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Vorlage - 2007/0125  

Betreff: Beschwerde über die Schulleitung der Grundschule Diedrichstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Mehler, Karl
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Bartkowiak, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgereingaben Anhörung
06.03.2007 
des Ausschusses für Bürgereingaben geändert beschlossen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Frau XXX, deren 7-jährige Tochter die Grundschule Diedrichstr. besucht, beschwert sich über ihren Anwalt mit Schreiben vom 14.12.2006, dass sie am 29.11.06 beobachtet habe, dass  sechs Jugendliche auf dem Schulhof Joints geraucht hätten.

 

Sie habe am 30.11.06 Lehrkräfte der Schule angesprochen. Nach Diskussion im Lehrerzimmer habe sie die Mitteilung erhalten, dass der Hausmeister angewiesen sei, sich um die Sache zu kümmern. Es sei jedoch nichts geschehen.

 

Sie habe auch die Polizei verständigt. Diese habe zugesagt, Zivilbeamte würden sich um die Sache kümmern.

 

Am 14.12.06 habe sie wieder die gleiche Beobachtung machen müssen. Diesmal hätten vier Jugendliche auf dem Schulgelände Joints geraucht.

 

Daraus schließt Frau XXX, dass offenbar nichts von den Verantwortlichen unternommen wurde bzw. keine Maßnahmen ergriffen wurden, die betroffenen Rauschgiftverbraucher effektiv zu einem anderen Verhalten zu bewegen.

 

Frau XXX stellt die Anfrage, ob sie diese Situation weiter hinnehmen müsse bzw. die zuständigen Behörden etwas unternehmen wollen oder nicht.

 

Stellungnahmen:

 

Stellungnahme der Schulleiterin der Grundschule Diedrichstr. vom 12.01.07:

 

Am 29.11.2006 hat Frau XXX mit einer weiteren Mutter und der Klassenlehrerin Frau Brockers zwischen 18.00 und 18.20 Uhr das Schulgelände verlassen.

 

Frau Brockers verließ den Schulhof Richtung Parkplatz. Dabei hat sie keine Personen auf dem Schulhof gesehen. Frau XXX muss den Ausgang an der Begegnungsstätte gewählt  und da die Jugendlichen beobachtet haben. Sie informierte am nächsten Morgen einige Lehrpersonen.

 

Diese baten sie, bei nochmaliger Beobachtung sofort die Polizei zu rufen und informierten das gesamte Kollegium, den Hausmeister und mich.

 

Das schulische Personal verständigte sich darauf, die Augen offen zu halten. Das kann in der Regel nur zu Zeiten des Unterrichts geschehen. Bisher sind uns keine Jugendlichen auf dem Schulhof aufgefallen. Unser Hausmeister, Herr Wauer, hat selbst drei kleine Kinder und ist bestrebt, diese von schädlichen Einflüssen fernzuhalten. Er kann allerdings nicht 24 Stunden am Tag das gesamte Schulgebäude kontrollieren.

 

Grundsätzlich ist das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulhof verboten. Jeder, der dieses Rauchverbot missachtet, wird belehrt und gebeten den Schulhof zu verlassen.

 

Auf das, was vor dem Schulgebäude passiert, haben wir keinen Einfluss. Sollten dort Jugendliche oder Erwachsene rauchen, dürfen wird das nicht verbieten. Beim Verdacht auf Rauschgiftkonsum würden wir sofort die Polizei einschalten. Allerdings fiele es uns schwer, das von weitem so eindeutig auszumachen, wie es Frau XXX gelingt. Dass Rauchen schädlich ist, gehört selbstverständlich zur Gesundheitserziehung jeder Schule, aber auch in jedes Elternhaus.

 

Von dem Vorfall am Nachmittag des 14.12.2006 haben wir keine Kenntnis. Frau XXX hat darüber weder den Hausmeister noch die Betreuungskräfte der AWO informiert, die bis 16.00 Uhr an unserer Schule beschäftigt sind und sofort die Polizei verständigt hätten.

 

Herr Wauer bittet grundsätzlich alle Jugendlichen über 14 Jahre den Schulhof zu verlassen, da es sich um einen Spielplatz für Kinder handelt.

 

Bisher hat es dabei keine nennenswerten Probleme gegeben. Während der Unterrichtszeit wurden bis jetzt keine Jugendlichen auf dem Schulhof gesehen.

 

 

Aus der Stellungnahme des FB 42/3-Jugendförderung geht hervor, dass am 8. und 9.1.07 mit der Polizeidienststelle Herne, der Schulleiterin der Grundschule Diedrichstr. und Mitarbeitern der Begegnungsstätte Horsthausen geführt wurden. Diese ergaben u. a.:

 

·         In beiden Fällen handelt es sich wohl nicht um den Schulhof, sondern um den Eingangsbereich der Begegnungsstätte Horsthausen. Die Übergänge zwischen dem Schulhof und der Begegnungsstätte sind fließend.

·         Vom Zeitpunkt her geht es um die Zeit nach 16 Uhr, wenn Frau XXX ihre Tochter von der Ganztagsbetreuung der AWO abholt. Zu diesem Zeitpunkt sind in der Regel keine Lehrkräfte mehr anwesend. Dem Schulhausmeister, dessen Wohnung auf dem Schul­gelände liegt, sind bisher keine jointrauchende Jugendliche aufgefallen. Er würde Jugendliche generell des Geländes verweisen, wenn sie sich rauchend im Bereich des Schulhofes aufhalten.

·         Den Mitarbeitern der Begegnungsstätte ist bekannt, dass es Jugendliche im Stadtteil gibt, die Haschisch konsumieren. Diese erhielten Hausverbote und das Problem wurde in der pädagogischen Arbeit thematisiert. In den letzten 1 - 2 Jahren traten keine Probleme mehr auf. Den Mitarbeitern der Begegnungsstätte ist es sehr wichtig, dass nicht der Eindruck entsteht, sie würden die genannten Probleme nicht ernst nehmen. Sie achten verstärkt darauf und würden auch sofort reagieren, wenn ihnen etwas auffallen würde.

·         In der Polizeidienststelle Herne lag nicht vor, inwieweit ein Einsatz stattgefunden hat.

 

Aus der Sicht der Schulaufsicht ist an dem Verhalten des beteiligten schulischen Personals nichts auszusetzen. Die zur Verfügung stehenden pädagogischen und organisatorischen Ressourcen werden ausgeschöpft. Darüber hinaus bestehen für das schulische Personal und die Mitarbeiter/-innen des offenen Ganztages der Grundschule Diedrichstr. keine pädagogischen Möglichkeiten, Jugendliche endgültig davon abzuhalten, außerhalb der Schulzeit auf dem Schulgelände oder anderen Grundstücken Nikotin, Alkohol oder Drogen zu konsumieren.

 

 

 

 

Panhans

Schulamtsdirektorin