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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0109  

Betreff: Bauliche Maßnahmen im integrierten Handlungskonzept "Bickern/Unser Fritz"
- Umgestaltung der Unser-Fritz-Straße -
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr SablinskiAktenzeichen:53/2
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
27.02.2007 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Entscheidung
13.03.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 

Zu Beschlussvorschlag 1.:

 

Ausgaben:   ca. 430.000,00 €

 

Einnahmen:    90 % der

zuwendungsfähigen Kosten aus Mitteln der Stadterneuerung von ca. 430.000,00 € = ca. 387.000,00 €

 

 

Zu Beschlussvorschlag 2.:

 

Ausgaben:    ca. 42.000,00 €

 

 

 

 

 

615.950.230.2

 

 

 

 

 

615.361.231.9

 

 

 

 

630.950.394.9

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Wanne beschließt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung:

 

1.      Die Umgestaltung der Unser-Fritz-Straße  zwischen Gahlenstraße und Blitzkuhle gemäß den Planunterlagen der Verwaltung - Planungsstand 02. Mai 2005 - sowie der nachfolgenden Baubeschreibung, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung und Bewilligung der notwendigen Zuwendungsmittel.

 

2.      Im Rahmen des Prioritätenkataloges, der am 28. November 2006 beschlossen wurde, die Straßendecke in der Unser-Fritz-Straße zwischen Gahlenstraße und der Emscherstraße auf der gesamten Breite mit einer Asphaltbetondecke von ca. 100 kg/m² zu überziehen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.   Allgemeines

 

Das Gebiet Bickern/Unser Fritz ist seit dem 1. Januar 2002 in das Landesprogramm „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf“ aufgenommen. Auf der Grundlage eines integrierten Handlungskonzeptes sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die zur Aufwertung von Bickern/Unser Fritz beitragen.

Zur Abstimmung der dargelegten Ziele und Maßnahmen mit den Interessen und Vorstellungen der Bewohner des Stadtteils wurde das Handlungskonzept in intensiven Bürgerinformationen und -beteiligungen konkretisiert und in den eingerichteten Stadtteilgremien (Stadtteilbeirat und Projektlenkungsgruppe) beraten. Der Rat der Stadt Herne hat am

10. Dezember 2002 das fortgeschriebene Handlungskonzept beschlossen.

 

Im Rahmen des Handlungsfeldes 9 - Öffentliche Erschließung und Verkehr - zum Handlungskonzept ist als weitere Maßnahme die Umgestaltung der Unser-Fritz-Straße enthalten. Ziel ist es, durch bauliche Maßnahmen eine Reduzierung der Geschwindigkeiten und eine Verbesserung der Überquerbarkeit der Straße im Bereich der Geschäfte und des Kindergartens zu erzielen.

 

 

2.   Begründung zu Beschlussvorschlag 1.

 

Im Rahmen der Untersuchungen zum Verkehrskonzept Bickern/Unser Fritz wurde in den begleitenden Workshops und Bürgerversammlungen deutlich, dass verschiedene Straßen in den beiden Stadtteilen nicht unerhebliche unerwünschte Durchgangsverkehrsanteile sowie unverträglich hohe Fahrgeschwindigkeiten aufweisen. Hierzu zählt auch die Unser-Fritz-Straße im Planungsabschnitt. Anwohner beklagen sich in erster Linie über zu hohe Fahrgeschwindigkeiten und quartiersfremden LKW-Verkehr.

 

 

2.1 Beschreibung der vorhandenen Situation

 

Die Unser-Fritz-Straße ist als Haupterschließungsstraße die Straße mit der wichtigsten Verkehrsbedeutung innerhalb des Ortsteils Unser Fritz. Die Straße weist einen sehr geradlinigen Verlauf mit einem entsprechenden Geschwindigkeitsniveau auf.

 

Im Abschnitt zwischen Gahlenstraße und Paulstraße ist die zulässige Geschwindigkeit aufgrund der sehr intensiven Randnutzung im Geschäftsbereich sowie den schützenswerten Einrichtungen, wie z. B. dem Kindergarten, auf 30 km/h für alle Fahrzeuge beschränkt. Im daran angrenzenden westlichen Abschnitt gilt diese Regelung nur für den Schwerverkehr. Messungen im Bereich des Kindergartens ergaben, dass 85 % aller Verkehrsteilnehmer bis zu etwa 40 km/h schnell fahren. Im Abschnitt mit der 50 km/h Regelung beträgt die vergleichbare Geschwindigkeit etwa 54 km/h.

 

Der gesamte Planungsbereich der Unser-Fritz-Straße wird vom Linienverkehr des ÖPNV befahren.

 

Eine zusätzliche Erschließungsfunktion hat die Unser-Fritz-Straße durch die Bebauung des Wohngebietes Alleestraße/Belgorodstraße mit Fußgänger -und Radverkehrsanbindung an die Kanaluferwege und das Gelände der Künstlerzeche sowie den dortigen Freizeiteinrichtungen erhalten.

 


 

2.2 Bürgerbeteiligung

 

Für die Durchführung von Maßnahmen im Stadtteilprogramm ist eine intensive Bürgerbeteiligung vorgesehen. Aus diesem Grunde fand am 3. und 4. November 2006 eine „Vor-Ort-Beteiligung“ zu den Umgestaltungsplänen der Unser-Fritz-Straße statt.

 

Etwa 45 Personen nutzten die Möglichkeit der Information, wobei das vorgestellte Planungskonzept allgemein inhaltlich begrüßt wurde. Als wesentliche Wünsche wurden genannt, den LKW-Verkehrsanteil zu reduzieren und die Bushaltestellen mit Fahrgastwartehallen auszustatten. Die Anregungen wurden bei der weiteren Planerstellung, soweit möglich, berücksichtigt.

 

Eine weitere Bürgerbeteiligung fand in Form einer Bürgerversammlung am 7. November 2006 im Ortsteil statt. Teilgenommen haben 18 Bewohner (darunter vier Bürgervertreter des Stadtteilprojektes).

 

Eine rege Diskussion entwickelte sich im Wesentlichen um die geplante Gestaltung vor dem Kindergarten. Die Planung wurde unter den anwesenden Bürgern sehr kontrovers diskutiert. Wobei einige Teilnehmer für zusätzlichen Parkraum im öffentlichen Verkehrsraum direkt im Bereich des Kindergartens eintraten und andere Bürger statt Parkraum, der sowieso von Dauerparken belegt würde, zusätzliche Maßnahmen, wie den Bau einer Fußgängerschutzinsel, zur Verkehrssicherheit in diesem Bereich befürworteten.

 

Die Verwaltung hat die diesbezüglichen Anregungen und Bedenken in zwei Planungsvarianten aufgenommen, um diese in den bürgerschaftlichen Gremien zur Diskussion zu stellen.

 

Weitere Bürgeranregungen bezogen sich auf die Verkehrssituation im Einmündungsbereich Gahlenstraße/Unser-Fritz-Straße. Hier wurden u. a. Maßnahmen angeregt, die das illegale Linksabbiegen aus der Gahlenstraße in die Unser-Fritz-Straße (östliche Fahrtrichtung) verhindern sollen. Die Anregung wurde in die weitere Planung aufgenommen.

 

Die Anregung, statt der westlich geplanten Mittelinsel diese östlich der Einmündung Gahlenstraße anzuordnen, wurde geprüft und in Form eines Deckblattes in die Planung als Variante aufgenommen.

 

Die Planung der Verwaltung, einschließlich der angeregten Varianten, wurde in der Stadtteilbeiratssitzung am 16. Januar 2007 erläutert und diskutiert. Danach empfiehlt der Stadtteilbeirat die vorgestellte Planung der Verwaltung mit folgenden Einschränkungen zu beschließen:

 

-          Der Baum vor der Apotheke (Haus Nr. 71) soll zugunsten von Stellplatzflächen entfallen.

-          Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob auf den geplanten Baum östlich der Einmündung Belgorodstraße, nördliche Straßenseite, wegen der dort vorhandenen Trauerweide verzichtet werden kann.

-          Die Teilabstimmung über die Varianten für die Gestaltung der Verkehrsfläche vor dem Kindergarten ergab ein mehrheitliche Entscheidung für den Vorschlag der Verwaltung.

 

Anmerkung:

 

Die Überprüfung hinsichtlich der Trauerweide ergab, dass diese zwischenzeitlich gefällt wurde, so dass der geplante Baum gepflanzt werden kann.


 

Die nutzbare Parkstreifenlänge vor der Apotheke beträgt zwischen den Grundstückszufahrten ca. 14,00 m. Sie ist demnach im Normalfall ausreichend für zwei Fahrzeuge, ohne die gesicherte Ein- und Ausfahrt der Grundstückseinfahrten zu beieinträchtigen. Durch die Anordnung eines Baumbeetes im Parkstreifenbereich bleibt das derzeitige Parkangebot für zwei Fahrzeuge erhalten, ohne dass eine Beeinträchtigung an den Grundstückszufahrten erfolgt.

 

 

Die Planung sowie die Empfehlung des Stadtteilbeirates wurde am 29. Januar 2007 in der Lenkungsgruppe ausführlich beraten. 

 

       Danach lehnt die Lenkungsgruppe den Antrag, auf den Baum vor der Apotheke zu   

       verzichten, mehrheitlich ab und empfiehlt der Bezirksvertretung Wanne, die von der Ver-

       waltung vorgestellte Planung zu beschließen.

 

 

2.3 Beschreibung der Baumaßnahme

 

Ziel der Umgestaltung der Unser-Fritz-Straße ist es, mit linienhaften und punktuellen Maßnahmen das Geschwindigkeitsniveau zu senken, quartiersfremdem Durchgangsverkehr - insbesondere dem LKW-Verkehr - einen erhöhten Widerstand entgegenzusetzen, die Aufenthaltsqualität im zentralen Bereich zu erhöhen und gleichzeitig im gesamten Verlauf die straßenräumliche Qualität zu verbessern.

 

Der Ausbaubereich erstreckt sich auf einer Länge von rd. 1,2 km zwischen der Einmündung Gahlenstraße im Osten und der Einmündung Blitzkuhle im Westen. Die Fahrbahn bleibt als solche in ihrer vorhandenen Breite auf fast ganzer Länge bestehen.

 

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:

 

 

2.3.1  Linienhafte Gestaltungselemente

 

·         Im gesamten Planungsabschnitt soll zur Verbesserung der Situation im Radverkehr ein Angebotsstreifen mit einer Breite von jeweils 1,25 m auf der Fahrbahn abmarkiert werden. Dieser stellt gleichzeitig eine optische Einengung im Kraftfahrzeugverkehr dar (Restfahrbahnbreite rd. 5,00 m) mit dem Ziel, die Geschwindigkeit zu reduzieren. Der Radstreifen kann im Bedarfsfall (Begegnung Müllfahrzeug/Bus) überfahren werden.

·         Vervollständigung der Baumpflanzungen im Straßenraum mit dem Ziel, die bereits bestehende Begrünung zu ergänzen und somit den Alleecharakter der Straße zu betonen. Die Bepflanzung soll als vertikales Gestaltungselement im Straßenraum durch die „Torwirkung“ zur Geschwindigkeitsreduzierung beizutragen. Die Baumpflanzungen werden so angeordnet, dass der Parkraumverlust - insbesondere in den Geschäftsbereichen - möglichst gering gehalten wird.

 

2.3.2  Punktuelle Gestaltungselemente (von Ost nach West)

 

·         Aufpflasterung des Einmündungsbereichs Gahlenstraße. Mit Integration eines Fahrbahnteilers, der das illegale Linksabbiegen in die Unser-Fritz-Straße verhindern soll (siehe Bürgeranregung).

 

·         Einbau einer Fußgängerschutzinsel westlich der Einmündung Gahlenstraße zur besseren Überquerbarkeit der Fahrbahn im Bereich der Bushaltestellen des ÖPNV und zur Verdeutlichung der Eingangssituation in das Quartier der Unser-Fritz-Straße. Der Fahrbahneinbau trägt gleichzeitig zu einer angepassten Geschwindigkeit bei.

Planungsvariante

 

Aufgrund der Diskussion in der Bürgerversammlung wurde eine Planungsvariante entwickelt, mit dem Ziel, den westlich geplanten Fahrbahnteiler östlich der Einmündung Gahlenstraße anzuordnen. Danach wäre die Planungsvariante realisierbar, wird aber von der Verwaltung nicht empfohlen.

 

Begründung

 

Im westlichen Bereich befinden sich die Haltestellen des ÖPNV, in deren unmittelbarer Nähe sollte eine entsprechende Querungshilfe für Fußgänger angeboten werden. Der Fahrbahneinbau ist für Verkehrsteilnehmer, die von Osten kommen frühzeitig erkennbar, so dass mit einer angepassten Geschwindigkeit am Quartierseingang zu rechnen ist. Im Übrigen befindet sich östlich der Einmündung auf der südlichen Seite der Unser-Fritz-Straße ein Wertstoffbehälter-Standort, so dass beim Bau eines Fahrbahnteilers an dieser Stelle bei der Entsorgung (mit Fahrzeugen) Behinderungen im Individualverkehr und ÖPNV-Verkehr auftreten. Ein vergleichbarer Ersatzstandort steht nicht zur Verfügung. 

 

·         Gestalterische Maßnahmen im Bereich des Geschäftsumfeldes in Form einer Teilaufpflasterung und Umgestaltung der Nebenanlagen. Die Teilaufpflasterung im Fahrbahnbereich wird unter Rücksichtnahme auf den Linienverkehr des ÖPNV nur moderat (um ca. 4 cm) gegenüber dem Asphaltbelag erhöht.

 

·         Aufpflasterung und Einengung der großzügig dimensionierten Einmündungsbereiche der Emscherstraße.

     

·         Einbau einer Fußgängerschutzinsel westlich der Einmündung Emscherstraße zur besseren Überquerbarkeit der Fahrbahn und als Maßnahme zur Geschwindigkeitsminderung.

 

·         Materialwechsel in der Fahrbahn mit leichter Anrampung im Bereich des Kindergartens zur Verdeutlichung des schutzbedürftigen Bereichs bei gleichzeitiger Reduzierung der Fahrbahnbreite (ca. 5,50 m) mit Verbreiterung der Seitenräume (Gehwege und Grünflächen) durch den Rückbau der zurzeit abgepollerten Parkstreifenbereiche. Schaffung von verkehrssicheren Überquerungsstellen für Besucher des Kindergartens durch einen übersichtlichen Verkehrsraum und Aufwertung der städtebaulichen Situation im Straßenraum.

 

Planungsvarianten

 

Aufgrund der regen Diskussion in der Bürgerversammlung hinsichtlich der künftigen Gestaltung im Bereich des Kindergartens hat die Verwaltung zwei Planungsvarianten erarbeitet, die in den öffentlichen Sitzungen der bürgerschaftlichen Gremien zur Beratung vorgelegt werden sollen.

 

Variante 1 – Teilaufpflasterung + Parkangebot

 

Die Planungsvariante berücksichtigt ein Stellplatzangebot im öffentlichen Verkehrsraum am südlichen Rand vor dem Kindergarten unter sonstiger Beibehaltung der Ursprungsplanung. Auf der Nordseite soll aus Gründen der Verkehrssicherheit (Sichtverhältnisse beim Queren) nur ein Stellplatz westlich der Überquerungsstelle angeboten werden.

 

Variante 2 – Fußgängerschutzinsel

 

Die Planungsvariante sieht den Einbau einer 3,00 m breiten Fußgängerschutzinsel im unmittelbaren Bereich des Kindergartens vor. Aufgrund der erforderlichen Fahrbahnausweitung kann im gesamten Bereich des Kindergartens nicht geparkt werden.

 

Variantenbewertung

 

Variante 1 berücksichtigt ein Stellplatzangebot im Bereich des Kindergartens, wobei mit Rücksicht auf die Verkehrssicherheit querender Fußgänger die Stellplätze im Wesentlichen am südlichen Rand angeordnet sind. Ob dieses Angebot tatsächlich den Besuchern des Kindergartens zur Verfügung steht, bleibt fraglich, da eine Bewirtschaftung, bzw. Beschränkung auf einen bestimmten Nutzerkreis nicht vorgesehen ist. Das Parkangebot, wenn auch in reduzierter Form, beeinträchtigt die Verkehrssicherheit vor dem Kindergarten.

 

Die Planungsvariante 2 beinhaltet den Bau einer Fußgängerschutzinsel, wodurch die Fahrbahn der Unser-Fritz-Straße zu beiden Seiten (nördlich und südlich) aufgeweitet werden muss. Dies führt dazu, dass der Fahrzeugverkehr in Richtung der zu schützenden Nebenanlagen (Gehwege), die zudem noch eingeengt werden, gedrängt wird. Die reduzierten Seitenräume wirken sich außerdem nachteilig auf die Kindergartennutzung aus, da keine gesicherte „Versammlungsfläche“ für Kindergruppen außerhalb der Einrichtung zur Verfügung steht.

 

Fazit

 

Beide Varianten wirken sich insgesamt negativ auf die Verkehrssicherheit vor dem Kindergarten aus. Die Verwaltung empfiehlt daher den Verkehrsraum, wie im Lageplan dargestellt zu gestalten, da es sich hierbei um die verkehrssicherste und umweltverträglichste Gestaltung handelt.

 

·         Einbau einer Fußgängerschutzinsel östlich der Paulstraße mit Verbreiterung der

Seitenräume (Nebenanlagen) und Ergänzung des Straßenbegleitgrüns.

 

·         Bau von zwei behindertengerechten Haltestellen westlich der Einmündung Paulstraße/Belgorodstraße mit 16 cm hohen Bordsteinkanten und taktilen Leiteinrichtungen für sehbehinderte Kunden des ÖPNV.

 

·         Materialwechsel im Einmündungsbereich Paulstraße mit leichter Aufpflasterung unter Rücksichtnahme auf den dort verkehrenden Linienbus.

 

·         Bau einer Querungshilfe im Bereich der Rad- und Fußwegverbindung zwischen Unser-Fritz-Straße/Belgorodstraße und Kanaluferweg.

 

·         Bau zweier behindertengerechter Haltestellen östlich der Einmündung Alleestraße analog der Gestaltung der v. g. Haltestellen.

 

·         Einbau einer Fußgängerschutzinsel zwischen der Alleestraße und den Bushaltestellen als Fußgängerquerungshilfe und zur Geschwindigkeitsreduzierung.

 

·         Aufpflasterung des Einmündungsbereichs Alleestraße in etwa auf Gehwegniveau unter Berücksichtigung der Planung zum Rückbau des überdimensionierten Einmündungsbereichs.

 

·         Bauliche Durchführung der Gehwegsituation südlich der Einmündung Alleestraße vom dortigen Kiosk über die Werkszufahrt.

 

·         Aufpflasterung des Einmündungsbereichs Blitzkuhle in etwa auf Gehwegniveau.


Es ist beabsichtigt, alle Haltestellen des ÖPNV mit Fahrgastwartehallen auszustatten. Bei nicht ausreichendem Flächenbedarf wird die Haltestelle als vorgezogenes Buskap in die Fahrbahn gelegt.

 

 

3.  Sonstiges (Bauzeit, Finanzierung)

 

Bauzeit

 

Die beantragte Förderung des Gesamtprojektes „Bickern/Unser Fritz“ ist angelaufen, so dass nach Vorliegen des Maßnahmebeschlusses die erforderliche Zustimmung zur Realisierung der Einzelmaßnahme von der Bezirksregierung Arnsberg eingeholt werden kann. Nach Erteilung der Zustimmung und Bewilligung der notwendigen Zuwendungsmittel kann mit der Ausschreibung der Maßnahme begonnen werden. Der Baubeginn ist für das Jahr 2008 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 8 Monate.

 

Finanzierung

 

Die geplante Umgestaltungsmaßnahme ist Teil des integrierten Handlungskonzeptes Bickern / Unser Fritz. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt zu 90 % der förderungsfähigen Ausgaben aus Mitteln der Stadterneuerung und zu 10 % als Eigenanteil.

Eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist nicht vorgesehen.

Beiträge nach § 8 KAG und BauGB können für die Maßnahme nicht erhoben werden.

 

 

4.   Begründung zu Beschlussvorschlag 2.

 

Die Fahrbahndecke in der Unser-Fritz-Straße weist im Abschnitt zwischen Gahlen- und Emscherstraße ausgeprägte Oberflächenschäden wie Netzrisse und Ausmagerungen  auf. Weitere Störungen im Deckenbereich sind durch die unter Beschlussvorschlag 1. beschriebenen Maßnahmen zu erwarten. Zur Vermeidung größerer Schäden ist daher der Auftrag einer Asphaltbetondecke von ca. 100 kg/m²  vorgesehen.

 

 

4.1 Leistungsumfang

     

      ca. 2.350 m²   Straßenwiederherstellung  (4 cm Deckenüberzug)

 

 

4.2 Kosten und Durchführung

 

Die Baukosten betragen ca. 42.000,00 €.

Die Realisierung erfolgt in Koordination mit der unter Beschlussvorschlag 1. beschriebenen Maßnahmen. 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

 Stadtrat

Anlage

Anlage

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtspan Unser-Fritz-Str (316 KB)