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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0193  

Betreff: Stadtumbau Wanne-Mitte
Bürgerbeteiligung zur Öffnung (Verkehrsfreigabe) der Fußgängerzone Hauptstraße zwischen Claudius-/Parkstraße und Lortzing-/Kolpingstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr SablinskiAktenzeichen:53/2
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
13.03.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Entscheidung
22.03.2007 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 XXXXXX

XXXXXX

XXXXXX

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung gibt die Bürgerbeteiligung zur Öffnung der Fußgängerzone Hauptstraße zwischen Claudius-/Parkstraße und Lortzing-/Kolpingstraße für den Fahrzeugverkehr frei.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Allgemeines

 

Im Zuge der Umsetzung des 1996 erstellten Einzelhandelsgutachtens wurde der nördliche Teil der Fußgängerzone in Wanne (Hauptstraße) von 1999 bis 2000 zwischen der Claudius-/Parkstraße und der Lortzing-/Kolpingstraße umgestaltet und u.a. mit Bäumen, neuen Leuchten und Bänken sowie teilweise - insbesondere im Mittelbereich - mit neuem Pflasterbelag versehen. Die Umgestaltung war der erste Schritt einer dreistufig konzipierten Maßnahme zur Stärkung des Einzelhandels in diesem Abschnitt.

 

An der Finanzierung der Umgestaltung im Zuge der ersten Stufe haben sich die Eigentümer der anliegenden Grundstücke beteiligt. In den entsprechenden Verträgen wurde gemeinsam vereinbart, dass die Umsetzung der zweiten und dritten Stufe von der Entwicklung der Ladenleerstandsquote abhängig sei. Im März 2002 waren die Ladenleerstände von fünf auf zwei zurückgegangen. Gleichzeitig hatten die Hauseigentümer dieses Abschnitts mit Hinweis auf die Wünsche ihrer Mieter eine Öffnung des Straßenabschnitts für den Fahrzeugverkehr abgelehnt. Ein Teil des Einzelhandels hingegen hatte eine solche Öffnung zur Belebung der Hauptstraße - auch in dem südlich angrenzenden Teil - gewünscht.

 

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 11.09.2002 beschlossen, den Status der Hauptstraße als Fußgängerzone in dem betroffenen Abschnitt beizubehalten (Beschlussvorlage 2002/679). Auf die Umsetzung der zweiten und dritten Stufe wurde somit verzichtet.

 

 

 

2. Begründung 

 

Angesichts aktuell wieder steigender Ladenleerstände in der Fußgängerzone in Wanne, von der insbesondere die Randbereiche im Norden und im Süden betroffen sind, schlägt das städtebauliche Entwicklungskonzept für das Stadtumbaugebiet Wanne-Mitte (beschlossen vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 19.09.2006, Beschlussvorlage 2006/0464) vor, den Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort auf den städtebaulich attraktivsten und derzeit gut funktionierenden Bereich zu konzentrieren. Dadurch können Maßnahmen zur Aufwertung räumlich kanalisiert und zielgerichtet eingesetzt werden.

 

Zur Unterstützung dieser Konzentrationswirkung soll die Fußgängerzone auf den Bereich zwischen Am Buschmannshof und Claudius-/Parkstraße verkürzt werden.

 

Zur Durchführung der Maßnahme ist - insbesondere vor dem Hintergrund der gemeinsam mit dem Einzelhandel und den Grundstückseigentümern entwickelten Umsetzung der ersten Gestaltungsstufe - eine intensive - Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Hierzu soll im Rahmen einer Sondersitzung der Bezirksvertretung Wanne am 17.04.2007 eine Information der Betroffenen Anlieger erfolgen. Die Einladung der Grundstückseigentümer erfolgt in schriftlicher Form und über Nutzung der kommunalen Medien (Presse und Radio). Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden soweit möglich in das Konzept aufgenommen und anschließend den bürgerschaftlichen Gremien zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

2.1 Beschreibung der geplanten Maßnahmen

 

Die Konzeptplanung sieht bei Öffnung des vg. Straßenabschnitts für den Fahrzeugverkehr grundsätzlich die Einrichtung eines "Verkehrsberuhigten Bereichs (VZ 325/326 StVO)" vor. Die Befahrung des Straßenabschnitts soll im Einrichtungsverkehr, wie bereits heute zu den Lieferzeiten, von Süd nach Nord, in Richtung Lortzing-/Kolpingstraße erfolgen.

 

Die Aufteilung der Verkehrsfläche orientiert sich im Wesentlichen an die bestehende Möblierung, Beleuchtung und Begrünung sowie an die neu angelegten Pflasterflächen. Aufgrund der zunächst nur provisorischen Öffnung für den Fahrzeugverkehr erfolgt der Umbau zunächst in wirtschaftlich vertretbarer Bauweise mit einer farblichen Abmarkierung der für den Kfz-Verkehr befahrbaren Flächen.

 

Parken

 

Da in "Verkehrsberuhigten Bereichen" das Parken zu regeln ist, müssen Stellplatzflächen gesondert ausgewiesen und sich deutlich von der übrigen Verkehrsfläche abheben. Die Stellplätze werden daher gesondert abmarkiert. Für die Anordnung der Stellplätze im Straßenabschnitt hat die Verwaltung mehrere Varianten geprüft. Untersucht wurde sowohl eine Block-, Senkrecht- und Schrägaufstellung. Das vorliegende Konzept hat sich als die wirtschaftlichste und praktikabelste Stellplatzanordnung herausgestellt. Es besteht aus einer Kombination aus Schräg- und Längsparkplätzen. Die Längsparkplätze haben den Vorteil, dass sie bequem ein- bzw. auszuparken sind. Der Sicherheitsnachteil (schlechte Sichtverhältnisse beim Rückwärtsausparken) kann in verkehrsberuhigten Bereichen aufgrund der relativ geringen Fahrgeschwindigkeiten vernachlässigt werden. Die Längsparkplätze bieten den Vorteil einer variablen Nutzung sowohl für den Lieferverkehr (Lieferwagen) als auch für den Kundenverkehr.

 

Die Stellplätze sind so angelegt, dass genügend Freiflächen für den Fußgänger verbleiben und die Sicht auf beide Gebäudeseiten gegeben ist. Der Wechsel der Aufstellungsart in Kombination mit der vorhandenen Möblierung und Begrünung unterstützt außerdem den Charakter des "Verkehrsberuhigten Bereichs".

 

Geplant sind ca. 37 Stellplätze

 

Bewirtschaftung

 

Damit der neu geschaffene öffentliche Parkraum auch den Kunden und Besuchern zur Verfügung steht, soll eine Bewirtschaftung der Stellplätze erfolgen. Die Bewirtschaftung soll zunächst in einer Erprobungsphase in Form einer Parkscheibenregelung mit zwei Stunden Parkdauer in der Zeit zwischen 9.00 und 18.00 Uhr erfolgen.

 

Befahrbarer Bereich

 

Die befahrbare Verkehrsfläche wird durch die Stellplatzbegrenzungen eingegrenzt. Sie erhält eine für den Einrichtungsverkehr ausreichende Regelbreite zwischen 3,50 und 4,00 m. Zur Unterstützung des "Verkehrsberuhigten Bereichs" wird der Fahrbahnbereich mit Versätzen ausgestattet und in die vorhandene Gestaltung, wie auch die Stellplätze, integriert.

 

 

3. Sonstiges (Realisierung/Bauzeit)

 

Die Realisierung der Öffnung des Abschnitts ist bei Umsetzung mit dem v. g. Ausbaustandard (im Wesentlichen Fahrbahnmarkierung und Beschilderung) gesichert.

 

Die Verkehrsfreigabe kann nach Durchführung der Bürgerbeteiligung und Vorliegen der Maßnahmebeschlüsse sowie in Abstimmung mit dem erforderlichen Widmungsverfahren erfolgen.

Geplant ist eine Umsetzung nach der Cranger Kirmes etwa Mitte August 2007.

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

  Stadtrat

Anlagen

Anlagen

Übersichtsplan zu Beschlussvorschlag

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan_Hauptstraße (190 KB) PDF-Dokument (146 KB)