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Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung und der Rat der Stadt Herne haben sich bereits mehrfach mit dem Planungsvorhaben Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) befasst. Folgende Ratsbeschlüsse wurden gefasst:
– 15.02.2005: Grundsatzbeschluss zur Mitwirkung am RFNP
– 21.06.2005: Beschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Gründung der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
– 16.06.2006: Beschluss einer ergänzenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
– 04.04.2006: Beschluss zur Einrichtung eines verfahrensbegleitenden Ausschusses und Wahl der Herner Mitglieder in diesem Ausschuss.
Nunmehr stehen die ersten formellen Schritte für das Planverfahren bevor. Nach den Sommerferien 2007 ist die Einbringung des sog. Erarbeitungsbeschlusses in die Gremien vorgesehen. Bereits am 08.02.2007 wurde mit Fachbehörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange ein sog. Scoping-Termin durchgeführt. Aus diesem Anlass sollen mit dieser Vorlage neben den Ratsgremien insbesondere die Bezirksvertretungen über den Sachstand des Planverfahrens informiert werden.
Die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben im Jahr 2005 nach gleichlautenden Beschlüssen der Räte durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gegründet. Ziel und Zweck der Planungsgemeinschaft ist die Aufstellung eines Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) gemäß § 25 Landesplanungsgesetz NRW. Das Vorhaben zur Aufstellung des RFNP geht auf das 2001-2003 durchgeführte Leitbildvorhaben “Städteregion Ruhr 2030” zurück und wurde in einem von den Räten beschlossenen “stadtregionalen Kontrakt” als ein Leitprojekt der Kooperation benannt.
Die Planungsgemeinschaft der sechs Städte umfasst ein Gebiet von ca. 680 km2 mit etwa 1,8 Millionen Einwohnern in der Kernzone des Ruhrgebiets.
Ausgewählte Kenndaten der
Städte der Planungsgemeinschaft |
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Einwohner 2005 |
Fläche in km2 |
Einwohner / km2 |
zentralörtliche Funktion |
Bochum |
388.200 |
145,43 |
2.663 |
Oberzentrum |
Essen |
588.100 |
210,38 |
2.802 |
Oberzentrum |
Gelsenkirchen |
270.100 |
104,86 |
2.598 |
Mittelzentrum |
Herne |
171.800 |
51,41 |
3.363 |
Mittelzentrum |
Mülheim
an der Ruhr |
170.300 |
91,29 |
1.870 |
Mittelzentrum |
Oberhausen |
219.300 |
77,04 |
2.856 |
Mittelzentrum |
Planungsgemeinschaft
insges. |
1.807.800 |
680,40 |
2.664 |
Bestandteil
Europäische Metropolenregion Rhein-Ruhr |
Für das
Gebiet der Planungsgemeinschaft übernimmt der Regionale Flächennutzungsplan
gleichzeitig die Funktion des Regionalplans und eines Gemeinsamen
Flächennutzungsplans. Damit führt er die sechs Flächennutzungspläne der
beteiligten Städte und die entsprechenden Teilabschnitte der
Gebietsentwicklungspläne in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und
Münster – insgesamt neun Pläne – in ein einheitliches Planwerk zusammen und
übernimmt ihre jeweilige Funktion. In seiner Eigenschaft als Regionalplan
übernimmt der RFNP damit auch die Funktion des Landschaftsrahmenplans.
Der
Regionale Flächennutzungsplan ist nach landesrechtlicher Vorgabe im Maßstab
1:50.000 aufzustellen. Gegenüber den kommunalen Flächennutzungsplänen, die in
den Maßstäben 1:10.000 bzw. 1:15.000 erarbeitet wurden, ergibt sich damit eine
wesentliche Generalisierung der Plandarstellung. Der Plan arbeitet mit einer
Darstellungsschwelle von 5 ha. Das heißt: Flächen kleiner 5 ha werden in der
Regel nicht als eigenständige Nutzungen dargestellt, sondern in benachbarte
Flächen integriert, auf benachbarte Flächen aufgeteilt oder mit benachbarten
Flächen zusammengefasst.
Dies hat insbesondere zur Folge, dass
kleinteilige Gemeinbedarfsflächen (z.B. Schulen, Kindergärten etc.) und
Grünflächen (z.B. Parks, Friedhöfe etc.) im Plan als solche häufig nicht mehr
dargestellt werden können. Sie werden in der Regel als Teil der sie umgebenden
Hauptnutzungen dargestellt. Der Erhalt dieser Flächen bzw. Einrichtungen ist
dadurch jedoch in keiner Weise in Frage gestellt.
Die Darstellungslogik und -genauigkeit des
RFNP ist aus dem Entwurf eines “Status-Quo-Plans” ersichtlich, der GEP
und FNP in ihren jeweils gültigen Fassungen – inklusive der sich daraus
ergebenden Defizite an Aktualität – auf Darstellungskategorien und Maßstab des
RFNP übersetzt.
Die mit dem Regionalen Flächennutzungsplan
realisierte Kommunalisierung der Regionalplanung bedeutet eine regionale
Verantwortungszunahme der Städte. Durch die gemeinsame Planung für den eng
verflochtenen Raum in der Kernzone des Ruhrgebiets kann der Plan eine stärkere
Koordinierung der räumlichen Entwicklung und damit einen inhaltlichen
Qualitätssprung der räumlichen Planung durch regionale Vereinbarung bewirken.
Der RFNP als
Ausdruck gemeinsamer Willensbildung über räumliche Entwicklungsziele kann dabei
die Funktion eines Konfliktlösungsinstrumentes in der Region wahrnehmen, indem
er eine Plattform zur Wahrung gemeinsamer Handlungsprinzipien in
Konfliktsituationen (“Regeln”) darstellt.
Durch die Verknüpfung von Regionalplan und
vorbereitendem Bauleitplan spart der RFNP eine Planungsebene ein und kann zu
einem effizienteren Ressourceneinsatz beitragen.
In inhaltlicher Hinsicht soll der
Plan v.a. eine umwelt- und sozialverträgliche Siedlungsentwicklung
sicherstellen. Die Planungsaufgabe besteht besonders darin,
–
Standortvoraussetzungen
für wettbewerbsfähige Betriebe und Arbeitsplätze zu schaffen,
–
Wohnbau-
und Gewerbeflächenentwicklung zu steuern und zu koordinieren,
–
ein
zusammenhängendes Freiraumsystems zu erhalten und weiterzuentwickeln,
–
ein
regionales Verkehrskonzept darzustellen und
–
die
Einzelhandelsentwicklung zu steuern.
Die
Erarbeitung des Regionalen Flächennutzungsplans erfolgt dezentral durch die
Verwaltungen der sechs Städte. Die Federführung liegt bei dem durch die für
Planung zuständigen Beigeordneten der Städte gebildeten Lenkungskreis der
Städteregion Ruhr, die Bearbeitung wird in der Projektgruppe RFNP, die aus
Verwaltungsmitarbeitern der für Stadtplanung zuständigen Verwaltungseinheiten
besteht, koordiniert.
Die Planungsgemeinschaft hat für die
organisatorische Abwicklung des Planverfahrens und als zentralen
Ansprechpartner für den Regionalen Flächennutzungsplan eine Geschäftsstelle
beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Essen eingerichtet.
Aufgrund seiner Doppelfunktion muss der
Regionale Flächennutzungsplan den rechtlichen, verfahrens- und
planinhaltsbezogenen Anforderungen sowohl eines Regionalplans als auch eines
Flächennutzungsplans gerecht werden. Er hat die unterschiedlichen
Rechtsgrundlagen einerseits des Landesplanungsgesetzes (LPlG) NRW, andererseits
des Baugesetzbuchs (BauGB) und der jeweils zugehörigen Verordnungen zu
beachten.
Das
Planverfahren zur Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans unterscheidet
sich von üblichen Bauleitplanverfahren (Aufstellung bzw. Änderung von
Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen) nur im Detail, insbesondere durch
längere Zeiträume in der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung von Bürgern
und Trägern öffentlicher Belange.
Die
Genehmigung des Plans erfolgt – anders als bei kommunalen Flächennutzungsplänen
– nicht durch die Bezirksregierungen, sondern durch die oberste
Landesplanungsbehörde beim Landeswirtschaftsministerium.
Das
Instrument des Regionalen Flächennutzungsplans wurde zunächst nur befristet in
das Landesplanungsgesetz NRW aufgenommen. Das Planverfahren muss daher bis
spätestens 2010 abgeschlossen sein. Es ist allerdings vorgesehen – und aus
Praktikabilitätsgründen, die sich aus dem Kommunalwahltermin im Herbst 2009
ergeben auch erforderlich – den RFNP bereits bis Mitte 2009 zur Genehmigung
einzureichen.
Zur Beschlussvorbereitung und politischen
Begleitung des Planverfahrens wurde mit Gründung der Planungsgemeinschaft ein verfahrensbegleitender Ausschuss (vbA) RFNP
eingerichtet, der insbesondere auch als Vermittlungs- und Schnittstelle zu den
kommunalen Gremien fungiert. Der im Mai 2006 konstituierte Ausschuss besteht
aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern pro beteiligter Stadt, die von den
jeweiligen Räten auf die Dauer der allgemeinen Kommunalwahlperiode gewählt
wurden.
Die für Planung zuständigen Beigeordneten
sind als nicht stimmberechtigte Mitglieder in den Ausschuss einbezogen. Als
ständige Gäste sind der Regionalverband Ruhr sowie die Städte Duisburg und
Dortmund einbezogen.
Die
erforderlichen Beschlüsse zum Regionalen Flächennutzungsplan sind parallel in
den bürgerschaftlichen Gremien aller sechs beteiligten Städte zu fassen.
Vorgesehen sind:
–
August-September
2007 der Erarbeitungsbeschluss zur frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung
–
Mitte 2008 der
Auslegungsbeschluss zur förmlichen Bürger- und Trägerbeteiligung und
–
Frühjahr 2009
der abschließende Planbeschluss, auf dessen Basis der Plan zur Genehmigung
eingereicht wird.
Aus dem notwendigen Zeitziel 2009 für das Verfahren ergeben sich
relativ enge Beschlusszeiträume, in denen eine Vielzahl kommunaler Gremien in
den sechs Städten einzubeziehen sind. Deutlich wird dies an den Bezirksvertretungen,
die in Herne beteiligt werden. Insgesamt gliedert sich der Planungsraum in 30
Stadtbezirke bzw. Bezirksvertretungen.
Übersicht: Bezirke /
Bezirksvertretungen in den Städten der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr |
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Stadt |
Anzahl |
Bezeichnung |
Bochum |
6 |
Mitte,
Wattenscheid, Nord, Ost, Süd, Südwest |
Essen |
9 |
I-IX |
Gelsenkirchen |
5 |
Mitte,
Nord, West, Ost, Süd |
Herne |
4 |
Herne-Mitte,
Wanne, Eickel, Sodingen |
Mülheim
an der Ruhr |
3 |
1-3
(Rechtsruhr-Süd, Rechtsruhr-Nord, Linksruhr) |
Oberhausen |
3 |
Alt-Oberhausen,
Sterkrade, Osterfeld |
gesamt |
30 |
|
Weitere
Informationen
Weitere
Informationen zum Regionalen Flächennutzungsplan sind im Internet unter
folgenden Adressen verfügbar:
www.staedeteregion-ruhr-2030.de
Der
Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat