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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0060  

Betreff: Neufestsetzung der Rettungsdienstgebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Benninghoff, Michael
Federführend:FB 33 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Zack, Rüdiger
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
06.02.2007 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.02.2007 
des Rates der Stadt beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Anhörung
14.03.2007 
des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  • Der Rat der Stadt billigt die der Sitzungsvorlage als Anlage B beigefügte Gebührenbedarfsberechnung
  • Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage A beigefügte 15. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 11.12.1978 wurde letztmalig im Dezember 1997 angepasst. Dieser lange Zeitraum hat sich dadurch ergeben, dass nach Änderungen des Rettungsdienstgesetzes in 1998, dem Verfahren zur Festsetzung von Gebühren ein Verfahren zum Erlass eines Rettungsdienstbedarfsplans vorgeschaltet wurde (§ 12 Rettungsdienstgesetz NRW –RettG NRW-). Entsprechend den seither geltenden Vorschriften, kann ein Verfahren zur Änderung von Gebühren erst dann in Gang gesetzt werden, wenn ein mit den im Gesetz genanten Beteiligten abgestimmter Bedarfsplan in Kraft getreten ist. Die Anhebung von Gebühren ist solange unzulässig, wie sich die Bedarfsplanung noch in einem Entwurfsstadium befindet und/oder noch nicht einvernehmlich abgeschlossen ist; hierzu wird auf den Erlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 12.10.2000 (III C 6 – 0715) verwiesen.

 

Die Aufstellung eines Bedarfsplans musste aus verschiedenen Gründen mehrfach verschoben bzw. neu begonnen werden. Am 7.11.2006 konnte dieser Vorgang aber mit der Inkraftsetzung eines rechtsgültigen und von den Beteiligten, also den Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, sowie der örtlichen Gesundheitskonferenz, anerkannten Rettungsdienstbedarfsplans endgültig abgeschlossen werden.

 

Daraufhin wurde umgehend der Entwurf einer Bedarfsrechnung mit dem Ziel der Festlegung geänderter Rettungsdienstgebühren erarbeitet und den Vertretern der örtlichen Krankenkassen/Krankenversicherungen (als „Kostenträger“) zugeleitet. Parallel hierzu ist auch die Abstimmung der Vorlage mit der Finanzverwaltung und dem Fachbereich Rechnungsprüfung betrieben worden, so dass noch am 28. November ein erstes Sondierungsgespräch mit den Kostenträgern geführt werden konnte. Die dabei aufgeworfenen Fragen wurden, wegen der durch die Feiertage und den Jahresabschluss sehr engen Zeitschiene, schriftlich durch den Austausch erläuternder Noten beantwortet.

 

Die Beteiligung der Krankenkassen/Krankenversicherungen ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Procedere (§ 14 RettG NRW). Kernpunkt dieses Vorgangs ist die Vorgabe des Gesetzgebers, eine einvernehmliche Übereinkunft zu finden. Wird kein Einvernehmen erzielt, können die Kostenträger ihre Leistungen nach den Vorschriften des SGB auf Festbeträge begrenzen; in diesen Fällen müssten dann die restlichen Gebührenforderungen von den Versicherten direkt eingefordert werden.

 

In einem abschließenden zweiten Gespräch, wurden am 11.1.2007 alle noch offenen Punkte diskutiert; hieran haben, neben den Kostenträgern, auch eine Vertreterin des Fachbereichs Rechnungsprüfung und ein Vertreter des Fachbereichs Finanzen teilgenommen. Dabei konnte letztlich ein Einvernehmen über die zukünftigen Rettungsdienstgebühren erzielt werden.

 

Es ergibt sich folgende Übersicht:

 

                                    Gebühren neu            Gebühren alt               Veränderung

KTW – Tag                      75,00 €                             70,05 €                          +   4,95 €

KTW – Nacht                    170,00 €                         128,85 €                        + 41,15 €

RTW                              275,00 €                         245,42 €                        + 29,58 €

NEF                                225,00 €                         195,31 €                        + 29,69 €

 

Mit den neuen Gebührensätzen kann ein rechnerischer Kostendeckungsgrad von 91,4 % erreicht werden. Berücksichtigt man die Schwierigkeiten bei der Kalkulation von Einsatzzahlen im Rettungsdienst, insbesondere auch bei der Vorhersagbarkeit der tatsächlich abrechenbaren Einheiten, so ist mit den o.a. Gebühren ein faktischer Kostendeckungsgrad zwischen 90 und 95% erzielbar.

 

Ein wichtige Besonderheit für alle kommenden Gebührenfestlegungen ist die Tatsache, dass sich die Kostenträger bereit erklärt haben, alle ab Gültigkeit des Rettungsdienstbedarfsplans anfallenden betriebswirtschaftlichen Verluste (KAG-Unterdeckungen), in Zukunft als  Kalkulationsgrundlagen anzuerkennen.

 

Der Sozialausschuss wurde parallel von der Entwicklung hinsichtlich der Gebühren unterrichtet.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Nowak)

 

 

Anlagen:

– 15. Änderungssatzung

– Gebührenbedarfsberechnung mit den Anlagen 1 bis 4

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich ÄNDSA_07.GBB (18 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich GBB_07.GBB (129 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich ANLAGE_1.2007 (36 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich ANLAGE_2.2007 (33 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich ANLAGE_3.2007 (55 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich ANLAGE_4.2007 (38 KB)