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Vorlage - 2007/0121  

Betreff: Erschließung Logistikpark Schloss Grimberg - ehemals WANIT -
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr SablinskiAktenzeichen:53/2
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
27.02.2007 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Entscheidung
13.03.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben/Einnahmen in €:

Finanzposition:

Verw.-/Vermögenshaushalt:

 

Zu Beschlussvorschlag 1. u. 2.

Straßenbau, Straßenbeleuchtung und Straßenbegleitgrün

 

Gesamtkosten:         ca. 1.162.605,17 €

Anteil Stadt:              ca.    116.260,52 €

(einschl. 10 % der Oberfächenentwässerung)

 

 

Zu Beschlussvorschlag 3.

Abwassertechnische Anlagen

 

Schmutzwasserkanal

Anteil Stadt = 100 %   ca. 425.428,38 €

Regenwasserkanal

Anteil Stadt = 70 %     ca. 876.066,70 €

 

 

 

 

 

 

 

 

630.950.255.5

 

 

 

 

 

 

 

 

700.950.291.2

 

700.950.291.2

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Vermögenshaushalt

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Wanne beschließt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung:

 

1.       Den Bau zweier Stichstraßen auf der Fläche des ehemaligen WANIT-Geländes an der Schloßstraße gemäß der Ausführungsplanung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) durch das Büro „Generalplaner Infrastruktur Dr. Leßmann GmbH“ vom 02. Februar 2007 sowie der nachfolgenden Baubeschreibung.

 

2.       Die Herstellung der Erschließungsanlagen auf den Brachflächen des ehemaligen Wanit-Areals an der Schloßstraße gemäß § 124 Absatz 1 Baugesetzbuch auf die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) zu übertragen und die Erschließungsanlagen nach der Fertigstellung in die Unterhaltung und das Eigentum der Stadt Herne zu übernehmen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Erschließungsvertrag abzuschließen.

 

3.   Den Bau der abwassertechnischen Erschließung auf der im Beschlussvorschlag 1. und 2. genannten Fläche entsprechend den o. g. Planunterlagen der WFG sowie der nachfolgenden Baubeschreibung.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.  Allgemeines

 

Seitens der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH wird ein Logistikpark auf dem ehemaligen WANIT-Gelände im Ortsteil Herne Wanne-Eickel geplant.

Grundlage der Planung bildet der vorliegende, noch nicht rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 210 „Logistikpark Schloss Grimberg“.

 

 

2.      Begründung zu Beschlussvorschlag 1.

 

2.1      Gebietsbeschreibung / Verkehrserschließung

 

Bei dem Erschließungsgebiet handelt es sich um eine ca. 12,0 ha große Fläche, welche im Zuge einer logistischen Folgenutzung aktiviert werden soll. Das Gelände grenzt im Süden an die Schloßstraße. Im Westen schließt das Hafenbecken Grimberg mit gewerblich-industrieller Nutzung an das Gelände an. Zwischen der Hafenfläche und dem Erschließungsgebiet liegt ein Naturschutzgebiet mit waldartiger Bestockung, deren Verlauf sich bis zu der im Süden gelegenen Bahntrasse erstreckt. Nördlich grenzt das Erschließungsgelände an das Südufer des Rhein-Herne-Kanals an. Zwischen Kanaluferweg und Gewerbefläche befindet sich ein rd. 20 m breiter Gehölzstreifen und ein Wall. Westlich des Geländes befindet sich zwischen der Alleestraße und dem Gewerbegebiet eine zum Teil dicht abgepflanzte Brachfläche.

 

Erschlossen wird das Gelände über den südlichen Bereich mit Anschluss der Schloßstraße an den geplanten Autobahnzubringer zur A 42, Anschlussstelle Gelsenkirchen Bismarck.

 

 

2.2      Beschreibung der geplanten Maßnahmen

 

Die Grundstücke auf der unter 2.1 beschriebenen Fläche sollen durch den Bau zweier Stichstraßen erschlossen werden. Die Haupterschließung bildet eine in Nord-Süd-Richtung verlaufende Stichstraße mit Anschluss an den geplanten Kreisverkehrsplatz an der Schloßstraße im Süden im Zuge des geplanten Autobahnzubringers an die Anschlussstelle Gelsenkirchen Bismarck der A 42. Nach etwa 70 m schließt eine in westlicher Richtung verlaufende Seitenstraße, die ebenfalls als Stichstraße ausgebildet wird, an die Hauptachse an.

 

Dimensionierung / Oberbau

 

Die nördlich verlaufende Stichstraße hat eine Länge von ca. 315 m. Am nördlichen Ende befindet sich eine Wendeanlage mit einem Radius von 12,00 m. Die Dimensionierung der Wendeanlage ist ausreichend, um das Wenden für alle Fahrzeuge ohne Rangiervorgänge abwickeln zu können. Die baugleiche Wendeanlage ist am Ende der westlich verlaufenden rd. 170 m langen Stichstraße vorgesehen. Beide Erschließungsstraßen erhalten eine Fahrbahnbreite von jeweils 6,50 m. Der Straßenaufbau (Oberbau) erfolgt nach den einschlägigen Richtlinien und den Standardvorgaben der Stadt Herne. Danach ist eine Aufbaustärke von 65 cm mit einer Deckschicht aus Asphaltbeton vorgesehen.

 

Stellplätze

 

Beide Stichstraßen erhalten einseitig angeordnete Längsparkstreifen. Die Breite der Parkstreifen (2,50 m) sowie die Aufbaustärke (65 cm) ist für das Parken mit LKW bemessen. Die Parkstreifen sind zur Auflockerung des Straßenraumes in regelmäßigen Abständen durch Baumanpflanzungen unterbrochen. Im Bereich der Straßeneinmündung wird der Parkstreifen soweit abgesetzt, dass keine Sichtbeeinträchtigung im Verkehrsablauf erfolgt. Die Parkstreifen werden baulich durch den Einbau einer überfahrbaren Bordanlage von der Fahrbahn deutlich abgetrennt und erhalten einen Belag aus anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster.

 

Gehwege

 

Beide Stichstraßen sollen mit ausreichend breiten Gehwegen ausgestattet werden. Die Haupterschließungsachse erhält beidseitig einen jeweils 2,00 m breiten Gehweg. Für die westliche Seitenstraße ist ein einseitiger Gehweg an der südlichen Seite (entlang des Parkstreifens) als ausreichend anzusehen. An der nördliche Seite ist ein 0,75 m breiter Schutzstreifen u. a. zur Aufnahme der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Die Gehwege erhalten zur deutlichen Unterscheidung einen grauen Betonsteinpflasterbelag und werden baulich durch eine Hochbordanlage vom Parkstreifen vor Überfahrung geschützt und abgetrennt. An den Fußgängerquerungsstellen im Einmündungsbereich werden die Hochborde behindertengerecht auf 3 cm Höhenunterschied abgesenkt.

 

Beleuchtung

 

Die Erschließungsstraßen erhalten eine neue Beleuchtungsanlage. Die Abstände und Leuchtstärke entspricht der einschlägigen Norm und den Standardvorgaben der Stadt Herne. Geplant ist der Einbau von standardmäßigen Mastaufsatzleuchten.

 

Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen

 

Die Erschließungsstraßen erhalten ein ausreichendes Längs- und Quergefälle zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers. Das Oberflächenwasser wird über Straßeneinläufe dem Regenwasserkanal zugeführt.

 

Straßenbegleitgrün

 

Die Erschließungsstraßen sollen als Straßenbegleitgrün mit insgesamt 12 Bäumen ausgestattet werden. Die Baumstandorte befinden sich im Regelfall in den Parkstreifen. Die Pflanzfläche in der westlichen Wendeanlage erhält neben einer Unterbepflanzung ebenfalls einen Straßenbaum. Die Grünfläche in der nördlichen Wendeanlage kann aufgrund der vorhandenen Versorgungsleitungen nicht mit Bäumen bepflanzt werden und erhält aus diesem Grunde lediglich eine Unterbepflanzung.

Die Baumarten werden dem Umfeld der Erschließungsstraßen angepasst.

 

 

3.      Begründung zu Beschlussvorschlag 2.

 

Die WFG hat in Abstimmung mit der Stadt Herne die Brachflächen des ehemaligen Wanit–Areals an der Schloßstraße erworben, um den Logistikpark Schloss Grimberg zu entwickeln. Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie fördert die Gewerbegebietsentwicklung aus Mitteln des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms - Teil Wirtschaftsnahe Infrastruktur -.

 

Die Stadt beauftragt die WFG mit der Erschließung einschließlich Erschließungsplanung (Entwässerung, Straßen, Straßenbegleitgrün und Straßenbeleuchtung) des ehemaligen Wanit-Areals. Die Erschließung erfolgt durch die Herstellung einer öffentlichen Erschließungsstraße mit Wendehammer von der Schloßstraße nach Norden und durch die Herstellung einer Stichstraße mit Wendehammer von der neuen Erschließungsstraße nach Westen. Die Erschließungsanlagen werden nach der Fertigstellung in das Eigentum und die Unterhaltung der Stadt übernommen.

 

Das zu erschließende Gelände liegt im Bereich des noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 210 Logistikpark Schloss Grimberg / ehemaliges Wanit-Gelände.

 

Wesentliche Regelungen des Erschließungsvertrages sind:

 

·       Der Ausbau der Erschließungsanlagen umfasst die Erstellung der Entwässerungseinrichtungen, der Straßen- und Wegeflächen, der Beleuchtung und des Straßenbegleitgrüns.

Die WFG verpflichtet sich, die Herstellung der o. a. Erschließungsanlagen nach Maßgabe des von der WFG vorzulegenden Bauzeitenplanes herzustellen. Der Bauzeitenplan wird nach der erfolgten Ausschreibung aufgestellt und danach Bestandteil des Erschließungsvertrages.

 

·       Damit gewährleistet ist, dass die Erschließungsanlage nach den technischen Vorschriften erstellt und somit dem allgemeinen Standard der anderen vergleichbaren städtischen Straßen angepasst wird, werden die entsprechenden Vorgaben nach den Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) und den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 01) in dem abzuschließenden Vertrag festgesetzt.

 

·       Die WFG wird verpflichtet, die Gewährleistung für eine ordnungsgemäße Gebrauchstauglichkeit der von ihr herzustellenden Anlagen zu übernehmen. Die Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

 

·       Im Anschluss an die Abnahme der mängelfreien Erschließungsanlagen wird die Stadt Herne diese in ihre Baulast übernehmen. Die Parteien beabsichtigen, im Anschluss an die Abnahme einen Grundstückübereignungsvertrag abzuschließen, in dem die Erschließungsanlagen einschließlich der Flächen für die Entwässerungseinrichtungen unentgeltlich auf die Stadt übertragen werden. Danach erfolgt die Widmung für den öffentlichen Verkehr durch die Stadt Herne.

 

§ 2 des Entwurfes des Erschließungsvertrages sieht folgende prozentuale Kostenaufteilung der Ausbaukosten für Kanäle und Straßen zwischen der Stadt Herne und der WFG vor:

 

I.     Entwässerungsanlagen:

 

a) Regenwasserkanal

     - Die WFG trägt den Anteil der Straßenoberflächenentwässerung.

       Dieser beläuft sich auf 30 % der Herstellungskosten des Regenwasserkanals.

 

     - Die Stadt Herne trägt den Anteil der Grundstücksentwässerung. Dieser beläuft

       sich auf 70 % der Herstellungskosten des Regenwasserkanals.

 

b) Schmutzwasserkanal (ohne Hausanschlussleitungen)

Die Stadt Herne trägt 100 % der Herstellungskosten des Schmutzwasserkanals.

 

II.     Straßenbau, Straßenbeleuchtung und Straßenbegleitgrün:

     

Die WFG trägt 90 % und die Stadt Herne 10% der durch die Herstellung der Erschließungsanlagen entstehenden Kosten. Zu den Kosten des Straßenbaus gehören auch 10 % der Kosten für die Herstellung des Regenwasserkanals, soweit sie auf die Oberflächenentwässerung der Straße entfallen.

 

Nach heutigem Kenntnisstand werden für die durchzuführenden Baumaßnahmen

folgende Kosten anfallen:

 

Straßenbau                                                    ca.     1.162.605,17 €

Anteil Stadt Herne

(einschließlich 10% der Oberflächenentwässerung)          ca.          116.260.52 €

 

Kanalbau                                             ca.     1.676.952,10 €

Anteil Stadt Herne

Schmutzwasserkanal (100%)                                ca.          425.428,38 €

Regenwasserkanal (70 %)                                 ca.          876.066,70 €

 

Anteil Stadt Herne insgesamt                                       ca.     1.417.755,60 €

 

 

Die v. g. Angaben beruhen auf Kostenschätzungen und ergeben sich durch Rechnungslegung nach Abschluss der Baumaßnahme.

 

Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist von der Verwaltung erarbeitet und in Gesprächen mit der WFG abgestimmt worden.

 

Der Fachbereich Recht der Stadt Herne hat dem Vertragsentwurf zugestimmt.

 

 

4.      Begründung zu Beschlussvorschlag 3.

 

4.1      Veranlassung der Maßnahme

 

Siehe hierzu die Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen 1. und 2..

 

 

4.2 Örtliche Gegebenheiten, Anschluss an vorhandene Vorflut

 

Das ehemalige Werksgelände der Firma WANIT entwässerte seinerzeit über einen Regenwasserkanal in den Rhein-Herne-Kanal. Das Schmutzwasser wurde über die öffentliche Kanalisation in der Schloßstraße entsorgt.

 

Da seit geraumer Zeit die Einleitungen von Regenwasser in den Rhein-Herne-Kanal, gemäß Vorgabe der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Münster, nicht mehr zulässig sind, soll das künftige Gewerbegebiet über eine Trennkanalisation ohne Rückhaltemaßnahmen dem in der Umplanung befindlichem Pumpwerk Herne-Unser-Fritz zugeleitet werden.

 

Eine Versickerung des Regenwassers ist aufgrund der Vornutzung des Geländes nicht möglich.

 

4.3      Dimensionierung

 

Der Rohrdurchmesser für den Regenwasserkanal liegt für die Haupterschließungsstraße zwischen DN 1.000 – 1.200 (Betonrohre). Für die Seitenstraße beläuft sich der Durchmesser auf DN 600 – 700. Im Bereich der Haupterschließung sind drei Regenwasseranschlussschächte vorgesehen. Für den Anschluss des Regenwasserkanals aus der Seitenstraße ist ein Fertigschacht und zwei Sonderbauwerke geplant. Zum Anschluss der privaten Baufelder sind hier zwei Anschlussschächte vorgesehen.

 

Der Rohrdurchmesser für den Schmutzwasserkanal beträgt für die Haupterschließung DN 300 – 400 GGG (Grauguss). Für die privaten Baufelder sind ebenfalls drei Anschlussschächte vorgesehen. Der Durchmesser des Schmutzwasserkanals in der Seitenstraße beträgt DN 250 GGG.

 

Insgesamt besteht der Hauptstrang aus sechs Fertigteilschächten DN 1.000 und einem Sonderbauwerk.

In der Seitenstraße liegen für den Schmutzwasserkanal drei Fertigteilschächte DN 1.000.

 

 

5.   Sonstiges (Finanzierung, Bauzeit u. ä.)

 

Mit dem Bau der Erschließungsmaßnahme soll, vorausgesetzt der Eigenmittelbereitstellung, nach Beschluss der bürgerschaftlichen Gremien und Unterzeichnung des Erschließungsvertrages in 2007 begonnen werden. Aus fördertechnischen Gründen (Mittelbewilligung) muss die Baumaßnahme in 2008 abgeschlossen sein.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

(Terhoeven)

 Stadtrat

Anlage

Anlage

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich PLAN-Logistikpark (368 KB)