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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung gibt die
Bürgerbeteiligung zur Öffnung der Fußgängerzone Hauptstraße zwischen
Claudius-/Parkstraße und Lortzing-/Kolpingstraße für den Fahrzeugverkehr frei.
Sachverhalt:
1. Allgemeines
Im Zuge der Umsetzung des 1996 erstellten
Einzelhandelsgutachtens wurde der nördliche Teil der Fußgängerzone in Wanne
(Hauptstraße) von 1999 bis 2000 zwischen der Claudius-/Parkstraße und der
Lortzing-/Kolpingstraße umgestaltet und u.a. mit Bäumen, neuen Leuchten und
Bänken sowie teilweise - insbesondere im Mittelbereich - mit neuem
Pflasterbelag versehen. Die Umgestaltung war der erste Schritt einer dreistufig
konzipierten Maßnahme zur Stärkung des Einzelhandels in diesem Abschnitt.
An der Finanzierung der Umgestaltung im Zuge der ersten Stufe
haben sich die Eigentümer der anliegenden Grundstücke beteiligt. In den
entsprechenden Verträgen wurde gemeinsam vereinbart, dass die Umsetzung der
zweiten und dritten Stufe von der Entwicklung der Ladenleerstandsquote abhängig
sei. Im März 2002 waren die Ladenleerstände von fünf auf zwei zurückgegangen.
Gleichzeitig hatten die Hauseigentümer dieses Abschnitts mit Hinweis auf die
Wünsche ihrer Mieter eine Öffnung des Straßenabschnitts für den Fahrzeugverkehr
abgelehnt. Ein Teil des Einzelhandels hingegen hatte eine solche Öffnung zur
Belebung der Hauptstraße - auch in dem südlich angrenzenden Teil - gewünscht.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat der Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 11.09.2002 beschlossen, den
Status der Hauptstraße als Fußgängerzone in dem betroffenen Abschnitt
beizubehalten (Beschlussvorlage 2002/679). Auf die Umsetzung der zweiten und
dritten Stufe wurde somit verzichtet.
2. Begründung
Angesichts aktuell wieder steigender Ladenleerstände in der
Fußgängerzone in Wanne, von der insbesondere die Randbereiche im Norden und im
Süden betroffen sind, schlägt das städtebauliche Entwicklungskonzept für das
Stadtumbaugebiet Wanne-Mitte (beschlossen vom Rat der Stadt in seiner Sitzung
am 19.09.2006, Beschlussvorlage 2006/0464) vor, den Einzelhandels- und
Dienstleistungsstandort auf den städtebaulich attraktivsten und derzeit gut
funktionierenden Bereich zu konzentrieren. Dadurch können Maßnahmen zur
Aufwertung räumlich kanalisiert und zielgerichtet eingesetzt werden.
Zur Unterstützung dieser Konzentrationswirkung soll die
Fußgängerzone auf den Bereich zwischen Am Buschmannshof und
Claudius-/Parkstraße verkürzt werden.
Zur Durchführung der Maßnahme ist - insbesondere vor dem
Hintergrund der gemeinsam mit dem Einzelhandel und den Grundstückseigentümern
entwickelten Umsetzung der ersten Gestaltungsstufe - eine intensive -
Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Hierzu soll im Rahmen einer Sondersitzung der
Bezirksvertretung Wanne am 17.04.2007 eine Information der Betroffenen Anlieger
erfolgen. Die Einladung der Grundstückseigentümer erfolgt in schriftlicher Form
und über Nutzung der kommunalen Medien (Presse und Radio). Die im Rahmen der
Bürgerbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden soweit möglich
in das Konzept aufgenommen und anschließend den bürgerschaftlichen Gremien zur
abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
2.1 Beschreibung der geplanten Maßnahmen
Die Konzeptplanung sieht bei Öffnung des vg. Straßenabschnitts
für den Fahrzeugverkehr grundsätzlich die Einrichtung eines
"Verkehrsberuhigten Bereichs (VZ 325/326 StVO)" vor. Die Befahrung
des Straßenabschnitts soll im Einrichtungsverkehr, wie bereits heute zu den
Lieferzeiten, von Süd nach Nord, in Richtung Lortzing-/Kolpingstraße erfolgen.
Die Aufteilung der Verkehrsfläche orientiert sich im
Wesentlichen an die bestehende Möblierung, Beleuchtung und Begrünung sowie an
die neu angelegten Pflasterflächen. Aufgrund der zunächst nur provisorischen
Öffnung für den Fahrzeugverkehr erfolgt der Umbau zunächst in wirtschaftlich
vertretbarer Bauweise mit einer farblichen Abmarkierung der für den Kfz-Verkehr
befahrbaren Flächen.
Parken
Da in "Verkehrsberuhigten Bereichen" das Parken zu
regeln ist, müssen Stellplatzflächen gesondert ausgewiesen und sich deutlich
von der übrigen Verkehrsfläche abheben. Die Stellplätze werden daher gesondert
abmarkiert. Für die Anordnung der Stellplätze im Straßenabschnitt hat die
Verwaltung mehrere Varianten geprüft. Untersucht wurde sowohl eine Block-,
Senkrecht- und Schrägaufstellung. Das vorliegende Konzept hat sich als die
wirtschaftlichste und praktikabelste Stellplatzanordnung herausgestellt. Es
besteht aus einer Kombination aus Schräg- und Längsparkplätzen. Die Längsparkplätze
haben den Vorteil, dass sie bequem ein- bzw. auszuparken sind. Der
Sicherheitsnachteil (schlechte Sichtverhältnisse beim Rückwärtsausparken) kann
in verkehrsberuhigten Bereichen aufgrund der relativ geringen
Fahrgeschwindigkeiten vernachlässigt werden. Die Längsparkplätze bieten den
Vorteil einer variablen Nutzung sowohl für den Lieferverkehr (Lieferwagen) als
auch für den Kundenverkehr.
Die Stellplätze sind so angelegt, dass genügend Freiflächen für
den Fußgänger verbleiben und die Sicht auf beide Gebäudeseiten gegeben ist. Der
Wechsel der Aufstellungsart in Kombination mit der vorhandenen Möblierung und
Begrünung unterstützt außerdem den Charakter des "Verkehrsberuhigten
Bereichs".
Geplant sind ca. 37 Stellplätze
Bewirtschaftung
Damit der neu geschaffene öffentliche Parkraum auch den Kunden
und Besuchern zur Verfügung steht, soll eine Bewirtschaftung der Stellplätze
erfolgen. Die Bewirtschaftung soll zunächst in einer Erprobungsphase in Form
einer Parkscheibenregelung mit zwei Stunden Parkdauer in der Zeit zwischen 9.00
und 18.00 Uhr erfolgen.
Befahrbarer Bereich
Die befahrbare Verkehrsfläche wird durch die
Stellplatzbegrenzungen eingegrenzt. Sie erhält eine für den Einrichtungsverkehr
ausreichende Regelbreite zwischen 3,50 und 4,00 m. Zur Unterstützung des
"Verkehrsberuhigten Bereichs" wird der Fahrbahnbereich mit Versätzen
ausgestattet und in die vorhandene Gestaltung, wie auch die Stellplätze,
integriert.
3. Sonstiges (Realisierung/Bauzeit)
Die Realisierung der Öffnung des Abschnitts ist bei Umsetzung
mit dem v. g. Ausbaustandard (im Wesentlichen Fahrbahnmarkierung und
Beschilderung) gesichert.
Die Verkehrsfreigabe kann nach Durchführung der
Bürgerbeteiligung und Vorliegen der Maßnahmebeschlüsse sowie in Abstimmung mit
dem erforderlichen Widmungsverfahren erfolgen.
Geplant ist eine Umsetzung nach der Cranger Kirmes etwa Mitte
August 2007.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlagen
Übersichtsplan zu Beschlussvorschlag
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Übersichtsplan_Hauptstraße (190 KB) | ![]() |