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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0032  

Betreff: Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne im Rahmen des Stadtteilzentrum Bickern
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Stein
Federführend:Gebäudemanagement Herne Bearbeiter/-in: Brall, Kerstin
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Wanne Entscheidung
30.01.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Wanne beschließt gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe e) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die Entfernung von

 

4 Birken, StU 85, 88, 82 und 85 cm (Nr. 2, 9, 12, und 33)

2 Bergahorn, StU 104 und 129 cm (Nr. 3 und 32)

1 Feldahorn, StU 94 cm (Nr. 5)

1 Hainbuche, StU 85 cm (Nr. 7)

2 Kiefern, StU 97 und 104 cm (Nr. 17 und 18)

1 Robinie, StU 104 cm (Nr. 19)

1 Weide, StU 113 cm (Nr. 22)

 

Standort siehe Lageplan. Bei den Nummern handelt es sich um die Baumnummern gemäß Baumkataster.

 

Der Baumbestand wird durch insgesamt 12 Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm ersetzt. Die Baumpflanzungen erfolgen auf dem Grundstück nach Abschluß der Bauarbeiten im Rahmen der Neuanlage der Außenanlagen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 04.04.2006 den Umbau des städtischen Jugendzentrums Haus der Jugend zum Stadtteilzentrum Bickern, auf der Grundlage der von der Verwaltung entwickelten und der Vorlage beigefügten baulichen und konzeptionellen Planung beschlossen. Einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss hat die Bezirksvertretung Wanne in der Sitzung am 14.03.2006 gefaßt.

 

Bei Realisierung der Abbruch- und Neubauarbeiten des Jugendheims Wilhelmstraße wird die Entfernung des oben genannten geschützten Baumbestandes erforderlich.

 

Die Bäume stehen entweder unmittelbar an Gebäuden, so dass beim Abbruch ein Erhalt nicht möglich ist oder im Baustellenbereich.

 

Zusätzlich zur Fällung des geschützten Baumbestandes müssen noch 10 weitere Bäume gefällt werden, die aber einen Stammumfang von weniger als 80 cm aufweisen. Damit unterliegen sie nicht den Bestimmungen der Baumschutzsatzung.

 

Im Rahmen der Neugestaltung des Aussengeländes auf der Grundlage der mit dem o. g. Beschlussvorlage vorgestellten Planung der Aussenanlage erfolgt die Pflanzung der neuen 12 Laubbäume.

 

 

Der Betriebsleiter

 

 

 

 

(Tschöke)

 

 

Anlage: 1 Lageplanausschnitt