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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0099  

Betreff: Sachstandsbericht zum Planungsvorhaben Regionaler Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr (Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Rogge, 3015
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Anhörung
22.03.2007 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umweltschutz Anhörung
02.05.2007 
des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Anhörung
03.05.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Wanne Anhörung
08.05.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne zur Kenntnis genommen   
Landschaftsbeirat Anhörung
08.05.2007 
des Landschaftsbeirates zur Kenntnis genommen     
Bezirksvertretung Sodingen Anhörung
09.05.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Eickel Anhörung
10.05.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Anlass

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung und der Rat der Stadt Herne haben sich bereits mehrfach mit dem Planungsvorhaben Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) befasst. Folgende Ratsbeschlüsse wurden gefasst:

        15.02.2005: Grundsatzbeschluss zur Mitwirkung am RFNP

        21.06.2005: Beschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Gründung der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr

        16.06.2006: Beschluss einer ergänzenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

        04.04.2006: Beschluss zur Einrichtung eines verfahrensbegleitenden Ausschusses und Wahl der Herner Mitglieder in diesem Ausschuss.

Nunmehr stehen die ersten formellen Schritte für das  Planverfahren bevor. Nach den Sommerferien 2007 ist die Einbringung des sog. Erarbeitungsbeschlusses in die Gremien vorgesehen. Bereits am 08.02.2007 wurde mit Fachbehörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange ein sog. Scoping-Termin durchgeführt. Aus diesem Anlass sollen mit dieser Vorlage neben den Ratsgremien insbesondere die Bezirksvertretungen über den Sachstand des Planverfahrens informiert werden.

 

Die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr

Die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben im Jahr 2005 nach gleichlautenden Beschlüssen der Räte durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gegründet. Ziel und Zweck der Planungsgemeinschaft ist die Aufstellung eines Regionalen Flächen­nutzungsplans (RFNP) gemäß § 25 Landesplanungsgesetz NRW. Das Vorhaben zur Aufstellung des RFNP geht auf das 2001-2003 durchgeführte Leitbildvorhaben “Städteregion Ruhr 2030” zurück und wurde in einem von den Räten beschlossenen “stadtregionalen Kontrakt” als ein Leitprojekt der Kooperation benannt.

 

Die Planungsgemeinschaft der sechs Städte umfasst ein Gebiet von ca. 680 km2 mit etwa 1,8 Millionen Einwohnern in der Kernzone des Ruhrgebiets.

 

Ausgewählte Kenndaten der Städte der Planungsgemeinschaft

 

Einwohner 2005

Fläche in km2

Einwohner / km2

zentralörtliche Funktion

Bochum

388.200

145,43

2.663

Oberzentrum

Essen

588.100

210,38

2.802

Oberzentrum

Gelsenkirchen

270.100

104,86

2.598

Mittelzentrum

Herne

171.800

51,41

3.363

Mittelzentrum

Mülheim an der Ruhr

170.300

91,29

1.870

Mittelzentrum

Oberhausen

219.300

77,04

2.856

Mittelzentrum

Planungsgemeinschaft insges.

1.807.800

680,40

2.664

Bestandteil Europäische Metropolenregion Rhein-Ruhr

 

Der Regionale Flächennutzungsplan

Für das Gebiet der Planungsgemeinschaft übernimmt der Regionale Flächennutzungsplan gleichzeitig die Funktion des Regionalplans und eines Gemeinsamen Flächennutzungsplans. Damit führt er die sechs Flächennutzungspläne der beteiligten Städte und die entsprechenden Teilabschnitte der Gebietsentwicklungspläne in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster – insgesamt neun Pläne – in ein einheitliches Planwerk zusammen und übernimmt ihre jeweilige Funktion. In seiner Eigenschaft als Regionalplan übernimmt der RFNP damit auch die Funktion des Landschaftsrahmenplans.

 

Neue Maßstäblichkeit

Der Regionale Flächennutzungsplan ist nach landesrechtlicher Vorgabe im Maßstab 1:50.000 aufzustellen. Gegenüber den kommunalen Flächennutzungsplänen, die in den Maßstäben 1:10.000 bzw. 1:15.000 erarbeitet wurden, ergibt sich damit eine wesentliche Generalisierung der Plandarstellung. Der Plan arbeitet mit einer Darstellungsschwelle von 5 ha. Das heißt: Flächen kleiner 5 ha werden in der Regel nicht als eigenständige Nutzungen dargestellt, sondern in benachbarte Flächen integriert, auf benachbarte Flächen aufgeteilt oder mit benachbarten Flächen zusammengefasst.

Dies hat insbesondere zur Folge, dass kleinteilige Gemeinbedarfsflächen (z.B. Schulen, Kindergärten etc.) und Grünflächen (z.B. Parks, Friedhöfe etc.) im Plan als solche häufig nicht mehr dargestellt werden können. Sie werden in der Regel als Teil der sie umgebenden Hauptnutzungen dargestellt. Der Erhalt dieser Flächen bzw. Einrichtungen ist dadurch jedoch in keiner Weise in Frage gestellt.

Die Darstellungslogik und -genauigkeit des RFNP ist aus dem Entwurf eines “Status-Quo-Plans” ersichtlich, der GEP und FNP in ihren jeweils gültigen Fassungen – inklusive der sich daraus ergebenden Defizite an Aktualität – auf Darstellungskategorien und Maßstab des RFNP übersetzt.

 

Nutzen des Regionalen Flächennutzungsplans

Die mit dem Regionalen Flächennutzungsplan realisierte Kommunalisierung der Regionalplanung bedeutet eine regionale Verantwortungszunahme der Städte. Durch die gemeinsame Planung für den eng verflochtenen Raum in der Kernzone des Ruhrgebiets kann der Plan eine stärkere Koordinierung der räumlichen Entwicklung und damit einen inhaltlichen Qualitätssprung der räumlichen Planung durch regionale Vereinbarung bewirken.

Der RFNP als Ausdruck gemeinsamer Willensbildung über räumliche Entwicklungsziele kann dabei die Funktion eines Konfliktlösungsinstrumentes in der Region wahrnehmen, indem er eine Plattform zur Wahrung gemeinsamer Handlungsprinzipien in Konfliktsituationen (“Regeln”) darstellt.

Durch die Verknüpfung von Regionalplan und vorbereitendem Bauleitplan spart der RFNP eine Planungsebene ein und kann zu einem effizienteren Ressourceneinsatz beitragen.

In inhaltlicher Hinsicht soll der Plan v.a. eine umwelt- und sozialverträgliche Siedlungsentwicklung sicherstellen. Die Planungsaufgabe besteht besonders darin,

        Standortvoraussetzungen für wettbewerbsfähige Betriebe und Arbeitsplätze zu schaffen,

        Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung zu steuern und zu koordinieren,

        ein zusammenhängendes Freiraumsystems zu erhalten und weiterzuentwickeln,

        ein regionales Verkehrskonzept darzustellen und

        die Einzelhandelsentwicklung zu steuern.

 

Planerarbeitung

Die Erarbeitung des Regionalen Flächennutzungsplans erfolgt dezentral durch die Verwaltungen der sechs Städte. Die Federführung liegt bei dem durch die für Planung zuständigen Beigeordneten der Städte gebildeten Lenkungskreis der Städteregion Ruhr, die Bearbeitung wird in der Projektgruppe RFNP, die aus Verwaltungsmitarbeitern der für Stadtplanung zuständigen Verwaltungseinheiten besteht, koordiniert.

Die Planungsgemeinschaft hat für die organisatorische Abwicklung des Planverfahrens und als zentralen Ansprechpartner für den Regionalen Flächennutzungsplan eine Geschäftsstelle beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Essen eingerichtet.

 

Planverfahren und Beschlussfassung

Aufgrund seiner Doppelfunktion muss der Regionale Flächennutzungsplan den rechtlichen, verfahrens- und planinhaltsbezogenen Anforderungen sowohl eines Regionalplans als auch eines Flächennutzungsplans gerecht werden. Er hat die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen einerseits des Landesplanungsgesetzes (LPlG) NRW, andererseits des Baugesetzbuchs (BauGB) und der jeweils zugehörigen Verordnungen zu beachten.

Das Planverfahren zur Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans unterscheidet sich von üblichen Bauleitplanverfahren (Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen) nur im Detail, insbesondere durch längere Zeiträume in der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange.

Die Genehmigung des Plans erfolgt – anders als bei kommunalen Flächennutzungsplänen – nicht durch die Bezirksregierungen, sondern durch die oberste Landesplanungsbehörde beim Landeswirtschaftsministerium.

Das Instrument des Regionalen Flächennutzungsplans wurde zunächst nur befristet in das Landesplanungsgesetz NRW aufgenommen. Das Planverfahren muss daher bis spätestens 2010 abgeschlossen sein. Es ist allerdings vorgesehen – und aus Praktikabilitätsgründen, die sich aus dem Kommunalwahltermin im Herbst 2009 ergeben auch erforderlich – den RFNP bereits bis Mitte 2009 zur Genehmigung einzureichen.

Zur Beschlussvorbereitung und politischen Begleitung des Planverfahrens wurde mit Gründung der Planungsgemeinschaft ein verfahrensbegleitender Ausschuss (vbA) RFNP eingerichtet, der insbesondere auch als Vermittlungs- und Schnittstelle zu den kommunalen Gremien fungiert. Der im Mai 2006 konstituierte Ausschuss besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern pro beteiligter Stadt, die von den jeweiligen Räten auf die Dauer der allgemeinen Kommunalwahlperiode gewählt wurden.

Die für Planung zuständigen Beigeordneten sind als nicht stimmberechtigte Mitglieder in den Ausschuss einbezogen. Als ständige Gäste sind der Regionalverband Ruhr sowie die Städte Duisburg und Dortmund einbezogen.

Die erforderlichen Beschlüsse zum Regionalen Flächennutzungsplan sind parallel in den bürgerschaftlichen Gremien aller sechs beteiligten Städte zu fassen. Vorgesehen sind:

        August-September 2007 der Erarbeitungsbeschluss zur frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung

        Mitte 2008 der Auslegungsbeschluss zur förmlichen Bürger- und Trägerbeteiligung und

        Frühjahr 2009 der abschließende Planbeschluss, auf dessen Basis der Plan zur Genehmigung eingereicht wird.

Aus dem notwendigen Zeitziel 2009 für das Verfahren ergeben sich relativ enge Beschlusszeiträume, in denen eine Vielzahl kommunaler Gremien in den sechs Städten einzubeziehen sind. Deutlich wird dies an den Bezirksvertretungen, die in Herne beteiligt werden. Insgesamt gliedert sich der Planungsraum in 30 Stadtbezirke bzw. Bezirksvertretungen.

Übersicht: Bezirke / Bezirksvertretungen in den Städten der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr

Stadt

Anzahl

Bezeichnung

Bochum

6

Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Süd, Südwest

Essen

9

I-IX

Gelsenkirchen

5

Mitte, Nord, West, Ost, Süd

Herne

4

Herne-Mitte, Wanne, Eickel, Sodingen

Mülheim an der Ruhr

3

1-3 (Rechtsruhr-Süd, Rechtsruhr-Nord, Linksruhr)

Oberhausen

3

Alt-Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld

gesamt

30

 

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Regionalen Flächennutzungsplan sind im Internet unter folgenden Adressen verfügbar:

www.staedteregion-ruhr.de

www.staedeteregion-ruhr-2030.de

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

Stadtrat