutiert. Die Längen der einzelnen NE-Linienfahrwege außerhalb des Tagesverkehrs sind in der Anlage beigefügt.
Das anbietende Verkehrsunternehmen HCR schlägt vor, dass in der kalten Jahreszeit ein Bereitschaftsdienst eingerichtet wird und im Falle eines Wintereinbruches die Streufahrzeuge von entsorgung herne während der gesamten Nacht das Streckennetz der Nachtlinien abstreuen.
Aus Sicht von entsorgung herne ergeben sich hierdurch insbesondere in gebühren- und arbeitsrechtlicher Hinsicht Probleme. Grundsätzlich gelten hier die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes sowie der VO Nr. 3820/85 für Fahrzeuge der Abfallentsorgung, und der Straßenbauämter sowie der TVÖD. Danach sind bis zu 10 Stunden Arbeitszeit möglich, bei entsprechendem Ausgleich. Ein zusammenhängender Block von mind. 9 Stunden Ruhezeit ist vor einer erneuten Arbeitsaufnahme unverrückbar einzuhalten.
Die heutige Organisation der Winterdienstbereitschaft ist darauf abgestellt, dass bei starkem Wintereinbruch der Räum- und Streudienst seine Aufgaben bis zum Beginn des morgendlichen Berufsverkehrs erledigt hat. Daher beginnt der Einsatz gegen 4.00 Uhr morgens. Die davor liegende Ruhezeit lässt einen Einsatz für den Busnachtverkehr (Streuen von ca. 22.oo Uhr bis 2.00 Uhr) nicht zu, es sei denn, es werden weitere Mitarbeiter in Bereitschaft gesetzt.
Um eine nicht zulässige Dauerbereitschaft zu vermeiden, sind bereits heute sieben Fahrer im wöchentlichen Wechsel für die Großstreufahrzeuge und 6 Fahrer für die Kleinstreufahrzeuge und Handkolonnen im Einsatz. Über mehr Fahrer verfügt die Einheit Straßenreinigung nicht. Es könnten nur Fahrer aus anderen Betriebsbereichen zum Einsatz kommen. Diese Mitarbeiter, beispielsweise Fahrer der Abfallentsorgungsfahrzeuge, treten aber morgens um 7.00 Uhr ihren regulären Dienst an. Auch hier müssen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (Arbeits-/Ruhezeiten) eingehalten werden.
Mit dem bisherigen Fahrerstamm kann ein Winterdienst nach den Vorstellungen des Busbetreibers nicht geleistet werden. Wenn also ein Winterdienst in der Form gewünscht wird, dass die Strecken der Streustufe 1 und die zusätzlichen Straßen auch nachts abgestreut werden, müssten zusätzliche Fahrer verpflichtet werden.
Gebührenrechtlich ist es mehr als fraglich, ob die Kosten eines solchen Winterdienstes in die Gebühren für die StR eingerechnet werden dürfen. Das Gesetz geht davon aus, dass eine Gemeinde einen Winterdienst nur in der Zeit zu leisten hat, in der der Hauptverkehr fließt. Und das ist nach gängiger Meinung zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr, maximal 22.00 Uhr. Für die Abdeckung dieser Zeiten wird bereits um 4.00 Uhr mit dem Streuen begonnen (damit um 7.00 Uhr die Straßen „frei“ sind). Und auch hier wird die Problematik des Arbeitszeitgesetzes klar, wenn man von einem Extremfall ausgeht und es bis weit in den Nachmittag hinein zu Einsätzen kommen sollte.
Die Nachtlinien befahren nach dem vorliegenden Plan neben den vorhandenen Strecken zusätzliche Straßen. Hier müssten einige Straße ganz neu in die Streustufe 1 aufgenommen werden, obwohl sie ansonsten überhaupt nicht in die Kategorie der Streustufe 1 hineingehören. Hier die anliegenden Grundstückseigentümer mit den Kosten zu belasten erscheint besonders fraglich.
Eine Kostenaufstellung der entsorgung herne für einen entsprechenden Winterstreudienst ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Auf Grund des unverhältnismäßig hohen Kostenaufwandes schlägt die Stadt Herne als Aufgabenträgerin des ÖPNV vor, auf eine Sicherstellung des nächtlichen Bedienungsangebotes bei extremen winterlichen Wetterbedingungen zu verzichten und das Risiko eines Bedienungsausfalles zu tragen.
5. Umsetzung der Maßnahme
Das beteiligte
Verkehrsunternehmen HCR kann den derzeitigen Probebetrieb zum Bedienungskonzept
Nachtverkehr übergangslos als festen Bestandteil des ÖPNV Angebotes in Herne
weiterführen.
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Linie_NE_31 (14 KB) | ||||
2 | öffentlich | Linie_NE_32 (16 KB) | ||||
3 | öffentlich | Linie_NE_33 (16 KB) | ||||
4 | öffentlich | Linie_NE_34 (15 KB) | ||||
5 | öffentlich | NE 31 Streckenverlauf (961 KB) | (414 KB) | |||
6 | öffentlich | NE 32 Streckenverlauf (1075 KB) | (480 KB) | |||
7 | öffentlich | NE 33 Streckenverlauf (1209 KB) | (539 KB) | |||
8 | öffentlich | NE 34 Streckenverlauf (1075 KB) | (522 KB) |