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Vorlage - 2007/0119  

Betreff: Programm Stadtumbau West
Beschluss der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Begrünung und Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen innerhalb des Stadtumbaugebietes "Wanne-Mitte"
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Maliga, 2863
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
27.02.2007 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Entscheidung
13.03.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

2007:

A 80.000

E 64.000

 

615.988.240.7

615.361.240.8

 

Vermögenshaushalt

Vermögenshaushalt

Folgejahre bis 2014 zusammen:

A 1.270.000

E 1.016.000

 

615.988.240.7

615.361.240.8

 

Vermögenshaushalt

Vermögenshaushalt

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Wanne beschließt die als Anlage beigefügten Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Begrünung und Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen innerhalb des Stadtumbaugebietes „Wanne-Mitte“.

 

Die Richtlinien treten am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wie für andere Programmbereiche der Stadterneuerung gewährt das Land Nordrhein-West-falen auch im Stadtumbau West Zuwendungsmittel für die Begrünung und Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen. Die Weitergabe dieser Zuwendungsmittel einschließlich der zugehörigen kommunalen Eigenmittel an die Grundstückseigentümer erfolgt auf der Grundlage von kommunalen Vergaberichtlinien nach den Vorgaben der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes. Die Förderkonditionen sind durch das Land wie folgt vorgegeben: Die Förderung beträgt maximal 30 € je qm gestalteter Fläche und der Antragsteller beteiligt sich mit mindestens 50 % an den Gesamtkosten.

 

Derzeit hat die Stadt Herne für den Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf “Bickern/ Unser Fritz” entsprechende Richtlinien erlassen. Um auch im vom Rat der Stadt am 19.09.2006 festgelegten Stadtumbaugebiet “Wanne-Mitte” eine entsprechende Förderung zu ermöglichen, ist der Erlass von gesonderten Richtlinien erforderlich. Bei der Erstellung des Entwurfs der hier vorgelegten Richtlinien wurden Erfahrungen aus der Abwicklung von Zuschussanträgen auf der Grundlage der bestehenden Richtlinien berücksichtigt. Die Förderung soll insbesondere der Steigerung der Gestalt- und Aufenthaltsqualität der öffentlichen und privaten Bereiche im Stadtumbaugebiet dienen.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg und der Fachbereich Recht haben aus förderrechtlicher bzw. rechtlicher Sicht gegen den Erlass der Richtlinien in der vorliegenden Form keine Bedenken. Das Forum “Wohnen” für das Stadtumbaugebiet “Wanne-Mitte” hat in seiner Sitzung am 11.01.2007 dem Erlass der Richtlinien zugestimmt.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel werden jeweils im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung entsprechend der durch das Land gewährten Fördermittel bereitgestellt.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Terhoeven)

Stadtrat

 

Anlage:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Begrünung und Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen innerhalb des Stadtumbaugebiets “Wanne-Mitte”

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Begrünung und Gestaltung von privaten Hof- und Hausflächen innerhalb des Stadtumbaugebiets "Wanne-Mitte" (429 KB)