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Beschlussvorschlag:
Die
Bezirksvertretung beschließt gemäß § 5 Abs.
1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die
Entfernung von
2 Platanen, StU 283 und 289 cm (Baum Nr. 20 und 21)
Standort siehe Lageplan. Der Baumbestand wird durch insgesamt 4 Laubbäumen mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm ersetzt. Die Baumpflanzungen erfolgen in unmittelbarer Nähe der Fällungen.
Begründung:
Die Bezirksvertretung Wanne hat in ihrer Sitzung vom 05.09.2006 beschlossen, aufgrund der von der Bezirksregierung Arnsberg erteilten Genehmigung, die Melanchthon – Hauptschule im Rahmen der Einführung der Erweiterten Ganztagshauptschule umbauen und einrichten zu lassen.
Mit Zuwendungsbescheid vom
11.August 2006 wurden durch die Bezirksregierung Arnsberg Zuwendungen für
Investitionen und Ausstattungen in Ganztagsschulen der Sek. I der HS
Melanchthon und der HS Neustr. bewilligt.
Zur Realisierung der geplanten Maßnahme soll neben den
Umbauarbeiten im Bestand des vorhandenen Schulgebäudes der Neubau eines
zweigeschossigen Pavillongebäudes durchgeführt werden.
Das vorhandene Pavillongebäude, dass unter
wirtschaftlichen Aspekten nicht mehr für die Nutzung im Ganztagsbetrieb
umgebaut und saniert werden kann, wird abgebrochen.
Als Standort für das neuen Gebäudes wurde
weitestgehend die Lage des alten Pavillons, parallel zum Nachbargrundstück
gewählt, wobei der neue zweigeschossige Baukörper eine erheblich größere
Kubatur und Bauhöhe als das alte Pavillongebäude aufweist.
Maßgeblich für die Festlegung des Standortes des
Neubaus ist die erforderliche An-bindung an das zu sanierende WC Gebäude und an
die offene Pausenhalle und damit an das Schulgebäude, die optimalen
Erschließungswege um auch das hintere zu erhaltende Pavillongebäude anzubinden
sowie die Möglichkeit der Erweiterung des Pavillongebäudes in Richtung der
Grundstücksgrenze zur Realschule Crange.
Darüber hinaus bleibt eine ausreichende zusammenhängende
Schulhoffläche bestehen, die im Zuge dieser Baumaßnahme neu gestaltet werden
soll.
Zur Errichtung des neuen Pavillongebäudes wird die
Entfernung des oben genannten geschützten Baumbestandes erforderlich.
Bei dem Baumbestand handelt es sich um nach Baumschutzsatzung geschützte,
augenscheinlich gesunde und vitale Bäume, an denen keine Schäden festgestellt
werden konnten.
Ein Baum steht auf der Fläche auf der das
Pavillongebäude errichtet werden soll. Der zweite Baum steht unmittelbar neben
dem zu erstellenden Gebäude.
Durch Wurzelabgrabungen im Bereich der Baugrube würde
der Baum nicht mehr standsicher sein. Im Übrigen käme es durch die weit
ausladenden Kronen zu dem zweigeschossigen Gebäude zu Fassaden und
Dachberührungen, so dass die Baumentfernung erforderlich ist.
Im Rahmen der Neugestaltung des Außengeländes erfolgt
die Pflanzung von 4 neuen Laubbäumen mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm
Stammumfang.
Der Betriebsleiter
(Tschöke)
Anlage: Lageplan M. 1:500 vom 26.02.07
Anlagen:
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1 | öffentlich | Lageplan Melanchthon (90 KB) |